Sitzung: 28.11.2013 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 70 - 15 1111/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein
1. nimmt die
Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis und
2. beschließt die
als Anlage 1 gekennzeichnete Neufassung der Friedhofsgebührensatzung.
Herr Gruyters erklärt, dass der
Bereich „Friedhof“ seit einigen Jahren schon wirtschaftlich problematisch ist. Zwar haben die Reduzierung des
Personals, die Aufstockung des städtischen Zuschusses und die zusätzliche Einführung pflegearmer
Bestattungsformen zur Verbesserung der aktuellen Situation geführt, doch
besteht aber nach wie vor die Notwendigkeit, die aufgelaufenen Defizit von
nunmehr ca. 230 T€ auszugleichen. Um nicht Gefahr zu laufen, in diesem Bereich
eine nicht erlaubte Quersubventionierung mit anderen Betriebszweigen
vorzunehmen, muss eine Lösung her. Eine Möglichkeit wäre ein höherer Zuschuss
von der Stadt oder eben die vorgeschlagene Gebührenerhöhung. Da das Ergebnis
für 2013 ausgeglichen sein wird, könnte diese Mehreinnahme aus einer
Gebührenanpassung für den Abbau der Verluste aus den Vorjahren verwendet
werden. Ein Vergleich mit umliegenden Städten und Gemeinden hat ergeben, dass
Emmerich am Rhein mit der Höhe der Gebühren im Mittelfeld liegt. Die Finanzprobleme
sind aber überall vorhanden.
Herr Gruyters kündigt an, dass er
eine Ablehnung des Beschlusses beanstanden würde, da die weitere Verantwortung
für die finanzielle Situation sonst nicht übernehmen könne.
Herr Weicht legt im Namen der
Fraktion der BGE eine von ihm erarbeitete Musterkalkulation vor, die zu einer
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Friedhofes führen soll. Verbunden
ist diese Kalkulation mit einem Antrag der BGE, der die Vergabe von Aufgaben an
Fremdunternehmen prüfen soll. Herr
Reintjes führt hierzu aus, dass dies in Xanten bereits gemacht worden ist. Das
Ergebnis einer Ausschreibung war so, dass es nicht zur Reduzierung der Ausgaben
geführt hätte. Die Unternehmen sind nur an den lukrativen Bereichen
interessiert – für die restlichen vielfältigen Aufgaben ist nach wie vor
eigenes Personal vorzuhalten. Außerdem bleiben die Personalkosten aufgrund der
Unkündbarkeit der Mitarbeiter ohnehin im Haushalt der Kommunalbetriebe
bestehen. Eine tatsächliche Einsparung ließe sich somit nicht erzielen.
Auch Herr Ludwig kündigt seine
Bereitschaft an, dem Beschlussvorschlag der Betriebsleitung zu folgen, da es
jetzt um die Vergangenheitsbewältigung des bestehenden Defizits geht. Die aktuellen Zahlen würden ja belegen,
dass man in Sachen „Friedhof“ auf dem richtigen Weg ist.
Herr Spiegelhoff stellt mit Verweis
auf die Geschäftsordnung den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.
Im Anschluss wird über den von der
BGE vorgelegten Antrag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die BGE beantragt eine Prüfung der
Aufgaben auf dem Friedhof, die an Fremdunternehmen zu vergeben sind.
Ziel dieser Untersuchung soll es
sein, den Friedhof zwar weiterhin zu verwalten, sich aber möglichst vieler sich
nicht „rechnender Aufgabe“ durch die Vergabe an Dritte zu entziehen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16
Dagegen: 0
Enthaltungen: 1
Abschließend vereinbart der Ausschuss
eine Gruppe zu bilden, die den Antrag bearbeiten soll. Das Ergebnis wird in der
nächsten Sitzung des Betriebsausschusses präsentiert. Herr Diekman, Herr
Reintjes und Herr Weicht sagen ihre Mitarbeit zu.