Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Aufgrund der ermittelten Klassenrichtzahl für die Stadt Emmerich am Rhein werden im Schuljahr 2014/2015 12 Eingangsklassen gebildet. Die Luitgardisschule Elten bildet eine Eingangsklasse, die Rheinschule, die Liebfrauenschule, die St.Georg-Schule Hüthum und die Michaelschule bilden jeweils zwei Eingangsklassen und die Leegmeerschule bildet drei Eingangsklassen.

 

  1. Zur Erleichterung der Inklusion wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (Klassenfrequenzrichtzahl) an der Rheinschule auf maximal 23 begrenzt. Die Klassenfrequenzrichtzahl für alle weiteren Grundschulen der Stadt wird auf 26 begrenzt.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass sich die Zahl der Neuanmeldungen fürs kommende Schuljahr

um einen Schüler/-in auf 257 erhöht hat. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die, mit den Grundschulleitern am 18. Dezember 2013 in einer Schulleiterdienstbesprechung  erarbeitete Aufteilung der Klassen und Festlegung der Begrenzung der Klassenfrequenzrichtzahl. (Das überarbeitete Arbeitsblatt liegt der Niederschrift als Anlage bei)

 

Der Bürgermeister erläutert, dass aufgrund der Maßnahmen eine gleichmäßige Schülerverteilung erreicht werden kann, die verhindert, dass an einigen Schulen Klassenstärken unter 20 Kinder und an anderen Schulen die Obergrenze erreicht wird.

 

Herr Meschkapowitz äußert Bedenken gegen den Beschlussvorschlag, da aus seiner Sicht die Berücksichtigung von kath. Kindern bei einem Anmeldeüberhang an kath. Schulen nicht rechtskonform erfolgen würde.

 

Nach einer kurzen Diskussion stellt der Bürgermeister klar, dass der Beschlussvorschlag mit der Schulaufsicht abgesprochen sei und keine direkten Auswirkungen auf seine Bedenken hätte. Der Schulausschuss legt die Verteilung der Eingangsklassen und die Begrenzung des Klassenfrequenzrichtwertes fest. Über die Aufnahme entscheidet allein die Schulleiterin, bzw. der Schulleiter.

                                             

Frau Kulka stellt den Antrag laut Beschlussvorschlag zu beschließen