Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe Nr. 13/2013 des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein zur Ausbreitung des Einzelhandelsgebietes abzulehnen.

 


Vorsitzender Jansen ruft den Tagesordnungspunkt 5 auf. Er stellt die Frage, ob die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in einem abgehandelt werden können. Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

Mitglied Gabriel teilt mit, dass sich das Bahnhofsumfeld seiner Meinung nach als äußerst unattraktiv darstellt. Man ist der Ansicht, dass der von der Verwaltung vorgeschlagene integrative Handlungsplan und das Handlungskonzept 2025 zu spät für das Stadtgebiet kommt. Aus diesem Grund stimmt man gegen den Vorschlag der Verwaltung.

 

Frau Tepaß gibt eingehende Erläuterungen zu beiden Tagesordnungspunkten.

Anhand der Vorlage und der Ausführlichkeit des Textes ist ersichtlich, dass man sich sehr intensiv noch einmal mit dem Thema „Einzelhandel“ beschäftigt hat, was unter Einzelhandel auf allen Planungsebenen zu verstehen ist.

Das Land Nordrhein-Westfahlen hat sich schon im Landesentwicklungsplan die Steuerung des großflächigen Einzelhandels zum Ziel gesetzt. Hintergrund ist, die Innenstädte zu stärken und auch eine Belebung der Zentren in Nordrhein-Westfahlen herbeizuführen.

Das Ganze ist in einen Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalens umgesetzt worden, in dem den Gemeinden die Möglichkeit offeriert wird, Städtebaupolitik zu betreiben. Dies nennt man Städtebaupolitik mit Hilfe von Einzelhandelskonzepten.

Diese Städtabaupolitik hat ebenfalls das Ziel, die zentralen Versorgungsbereiche in den Städten zu stärken.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat dies insofern auch umgesetzt, indem er am 31.05.2011 für die Gesamtstadt Emmerichs ein Einzelhandelskonzept beschlossen hat. In diesem Einzelhandelskonzept sind positive Ziele formuliert, wie sich die Einzelhandelslandschaft in Emmerich weiterentwickeln soll. Ein weiterer wichtiger Punkt des Einzelhandelskonzeptes ist die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche. Dazu ist eine umfangreiche Analyse der Einzelhandelslandschaft durchgeführt worden und auf Basis von funktionalen und städtebaulichen Kriterien ist dieser zentrale Versorgungsbereich für die Emmericher Innenstadt abgegrenzt worden. In dem Einzelhandelskonzept werden auch Entwicklungsspielräume für die weitere Entwicklung des Einzelhandels ermittelt. Schaut man sich diesen Passus genauer an, ist erkennbar, dass eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches in Emmerich nicht beliebig möglich ist, ohne dass bestehende Strukturen in der Innenstadt gefährden werden. Man muss klar erkennen, dass eben auch die Einzelhandelslandschaft nur bestimmte Entwicklungsspielräume in Emmerich hat. Geht man über diese Spielräume hinaus, droht ein Funktionsverlust der Emmericher Innenstadt.

 

Unstrittig bei beiden Anträgen ist, dass die angesprochenen Brachflächen, die Areale, die konkret benannt werden, einer positiven Entwicklung bedürfen. Die Standorte sollten allerdings nicht isoliert betrachtet werden, sondern der Vorschlag ist, ein integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von Emmerich und die angrenzenden Lagen zu erarbeiten, um diese Areale und die weiteren Punkte, die noch abzuarbeiten sind, in ein Gesamtkonzept einzubetten. Ein solches integriertes Handlungskonzept ist unerlässliche Grundlage für die Generierung von Städtebaufördermitteln.

In diesem integrierten Handlungskonzept, was ab dem Jahr 2014 erarbeitet wird, werden Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen für die Emmericher Innenstadt und für die angrenzenden Lagen abgebildet. Es werden in einer interdisziplinären Zusammenschau alle Themen aus Städtebau, Verkehrsplanung, auch was die Schullandschaft angeht in ein Gesamtkonzept eingebettet, um Verknüpfungen zwischen den einzelnen Themen darzustellen und u. a. diese drei genannten Brachflächen in einem Gesamtkontext zu stellen. Das ist der Lösungsvorschlag für die beiden Vorlagen.

 

Vorsitzender Jansen bedankt sich bei Frau Tepaß und gibt das Wort an Mitglied Spiertz weiter.

Mitglied Spiertz lobt Frau Tepaß und die Verwaltung für die geleistete Arbeit, welche allein schon durch die Tatsache, was im Rahmen der vorgelegten Vorlage an Arbeit geleistet wurde, ganz deutlich gesagt werden muss.

Das, was die Politik am 31.05.2011 entschieden hat, wurde abgearbeitet. Er appelliert an die Mitglieder, welche dieses Konzept ebenfalls entschieden haben, ihre Entscheidung auch mal zu überdenken. Er glaubt, dass man einen Fehler gemacht habe. Denn was momentan in Emmerich abgeht, sei nicht das, was man wolle. Seine Fraktion ist davon überzeugt, dass der damalige gefasste Ratsbeschluss nicht der richtige gewesen wäre. Es würde von Stärke zeigen, wenn man eingestehen würde, einen Fehler gemacht zu haben und letztendlich den Ratsbeschluss zurücknehmen würde. Vor diesem Hintergrund kann seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung nicht entsprechen.

 

Mitglied ten Brink führt aus, dass der Rat im Mai 2011 beschlossen hat, ein gemeindliches Einzelhandelskonzept zu fertigen, um bestimmte Ziele zu erreichen und insbesondere bestimmte Ziele am Neumarkt. Weicht man jetzt von diesem Ziel ab, sei dies kontraproduktiv. Das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept  gibt ihnen erst die Möglichkeit, die Baumaßnahme am Neumarkt in den Griff zu bekommen.

Daher folgt die CDU den Ausführungen der Verwaltung, dass das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept sich nur dann entfalten kann, wenn es wie bisher stringent angewendet wird. Die bauleitplanerische Wirkung kann ihres Erachtens erst dann aufgeweicht werden, wenn das Thema „Innenstadtentwicklung insbesondere Neumarkt“ abgearbeitet wird. Die CDU stimmt für den Beschlussvorschlag der Verwaltung in beiden Fällen.

 

Mitglied Hinze fügt an, dass sich seine Fraktion ebenfalls dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt. Des weiteren bedankt er sich für die umfangreiche Vorlage, die einiges noch einmal deutlich macht, was im Jahr 2011 beschlossen wurde. Man ist sich sehr wohl bewusst, dass die angesprochenen Flächen einer dringenden Betrachtung bedürfen; allerdings dies im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung. Man hat 2011 das Einzelhandelsgutachten/ -konzept verabschiedet und er ist der Ansicht, dass man sich keinen Gefallen damit tut, immer dann, wenn es einem vielleicht nicht passt oder wenn es unbequem wird, wieder anzufangen, die Ratsbeschlüsse und das Einzelhandelskonzept in Frage zu stellen. Seine Fraktion wird sich dem Beschlussvorschlages für 5 und 6 so anschließen.

 

Mitglied Neumann erklärt, dass er in den letzten Tagen viel in Emmerich gewesen ist. Begonnen hat er in Süd-Praest und geendet hat seine Nachfrage bei Bürgern  in Nord-Elten. Auf seiner Streckentour hat er mit vielen Menschen das Thema angesprochen. Eigentlich wünscht sich die Bevölkerung ohne Ausnahme, dass der Platz an der Post mit einem Discounter hoher Qualität bebaut wird. Darum wird sich seine Fraktion der Verwaltung nicht anschließen.

 

Mitglied Gustedt teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der Meinung der CDU anschließt.

Im Jahr 2011 wurde der Startschuss gegeben, um dieses städtebauliche Projekt in Angriff zu nehmen und sicherlich bedarf es weiterer Planung, die Eingangsbereiche zu verbessern oder wieder gutzumachen. Auch seine Fraktion wird sich dem Beschluss der Verwaltung anschließen.

 

Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über die beiden Punkte gesondert abstimmen.