Herr Kemkes führt aus, dass man den Beschluss vom Juli 2013 mit in das Grundkonzept eingeschlossen hat und verschiedene Suchräume in das weitere Verfahren eingebunden hat. Mit der Unteren Landschaftsbehörde werden für die dort herausgearbeiteten Suchräume die weiteren artenschutztechnischen Prüfungserfordernisse abgeklärt und abgestimmt.

Die Durchführung dieser artenschutztechnischen Vorprüfung wurde erstellt und mit der unteren Landschaftsbehörde noch einmal weiter erörtert. In der weiteren Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde aufgrund des im November 2013 herausgegebenen Leitfadens zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen des Ministeriums für Klimaschutz festgestellt, dass eine vertiefende Betrachtung der artenschutzrechtlichen Prüfung in diesem Planungsstadium nicht erforderlich ist.

Allerdings wurde bei der Prüfung der Datenzusammenstellung des Naturschutzzentrums Bienen die Frage der unteren Landschaftsbehörde kritisiert, dass zu den Rastvögeln in den Suchräumen zu wenig Angaben vorhanden sind. Die Verwaltung hat daraufhin noch einmal mit einem externen Gutachter gesprochen, um abzuklären, inwiefern aus vorhandenen Datenbanken und aus Sichtungen vor Ort, zu dem Thema Rastvögel eine gewisse Grunderhebung letztendlich verwertet werden kann. Sobald diese Unterlagen komplett sind, wird man in einer der nächsten ASE–Sitzungen mit den förmlichen Verfahren für die Einteilung eines sog. Teilflächennutzungsplanes beginnen. Darin müssen dann im weiteren Verfahrensverlauf tiefergehende Prüfungen angegangen werden, die aber dann schon auf die konkreten Standorte der einzelnen Windmühlen Bezug nehmen. Dort ist die Vorstellung der Verwaltung, dass die Anlagenbetreiber, die diese Anlagen letztendlich auch nutzen wollen, in die Pflicht genommen werden und über städtebauliche Verträge letztendlich diese weiteren Untersuchungen einholen und in das Verfahren einbringen sollen.