Sitzung: 10.12.2013 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 15 1102/2013
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung
zur Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich
am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S.
564) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 19.02.2013 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamterträge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
53.102.047 57.143.359 |
|
5.380.225 926.000 |
47.721.822 56.217.359 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen |
48.527.994 52.852.482 3.814.317 5.199.829 |
- - |
5.380.225 926.000 - - |
43.147.769 51.926.482 3.814.317 5.199.829 |
§ 2
Der bisher
festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen
Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in
Höhe von 4.041.312 EUR um 4.454.225 EUR erhöht und damit auf 8.495.537 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.000.000 EUR um
4.000.000 EUR erhöht und damit auf 16.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.