Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

1. nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis  und

2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete Neufassung der Friedhofsgebührensatzung.


 

Herr Gruyters erklärt, dass der Bereich „Friedhof“ seit einigen Jahren schon wirtschaftlich problematisch            ist. Zwar haben die Reduzierung des Personals, die Aufstockung des städtischen Zuschusses und  die zusätzliche Einführung pflegearmer Bestattungsformen zur Verbesserung der aktuellen Situation geführt, doch besteht aber nach wie vor die Notwendigkeit, die aufgelaufenen Defizit von nunmehr ca. 230 T€ auszugleichen. Um nicht Gefahr zu laufen, in diesem Bereich eine nicht erlaubte Quersubventionierung mit anderen Betriebszweigen vorzunehmen, muss eine Lösung her. Eine Möglichkeit wäre ein höherer Zuschuss von der Stadt oder eben die vorgeschlagene Gebührenerhöhung. Da das Ergebnis für 2013 ausgeglichen sein wird, könnte diese Mehreinnahme aus einer Gebührenanpassung für den Abbau der Verluste aus den Vorjahren verwendet werden. Ein Vergleich mit umliegenden Städten und Gemeinden hat ergeben, dass Emmerich am Rhein mit der Höhe der Gebühren im Mittelfeld liegt. Die Finanzprobleme sind aber überall vorhanden.

Herr Gruyters kündigt an, dass er eine Ablehnung des Beschlusses beanstanden würde, da die weitere Verantwortung für die finanzielle Situation sonst nicht übernehmen könne.

 

Herr Weicht legt im Namen der Fraktion der BGE eine von ihm erarbeitete Musterkalkulation vor, die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Friedhofes führen soll. Verbunden ist diese Kalkulation mit einem Antrag der BGE, der die Vergabe von Aufgaben an Fremdunternehmen prüfen soll.  Herr Reintjes führt hierzu aus, dass dies in Xanten bereits gemacht worden ist. Das Ergebnis einer Ausschreibung war so, dass es nicht zur Reduzierung der Ausgaben geführt hätte. Die Unternehmen sind nur an den lukrativen Bereichen interessiert – für die restlichen vielfältigen Aufgaben ist nach wie vor eigenes Personal vorzuhalten. Außerdem bleiben die Personalkosten aufgrund der Unkündbarkeit der Mitarbeiter ohnehin im Haushalt der Kommunalbetriebe bestehen. Eine tatsächliche Einsparung ließe sich somit nicht erzielen.

Auch Herr Ludwig kündigt seine Bereitschaft an, dem Beschlussvorschlag der Betriebsleitung zu folgen, da es jetzt um die Vergangenheitsbewältigung des bestehenden           Defizits geht. Die aktuellen Zahlen würden ja belegen, dass man in Sachen „Friedhof“ auf dem richtigen Weg ist.                                   

Herr Spiegelhoff stellt mit Verweis auf die Geschäftsordnung den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.

 

 

Im Anschluss wird über den von der BGE vorgelegten Antrag abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die BGE beantragt eine Prüfung der Aufgaben auf dem Friedhof, die an Fremdunternehmen zu vergeben sind.

Ziel dieser Untersuchung soll es sein, den Friedhof zwar weiterhin zu verwalten, sich aber möglichst vieler sich nicht „rechnender Aufgabe“ durch die Vergabe an Dritte zu entziehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür:                     16

Dagegen:                  0

Enthaltungen:           1

 

Abschließend vereinbart der Ausschuss eine Gruppe zu bilden, die den Antrag bearbeiten soll. Das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses präsentiert. Herr Diekman, Herr Reintjes und Herr Weicht sagen ihre Mitarbeit zu.