Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 11, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das vorgelegte Klimaschutzkonzept mit seinen Zielvorstellungen und seinem Maßnahmenkatalog als Orientierungsrahmen für die städtische Energie- und Klimapolitik der nächsten Jahre. Er beauftragt die Verwaltung, neben der Mitwirkung in den Arbeitsgruppen, in 2014 die Erarbeitung eines Klimateilkonzeptes auf den Weg zu bringen, welches sich konkreter mit den Klimafolgenabschätzungen im Bereich der städtischen Bauleitplanung auseinandersetzt.

Nach Auswertung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und des Klimateilkonzeptes zur Klimafolgenabschätzung soll darüber entschieden werden, ob und wann die Einstellung eines Klimaschutzmanagers sinnvoll ist.

 


Mitglied Jansen bezieht sich bei  seiner Erläuterung auf die eingehende Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung. Der Ausschuss hat die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat verwiesen und der Haupt- und Finanzausschuss hat diesen Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

In die Beratung von diesem Konzept wurden die Wirtschaft wie auch  Bürger eingebunden.

Der Arbeitskreis der Wirtschaft wird in Kürze wieder tagen.  Zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Konzept vor, welches weiter erarbeitet werden sollte. Der Rat beauftragt die Verwaltung, neben der Mitwirkung der Arbeitsgruppen, in 2014 die Erarbeitung eines Klimateilkonzeptes auf den Weg zu bringen, welches sich konkreter mit den Klimafolgenabschätzungen im Bereich der städtischen Bauleitplanung auseinandersetzt.

Er stellt den Antrag, der Vorlage heute zuzustimmen.

 

 

Mitglied Hinze stellt den Antrag, das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, welcher Umfang  und welche Kosten auf die Verwaltung zukommen, bevor man in die konkrete Planung eingeht.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die  Frage der Umwelt- und Klimaeinwirkungen ausdrücklich in der verbindlichen Bauleitplanung (im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) abzubilden ist. Dieses ist zwingende Voraussetzung für einen Großteil der Tagesordnungspunkte im Ausschuss für Stadtentwicklung. Die Frage der Vergabe und der Kosten kann erst später erarbeitet werden. Er stellt kurz die  Bandbreite des Klimaschutzkonzeptes  vor. Die Verwaltung benötigt die Beauftragung des Rates, um die Erarbeitung eines Klimateilkonzeptes auf den Weg zu bringen, welches sich konkreter mit den Klimafolgenabschätzungen im Bereich der städtischen Bauleitplanung auseinandersetzt. Das ist eine zwingende Voraussetzung für jeden Bebauungsplan, um Abwägungsfehlern vorzugreifen.

 

Mitglied Bartels teilt mit, dass die Bürger, die an der Erarbeitung dieses Klimaschutzkonzeptes in den Arbeitskreisen mitgewirkt haben, sich in der Protokollierung in der Niederschrift nicht richtig wiedergegeben fühlen. Man würde diesen Bürgern nicht gerecht werden, wenn man etwas beschließt, was nicht dem entspricht, was dort erarbeitet worden ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs verdeutlicht, dass das vorliegende Konzept aus den Beratungen der Arbeitskreise mit Mehrheit erarbeitet wurde. Der Verwaltung liegen keine Mängel der Arbeitskreismitglieder an den Protokollen vor. Er hält es für wichtig, jetzt weiter zu arbeiten, um die vorliegenden Signale aufrecht zu erhalten und zu vertiefen.

 

Mitglied Kukulies schließt sich dem Antrag der SPD-Fraktion an.

 

Der Vorsitzende  macht klar, dass  heute lediglich beschlossen werden soll, dass die Verwaltung den Auftrag erhält, unter Mitwirkung der unterschiedlichen Arbeitsgruppen an diesem Konzept weiter zu arbeiten.

 

Mitglied Hinze zieht seinen Antrag, den Beschlussvorschlag zur Kenntnis zu nehmen, zurück und erklärt, dass seine Fraktion, aufgrund der hier geführten Diskussion, dem Beschlussvorschlag zustimmt.

 

Mitglied Gustedt teilt für seine Fraktion mit, dass sie ebenfalls dem Beschlussvorschlag zustimmt.

 

Mitglied Bartels greift den zuvor gestellten Antrag der SPD-Fraktion, das Klimaschutzkonzept zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, bevor man in die konkrete Planung eingeht, welcher Umfang  und welche Kosten auf die Verwaltung zukommen auf und bittet so zu beschließen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.