Sitzung: 05.02.2014 Integrationsrat
Die Leiterin des Fachbereichs Zentrale Dienste, Martina
Lebbing erläuterte anhand einer Präsentation die wichtigsten Änderungen zum §
27 der Gemeindeordnung. Sie regelt die Neuwahl des Integrationsrates in diesem
Jahr. Die Präsentation wurde bereits in der Sitzung verteilt.
Ebenfalls wurde den Mitgliedern des Integrationsrates die
neue Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates am 20.05. 2014 vorgestellt. Die
Wahlordnung wurde ebenfalls in der Sitzung verteilt.
Die Vorsitzende Sultan Seyrek fragt nach, welche Unterlagen
vorgelegt werden müssen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden zu
können. Es ist die Einbürgerungsurkunde vorzulegen.
Zur Vertretungsregelung weist die Fachbereichsleiterin
Martina Lebbing darauf hin, dass Einzelbewerber eine Vertretung benennen können.
Bei der Listenwahl können im Rahmen einer Reihung die
nächsten Nachfolger oder aber die direkte Vertretung benannt werden. Dies gilt
ebenfalls für den Rat.
Mitglied Christoph Neumann fragt, für wie lange der
Integrationsrat gewählt wird. Hier gilt die Wahlperiode entsprechend der
Wahlzeit des Rates.
Eine Kontrolle über die persönlichen Voraussetzungen
(Integrität) der KandidatInnen ist in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Die
Verwaltung ist dazu nicht beauftragt worden.
Der Vordruck zur Beantragung auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis wird auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein nach
der Verabschiedung der Wahlordnung durch den Rat zu erhalten sein.
Die Wahl zum Integrationsrat erfolgt in allen Wahlbezirken
die auch für die Kommunalwahl und Europasaal gelten. Die Auszählung der Wahlbelege
findet zur Vereinfachung an zentraler Stelle statt. Das Ergebnis der Wahl wird
am 28. Mai dann offiziell durch den Wahlausschuss festgestellt.