Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die öffentliche Abwasseranlage für das gesamte Stadtgebiet ab dem 01.01.2014 wie folgt zu erweitern:

1. Bei Grundstücken, die im Freigefällekanal entwässern, werden die dort verlegten Grundstücksanschlussleitungen von der Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal der öffentlichen Abwasseranlage gewidmet.

2. In Gebieten mit einer Druckrohrleitungsentwässerung werden die Pumpstationen inklusive der technischen Einrichtung und Steuerung der öffentlichen Abwasseranlage gewidmet.

 


 

Mit der Änderung des Landeswassergesetzes und der Diskussion über die Durchführung von Dichtheitsprüfungen, ist die Zuständigkeit der Kommune auch auf die Grundstücksanschlussleitungen ausgedehnt worden. Es erscheint daher nur folgerichtig, die öffentliche Abwasseranlage ebenfalls auf diesen Bereich auszuweiten.

Auch andere Städte und Gemeinden (z.B. Rees und Bocholt) haben mittlerweile schon die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Änderung der Zuständigkeiten gesetzlich geregelt. Da mittlerweile 96 % aller bebauten Grundstücke am Kanal angeschlossen sind, profitieren langfristig nahezu alle Emmericher Bürger von der vorgesehenen Neuregelung. Alle Fraktionen begrüßen daher diesen Vorschlag und Herr Ludwig stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.