Sitzung: 28.01.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift wird vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.