Sitzung: 21.01.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 1135/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe Nr. 13/2013 des FDP-Ortsverbandes
Emmerich am Rhein zur Ausbreitung des Einzelhandelsgebietes abzulehnen.
Vorsitzender Jansen ruft den Tagesordnungspunkt 5 auf. Er stellt die
Frage, ob die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in einem abgehandelt werden können.
Die Ausschussmitglieder sind mit der Vorgehensweise einverstanden.
Mitglied Gabriel teilt mit, dass sich das Bahnhofsumfeld seiner Meinung
nach als äußerst unattraktiv darstellt. Man ist der Ansicht, dass der von der
Verwaltung vorgeschlagene integrative Handlungsplan und das Handlungskonzept
2025 zu spät für das Stadtgebiet kommt. Aus diesem Grund stimmt man gegen den
Vorschlag der Verwaltung.
Frau Tepaß gibt eingehende Erläuterungen zu beiden Tagesordnungspunkten.
Anhand der Vorlage und der Ausführlichkeit des Textes ist ersichtlich,
dass man sich sehr intensiv noch einmal mit dem Thema „Einzelhandel“
beschäftigt hat, was unter Einzelhandel auf allen Planungsebenen zu verstehen
ist.
Das Land Nordrhein-Westfahlen hat sich schon im Landesentwicklungsplan
die Steuerung des großflächigen Einzelhandels zum Ziel gesetzt. Hintergrund
ist, die Innenstädte zu stärken und auch eine Belebung der Zentren in
Nordrhein-Westfahlen herbeizuführen.
Das Ganze ist in einen Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalens
umgesetzt worden, in dem den Gemeinden die Möglichkeit offeriert wird, Städtebaupolitik
zu betreiben. Dies nennt man Städtebaupolitik mit Hilfe von
Einzelhandelskonzepten.
Diese Städtabaupolitik hat ebenfalls das Ziel, die zentralen
Versorgungsbereiche in den Städten zu stärken.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat dies insofern auch umgesetzt,
indem er am 31.05.2011 für die Gesamtstadt Emmerichs ein Einzelhandelskonzept beschlossen
hat. In diesem Einzelhandelskonzept sind positive Ziele formuliert, wie sich
die Einzelhandelslandschaft in Emmerich weiterentwickeln soll. Ein weiterer
wichtiger Punkt des Einzelhandelskonzeptes ist die Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche. Dazu ist eine umfangreiche Analyse der
Einzelhandelslandschaft durchgeführt worden und auf Basis von funktionalen und
städtebaulichen Kriterien ist dieser zentrale Versorgungsbereich für die
Emmericher Innenstadt abgegrenzt worden. In dem Einzelhandelskonzept werden
auch Entwicklungsspielräume für die weitere Entwicklung des Einzelhandels
ermittelt. Schaut man sich diesen Passus genauer an, ist erkennbar, dass eine
Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches in Emmerich nicht beliebig
möglich ist, ohne dass bestehende Strukturen in der Innenstadt gefährden
werden. Man muss klar erkennen, dass eben auch die Einzelhandelslandschaft nur
bestimmte Entwicklungsspielräume in Emmerich hat. Geht man über diese
Spielräume hinaus, droht ein Funktionsverlust der Emmericher Innenstadt.
Unstrittig bei beiden Anträgen ist, dass die angesprochenen
Brachflächen, die Areale, die konkret benannt werden, einer positiven Entwicklung
bedürfen. Die Standorte sollten allerdings nicht isoliert betrachtet werden,
sondern der Vorschlag ist, ein integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt
von Emmerich und die angrenzenden Lagen zu erarbeiten, um diese Areale und die
weiteren Punkte, die noch abzuarbeiten sind, in ein Gesamtkonzept einzubetten.
Ein solches integriertes Handlungskonzept ist unerlässliche Grundlage für die
Generierung von Städtebaufördermitteln.
In diesem integrierten Handlungskonzept, was ab dem Jahr 2014 erarbeitet
wird, werden Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen für die Emmericher Innenstadt
und für die angrenzenden Lagen abgebildet. Es werden in einer
interdisziplinären Zusammenschau alle Themen aus Städtebau, Verkehrsplanung,
auch was die Schullandschaft angeht in ein Gesamtkonzept eingebettet, um Verknüpfungen
zwischen den einzelnen Themen darzustellen und u. a. diese drei genannten
Brachflächen in einem Gesamtkontext zu stellen. Das ist der Lösungsvorschlag
für die beiden Vorlagen.
Vorsitzender Jansen bedankt sich bei Frau Tepaß und gibt das Wort an
Mitglied Spiertz weiter.
Mitglied Spiertz lobt Frau Tepaß und die Verwaltung für die geleistete
Arbeit, welche allein schon durch die Tatsache, was im Rahmen der vorgelegten
Vorlage an Arbeit geleistet wurde, ganz deutlich gesagt werden muss.
Das, was die Politik am 31.05.2011 entschieden hat, wurde abgearbeitet.
Er appelliert an die Mitglieder, welche dieses Konzept ebenfalls entschieden
haben, ihre Entscheidung auch mal zu überdenken. Er glaubt, dass man einen
Fehler gemacht habe. Denn was momentan in Emmerich abgeht, sei nicht das, was
man wolle. Seine Fraktion ist davon überzeugt, dass der damalige gefasste
Ratsbeschluss nicht der richtige gewesen wäre. Es würde von Stärke zeigen, wenn
man eingestehen würde, einen Fehler gemacht zu haben und letztendlich den
Ratsbeschluss zurücknehmen würde. Vor diesem Hintergrund kann seine Fraktion
dem Vorschlag der Verwaltung nicht entsprechen.
Mitglied ten Brink führt aus, dass der Rat im Mai 2011 beschlossen hat,
ein gemeindliches Einzelhandelskonzept zu fertigen, um bestimmte Ziele zu
erreichen und insbesondere bestimmte Ziele am Neumarkt. Weicht man jetzt von
diesem Ziel ab, sei dies kontraproduktiv. Das Einzelhandelskonzept als
städtebauliches Entwicklungskonzept gibt
ihnen erst die Möglichkeit, die Baumaßnahme am Neumarkt in den Griff zu
bekommen.
Daher folgt die CDU den Ausführungen der Verwaltung, dass das vom Rat
beschlossene Einzelhandelskonzept sich nur dann entfalten kann, wenn es wie
bisher stringent angewendet wird. Die bauleitplanerische Wirkung kann ihres
Erachtens erst dann aufgeweicht werden, wenn das Thema „Innenstadtentwicklung
insbesondere Neumarkt“ abgearbeitet wird. Die CDU stimmt für den
Beschlussvorschlag der Verwaltung in beiden Fällen.
Mitglied Hinze fügt an, dass sich seine Fraktion ebenfalls dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt. Des weiteren bedankt er sich für
die umfangreiche Vorlage, die einiges noch einmal deutlich macht, was im Jahr
2011 beschlossen wurde. Man ist sich sehr wohl bewusst, dass die angesprochenen
Flächen einer dringenden Betrachtung bedürfen; allerdings dies im Rahmen einer
ganzheitlichen Betrachtung. Man hat 2011 das Einzelhandelsgutachten/ -konzept
verabschiedet und er ist der Ansicht, dass man sich keinen Gefallen damit tut,
immer dann, wenn es einem vielleicht nicht passt oder wenn es unbequem wird,
wieder anzufangen, die Ratsbeschlüsse und das Einzelhandelskonzept in Frage zu
stellen. Seine Fraktion wird sich dem Beschlussvorschlages für 5 und 6 so
anschließen.
Mitglied Neumann erklärt, dass er in den letzten Tagen viel in Emmerich
gewesen ist. Begonnen hat er in Süd-Praest und geendet hat seine Nachfrage bei
Bürgern in Nord-Elten. Auf seiner
Streckentour hat er mit vielen Menschen das Thema angesprochen. Eigentlich
wünscht sich die Bevölkerung ohne Ausnahme, dass der Platz an der Post mit
einem Discounter hoher Qualität bebaut wird. Darum wird sich seine Fraktion der
Verwaltung nicht anschließen.
Mitglied Gustedt teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der Meinung
der CDU anschließt.
Im Jahr 2011 wurde der Startschuss gegeben, um dieses städtebauliche
Projekt in Angriff zu nehmen und sicherlich bedarf es weiterer Planung, die
Eingangsbereiche zu verbessern oder wieder gutzumachen. Auch seine Fraktion
wird sich dem Beschluss der Verwaltung anschließen.
Nunmehr lässt Vorsitzender Jansen über die beiden Punkte gesondert
abstimmen.