Sitzung: 21.01.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr Kemkes führt aus, dass man den Beschluss vom Juli 2013 mit in das
Grundkonzept eingeschlossen hat und verschiedene Suchräume in das weitere
Verfahren eingebunden hat. Mit der Unteren Landschaftsbehörde werden für die
dort herausgearbeiteten Suchräume die weiteren artenschutztechnischen
Prüfungserfordernisse abgeklärt und abgestimmt.
Die Durchführung dieser artenschutztechnischen Vorprüfung wurde erstellt
und mit der unteren Landschaftsbehörde noch einmal weiter erörtert. In der
weiteren Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde aufgrund des im
November 2013 herausgegebenen Leitfadens zur Umsetzung des Arten- und
Habitatschutzes bei der Planung von Windenergieanlagen des Ministeriums für
Klimaschutz festgestellt, dass eine vertiefende Betrachtung der
artenschutzrechtlichen Prüfung in diesem Planungsstadium nicht erforderlich
ist.
Allerdings wurde bei der Prüfung der Datenzusammenstellung des
Naturschutzzentrums Bienen die Frage der unteren Landschaftsbehörde kritisiert,
dass zu den Rastvögeln in den Suchräumen zu wenig Angaben vorhanden sind. Die
Verwaltung hat daraufhin noch einmal mit einem externen Gutachter gesprochen,
um abzuklären, inwiefern aus vorhandenen Datenbanken und aus Sichtungen vor
Ort, zu dem Thema Rastvögel eine gewisse Grunderhebung letztendlich verwertet
werden kann. Sobald diese Unterlagen komplett sind, wird man in einer der
nächsten ASE–Sitzungen mit den förmlichen Verfahren für die Einteilung eines
sog. Teilflächennutzungsplanes beginnen. Darin müssen dann im weiteren
Verfahrensverlauf tiefergehende Prüfungen angegangen werden, die aber dann
schon auf die konkreten Standorte der einzelnen Windmühlen Bezug nehmen. Dort
ist die Vorstellung der Verwaltung, dass die Anlagenbetreiber, die diese
Anlagen letztendlich auch nutzen wollen, in die Pflicht genommen werden und
über städtebauliche Verträge letztendlich diese weiteren Untersuchungen
einholen und in das Verfahren einbringen sollen.