Sitzung: 28.11.2013 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 1105/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, die öffentliche Abwasseranlage für das gesamte Stadtgebiet
ab dem 01.01.2014 wie folgt zu erweitern:
1. Bei Grundstücken, die im Freigefällekanal
entwässern, werden die dort verlegten Grundstücksanschlussleitungen von der
Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal der öffentlichen Abwasseranlage gewidmet.
2. In Gebieten mit einer
Druckrohrleitungsentwässerung werden die Pumpstationen inklusive der
technischen Einrichtung und Steuerung der öffentlichen Abwasseranlage gewidmet.
Mit der Änderung des
Landeswassergesetzes und der Diskussion über die Durchführung von
Dichtheitsprüfungen, ist die Zuständigkeit der Kommune auch auf die
Grundstücksanschlussleitungen ausgedehnt worden. Es erscheint daher nur
folgerichtig, die öffentliche Abwasseranlage ebenfalls auf diesen Bereich
auszuweiten.
Auch andere Städte und Gemeinden
(z.B. Rees und Bocholt) haben mittlerweile schon die von der Betriebsleitung
vorgeschlagene Änderung der Zuständigkeiten gesetzlich geregelt. Da
mittlerweile 96 % aller bebauten Grundstücke am Kanal angeschlossen sind,
profitieren langfristig nahezu alle Emmericher Bürger von der vorgesehenen
Neuregelung. Alle Fraktionen begrüßen daher diesen Vorschlag und Herr Ludwig
stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.