Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die vorliegenden Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) vom 25.06.2013 als Grundlage für die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein bis zum 28.02.2014 abzugebende Stellungnahme.

 


Herr Kemkes gibt noch einige Erläuterungen.

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 das Verfahren für den Entwurf des Landesentwicklungsplanes auf den Weg gebracht. Derzeit befindet man sich in dem Beteiligungsverfahren. Die Stadt Emmerich am Rhein wurde als betroffene Kommune aufgefordert, zu dem Thema „Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfahlen (LEP) NRW“ bis zum 28.02.2014 eine Stellungnahme zu verfassen.  Im neuen LEP-Entwurf werden alle auf Landesebene bedeutsamen Ziele in einem Instrument gebündelt und es werden entsprechende Ziele und Grundsätze aufgeführt.

Die Ziele der Raumordnung sind so formuliert, dass die Kommunen diese Ziele zu beachten haben.

 

Bei den Grundsätzen ist es so, dass diese bei der Planung zu berücksichtigen sind, d.h. einem Abwägungsgebot unterliegen. Die Regionalpläne haben diese Ziele und Grundsätze zu beachten und haben somit konkrete Auswirkung auf die gemeindliche Bauleitplanung. Deshalb ist es in diesem Planungsstadium so wichtig, hier bereits die Stellungnahmen abzugeben, damit in der Folgewirkung die Dinge, die dann bis zu dieser Ebene und später auf die Bauleitplanungsebene der Kommune durchschlagen werden, sehr frühzeitig anzumerken.

Die Folgewirkung entsteht dann, wenn der Gebietsentwicklungsplan angepasst wird. Bezüglich dessen befindet man sich dort in einem Neuaufstellungsverfahren.

Dazu gibt es dann einen Entwurf der Stellungnahme, in dem unter den verschiedenen Ziffern 1 bis 8 die für die Stadt Emmerich am Rhein maßgebenden Themen angesprochen wurden. Als Beispiel kann man sich den Bereich des Hafens anschauen. Dort ist schon von der Presse berichtet worden - und auch die Stadtwerke haben letztendlich Wert darauf gelegt - dass für die Zukunftsplanung und die Weiterentwicklung des Hafens sehr wichtig ist, dass auf der Landesentwicklungsplanebene dieser Hafen als landesbedeutsam dargestellt wird. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten, Förderprogramme, usw. sind immer davon abhängig, zu welcher Kategorie dieser Hafen zählt. Deshalb hat man sich auch in der Stellungnahme inhaltlich vollkommen der Stellungnahme der Stadtwerke angeschlossen.

Insofern bittet die Verwaltung um Zustimmung oder auch Anregungen, um die Stellungnahme zu verändern.

Interessant ist auch zu sehen, dass bei dem Bereich „Verkehr“ die grenzüberschreitende Bahnlinie, die hier groß propagiert wurde, auf der Landesentwicklungsplanebene gar nicht erscheint. Es ist verwunderlich, dass man einen Entwurf bekommt, wo die Landesregierung zwar gerade etwas auf den Weg gebracht hat, aber letztendlich im Landesentwicklungsplan diese Strecke nicht dargestellt ist.

 

Mitglied ten Brink hat eine Frage zu den letzten Sätzen des Themas in der Vorlage.

Unter Punkt 1 III. ist die zentralörtliche Gliederung und der Bereich Emmerich – Anheim - Nijmegen für Arbeiten und Wohnen angesprochen. Hier fehlt eine Verbindung bzw. Berücksichtigung der Schienenverbindung. Auch unter Punkt 3 dieses Absatzes stellt sich eine weitere Frage. Dort ist der Bereich ASB genannt. Die Infrastrukturelle Ausstattung entspreche einem Nahversorgungszentrum, welches sowohl für Emmerich als auch für Elten gelte. Seiner Meinung nach müssen da auch zum  Verkehr und zur Infrastruktur Aspekte genannt werden. Er fragt an, ob man dies in der Stellungnahme erwähnen kann.

 

Frau Tepaß erklärt zum Punkt 1 „Zentralörtliche Gliederung“, dass es im Landesentwicklungsplan Oberzentren, Mittelzentren und Grundzentren gibt. Bei Betrachtung der vorhandenen Gegebenheiten und im Hinblick auf die festgelegte Gliederung ist Emmerich ein Mittelzentrum. Die Unterteilung in diese drei verschiedenen Zentrenarten weist den einzelnen Zentren bestimmte Funktionen zu. Wenn man als Mittelzentrum - wie im Fall von Emmerich - ausgewiesen und dargestellt ist, dann geht auch damit einher, dass man bestimmte Infrastruktureinrichtungen vorweisen soll und auch muss (Schulen, Krankenhaus, usw.).  In diesem Punkt stellt der Landesentwicklungsplan dar, dass in der Laufzeit des neuen Landesentwicklungsplanes alle Gemeinden noch einmal überprüft werden, ob die den Gemeinden zugewiesene Funktion noch besteht. Aus der Sicht der Verwaltung entsteht jedoch die Frage, warum das sein muss. Warum kann man nicht am Anfang sagen, dass beispielsweise Emmerich zu Beginn der Laufzeit ein Mittelzentrum ist und dieser Status in der Laufzeit des Landesentwicklungsplans auch so bleibt.

Die Verwaltung kritisiert im Grunde in ihrer Stellungnahme, dass die Landesregierung sich vorbehält, jedes Jahr zu prüfen, ob Emmerich noch Mittelzentrum ist oder nicht. Dort sagt die Verwaltung, dass der Status bleiben soll und er auch für die Laufzeit des jetzigen Entwurfes, also für die nächsten 10 bis 15 Jahren bleiben soll. Der vorhandene Status soll Emmerich auf keinen Fall aberkannt werden.

Bei dem anderen angesprochenen Punkt geht es weniger um das Thema „Verkehr“ als um die mittelzentrale Funktion und den Status, den Emmerich nicht verlieren will.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.