Die Leiterin des Fachbereichs Zentrale Dienste, Martina Lebbing erläuterte anhand einer Präsentation die wichtigsten Änderungen zum § 27 der Gemeindeordnung. Sie regelt die Neuwahl des Integrationsrates in diesem Jahr. Die Präsentation wurde bereits in der Sitzung verteilt.

 

Ebenfalls wurde den Mitgliedern des Integrationsrates die neue Wahlordnung zur Wahl des Integrationsrates am 20.05. 2014 vorgestellt. Die Wahlordnung wurde ebenfalls in der Sitzung verteilt.

 

Die Vorsitzende Sultan Seyrek fragt nach, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden zu können. Es ist die Einbürgerungsurkunde vorzulegen.

 

Zur Vertretungsregelung weist die Fachbereichsleiterin Martina Lebbing darauf hin, dass Einzelbewerber eine Vertretung benennen können.

 

Bei der Listenwahl können im Rahmen einer Reihung die nächsten Nachfolger oder aber die direkte Vertretung benannt werden. Dies gilt ebenfalls für den Rat.

 

Mitglied Christoph Neumann fragt, für wie lange der Integrationsrat gewählt wird. Hier gilt die Wahlperiode entsprechend der Wahlzeit des Rates.

 

Eine Kontrolle über die persönlichen Voraussetzungen (Integrität) der KandidatInnen ist in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Die Verwaltung ist dazu nicht beauftragt worden.

 

Der Vordruck zur Beantragung auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis wird auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein nach der Verabschiedung der Wahlordnung durch den Rat zu erhalten sein.

 

Die Wahl zum Integrationsrat erfolgt in allen Wahlbezirken die auch für die Kommunalwahl und Europasaal gelten. Die Auszählung der Wahlbelege findet zur Vereinfachung an zentraler Stelle statt. Das Ergebnis der Wahl wird am 28. Mai dann offiziell durch den Wahlausschuss festgestellt.