Sitzung: 21.01.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1129/2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die vorliegenden Ausführungen der Verwaltung zum
Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom
25.06.2013 als Grundlage für die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein bis zum 28.02.2014
abzugebende Stellungnahme.
Herr Kemkes gibt noch einige Erläuterungen.
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 das Verfahren für den Entwurf des
Landesentwicklungsplanes auf den Weg gebracht. Derzeit befindet man sich in dem
Beteiligungsverfahren. Die Stadt Emmerich am Rhein wurde als betroffene Kommune
aufgefordert, zu dem Thema „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfahlen (LEP)
NRW“ bis zum 28.02.2014 eine Stellungnahme zu verfassen. Im neuen LEP-Entwurf werden alle auf
Landesebene bedeutsamen Ziele in einem Instrument gebündelt und es werden
entsprechende Ziele und Grundsätze aufgeführt.
Die Ziele der Raumordnung sind so formuliert, dass die Kommunen diese
Ziele zu beachten haben.
Bei den Grundsätzen ist es so, dass diese bei der Planung zu
berücksichtigen sind, d.h. einem Abwägungsgebot unterliegen. Die Regionalpläne
haben diese Ziele und Grundsätze zu beachten und haben somit konkrete
Auswirkung auf die gemeindliche Bauleitplanung. Deshalb ist es in diesem
Planungsstadium so wichtig, hier bereits die Stellungnahmen abzugeben, damit in
der Folgewirkung die Dinge, die dann bis zu dieser Ebene und später auf die
Bauleitplanungsebene der Kommune durchschlagen werden, sehr frühzeitig
anzumerken.
Die Folgewirkung entsteht dann, wenn der Gebietsentwicklungsplan
angepasst wird. Bezüglich dessen befindet man sich dort in einem Neuaufstellungsverfahren.
Dazu gibt es dann einen Entwurf der Stellungnahme, in dem unter den
verschiedenen Ziffern 1 bis 8 die für die Stadt Emmerich am Rhein maßgebenden
Themen angesprochen wurden. Als Beispiel kann man sich den Bereich des Hafens
anschauen. Dort ist schon von der Presse berichtet worden - und auch die
Stadtwerke haben letztendlich Wert darauf gelegt - dass für die Zukunftsplanung
und die Weiterentwicklung des Hafens sehr wichtig ist, dass auf der
Landesentwicklungsplanebene dieser Hafen als landesbedeutsam dargestellt wird. Weitere
Entwicklungsmöglichkeiten, Förderprogramme, usw. sind immer davon abhängig, zu
welcher Kategorie dieser Hafen zählt. Deshalb hat man sich auch in der
Stellungnahme inhaltlich vollkommen der Stellungnahme der Stadtwerke
angeschlossen.
Insofern bittet die Verwaltung um Zustimmung oder auch Anregungen, um
die Stellungnahme zu verändern.
Interessant ist auch zu sehen, dass bei dem Bereich „Verkehr“ die
grenzüberschreitende Bahnlinie, die hier groß propagiert wurde, auf der
Landesentwicklungsplanebene gar nicht erscheint. Es ist verwunderlich, dass man
einen Entwurf bekommt, wo die Landesregierung zwar gerade etwas auf den Weg
gebracht hat, aber letztendlich im Landesentwicklungsplan diese Strecke nicht
dargestellt ist.
Mitglied ten Brink hat eine Frage zu den letzten Sätzen des Themas in
der Vorlage.
Unter Punkt 1 III. ist die zentralörtliche Gliederung und der Bereich
Emmerich – Anheim - Nijmegen für Arbeiten und Wohnen angesprochen. Hier fehlt
eine Verbindung bzw. Berücksichtigung der Schienenverbindung. Auch unter Punkt
3 dieses Absatzes stellt sich eine weitere Frage. Dort ist der Bereich ASB
genannt. Die Infrastrukturelle Ausstattung entspreche einem
Nahversorgungszentrum, welches sowohl für Emmerich als auch für Elten gelte.
Seiner Meinung nach müssen da auch zum
Verkehr und zur Infrastruktur Aspekte genannt werden. Er fragt an, ob
man dies in der Stellungnahme erwähnen kann.
Frau Tepaß erklärt zum Punkt 1 „Zentralörtliche Gliederung“, dass es im
Landesentwicklungsplan Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren gibt. Bei
Betrachtung der vorhandenen Gegebenheiten und im Hinblick auf die festgelegte
Gliederung ist Emmerich ein Mittelzentrum. Die Unterteilung in diese drei
verschiedenen Zentrenarten weist den einzelnen Zentren bestimmte Funktionen zu.
Wenn man als Mittelzentrum - wie im Fall von Emmerich - ausgewiesen und
dargestellt ist, dann geht auch damit einher, dass man bestimmte
Infrastruktureinrichtungen vorweisen soll und auch muss (Schulen, Krankenhaus,
usw.). In diesem Punkt stellt der
Landesentwicklungsplan dar, dass in der Laufzeit des neuen
Landesentwicklungsplanes alle Gemeinden noch einmal überprüft werden, ob die
den Gemeinden zugewiesene Funktion noch besteht. Aus der Sicht der Verwaltung
entsteht jedoch die Frage, warum das sein muss. Warum kann man nicht am Anfang
sagen, dass beispielsweise Emmerich zu Beginn der Laufzeit ein Mittelzentrum ist
und dieser Status in der Laufzeit des Landesentwicklungsplans auch so bleibt.
Die Verwaltung kritisiert im Grunde in ihrer Stellungnahme, dass die
Landesregierung sich vorbehält, jedes Jahr zu prüfen, ob Emmerich noch
Mittelzentrum ist oder nicht. Dort sagt die Verwaltung, dass der Status bleiben
soll und er auch für die Laufzeit des jetzigen Entwurfes, also für die nächsten
10 bis 15 Jahren bleiben soll. Der vorhandene Status soll Emmerich auf keinen
Fall aberkannt werden.
Bei dem anderen angesprochenen Punkt geht es weniger um das Thema
„Verkehr“ als um die mittelzentrale Funktion und den Status, den Emmerich nicht
verlieren will.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.