Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Ausführungen der Verwaltung, der Anregung auf vorgezogene Entwicklung der dem Innenbereich zugehörigen Reserveflächen nicht zu folgen und das Bebauungsplanverfahren V 6/1 fortzusetzen.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass das Plangebiet keinen in Bezug auf die geplante Wohnnutzung schädlichen Immissionen im Sinne des Immissionsschutzrechtes ausgesetzt ist.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Entwicklung des Bebauungsplanbereiches keine wesentliche Wertänderung auf die bestehenden Wohngrundstücke im Ortsteil Vrasselt bewirkt.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der geringfügigen Erweiterung des Siedlungsbereiches durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die zukünftige Ortsteilentwicklung infolge des demografischen Wandels zu befürchten sind.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Lebensraum für Amphibien durch den weitgehenden Erhalt der Grabenstruktur im Wesentlichen erhalten bleibt und dass die Krötenwanderung auf der Hauptstraße durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Abrundung der Bebauung am südöstlichen Siedlungsrand unter dem Aspekt der Integration in das Dorfgefüge unproblematisch ist.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Bauflächenreserven des Ortsteiles Praest nicht in die Bedarfsdeckung für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Vrasselt anzurechnen.

 

1.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch das Planverfahren keine zusätzlichen Erfordernisse für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze, hervorgerufen werden.

 

1.9       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der prognostizierte Jahresbedarf an Bauflächen für den Ortsteil Vrasselt nicht Maßstab für den Umfang der mit dem Bebauungsplan vorbereiteten Bebauung ist.

 

1.10     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung auf Anordnung der überbaubaren Fläche im Bebauungsplanentwurf in einem Abstand von 6 m zur nördlichen Grundstückgrenze zu folgen.

 

1.11     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für die Verlegung der bestehenden Bushaltestelle in Höhe der Einmündung der Hubertusstraße einen Standort in der Nähe der Einmündung des Jägerweges vorzusehen.

 

1.12     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung auf Festsetzung einer Spielplatzfläche im weiteren Planverfahren nicht zu folgen.

 

1.13     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anwohner für die mit der Erstellung von Hausanschlussleitungen für die neuen Häuser im Plangebiet entstehenden Tiefbaukosten für die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Hauptstraße nicht belangt werden können.

 

1.14     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf für die am Planrand zum Außenbereich vorgesehene Festsetzung einer privaten Grünfläche kein Abpflanzungsgebot zu erlassen.

 

1.15       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Anwohnern der Hauptstraße im Rahmen dieses Planverfahrens kein Erlass von Erschließungsbeiträgen oder Straßenausbaubeiträgen nach KAG für einen zukünftigen Ausbau der Hauptstraße in Aussicht gestellt werden kann.

 

1.16       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden können.

 

1.17       Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Sachstand bzgl. der aufgetretenen Überschwemmungen bei hohem Grundwasserstand im Bereich Hagenackerweg / Hauptstraße zur Kenntnis.

 

1.18       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht über die Vergabe der neuen Bauplätze an die zukünftigen Bauherren bestimmen kann.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes durchzuführen.

 

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage und teilt mit, dass mit Datum vom 10. Februar 2014 ein Fax von den Anwohnern der Hauptstraße eingegangen ist, welches den Ausschussmitgliedern am gleichen Tag zugeleitet wurde.

Das Verfahren, wie eine Bürgerbeteiligung durchzuführen ist, ist zum einen im Baugesetzbuch geregelt. Dort gibt es die Möglichkeit eines 2-stufigen Beteiligungsverfahrens, die sogenannte vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und daran anschließend die öffentliche Auslegung. Zur Art und Weise der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gibt es keine konkrete Aussage von Seiten des Baugesetzbuches. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat sich aber eigene Richtlinien auferlegt, wie eine Bürgerbeteiligung durchzuführen ist. Auch hier besteht die Möglichkeit eines 2-stufigen Verfahrens; zum einen die einfache Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren mit geringem Umfang (mittels öffentliche Bekanntmachung und schriftliche Benachrichtigung der betroffenen Eigentümer und anschließende Offenlage) und die besondere Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren mit größerem Umfang. Die besondere Bürgerbeteiligung wurde auch im Verfahren der Hauptstraße angewendet, wo im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgern die Möglichkeit gegeben wurde, Bedenken und Anregungen vorzutragen. Zu einer solchen Versammlung wird zum einen über die öffentliche Bekanntmachung und zum anderen werden die von der Planung unmittelbar Betroffenen (Grundstückseigentümer und in der näheren Umgebung Wohnende) persönlich angeschrieben. Das Baugesetzbuch gibt solche Dinge nicht vor, sondern die Stadt Emmerich am Rhein macht dies als freiwillige Leistung gegenüber dem Bürger. Nachdem die Bürgerversammlung stattgefunden hat, sind die Bedenken und Anregungen protokolliert worden und in der Ausarbeitung des Planentwurfes entweder bearbeitet oder nicht bearbeitet worden. In der Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung am 21.01.2014 bzw. 11.02.2014 sind diese Dinge aufgearbeitet worden, um den gesamten Abwägungsprozess, wie mit den Anregungen und Bedenken umgegangen wurde, nachvollziehbar darzustellen. Dem Fachausschuss wird vorgeschlagen einen Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung zu fassen. Erst danach erfolgt die schriftliche Mitteilung an die Petenten und die Personen, die Bedenken vorgetragen haben. Gleichzeitig erfolgt eine schriftliche Mitteilung darüber, wann und wo die Offenlage durchgeführt wird.

Eine weitere Beteiligung in Form einer Bürgerversammlung sehen das Baugesetzbuch und die städtischen Richtlinien nicht vor. Die Verwaltung vertritt zudem die Auffassung, dass eine weitere Bürgerversammlung nicht notwendig ist. Mit der Durchführung der Offenlage wird den Betroffenen über einen Zeitraum von 1 Monat die Möglichkeit gegeben, Einsicht in die Pläne zu nehmen. Die Anregungen und Bedenken können auch dann schriftlich vorgetragen werden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung zur Verfügung.

Ergänzend führt er aus, dass die Beschwerdepunkte im Fax vom 10.02.2014 von der Verwaltung bereits als während der Offenlage eingegangene Anregungen gewertet werden. Sie werden bei der Ausarbeitung, die nach Durchführung der Offenlage erfolgt, in die Vorlage eingearbeitet, die in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Beschlussfassung mit dem Ziel des Satzungsbeschlusses vorgelegt wird. Sofern in heutiger Sitzung der Beschluss zur Offenlage gefasst wird, ist geplant, die Offenlage im März/April durchzuführen, um in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 29.04.2014 das Planverfahren zum Abschluss zu bringen.

 

Mitglied Spiertz teilt für seine Fraktion mit, dass man nicht gegen die geplante Bebauung ist. Es stellt sich allerdings die Frage, warum man es so eilig hat. Am 21.01.2014 wurde der Punkt vertagt und nunmehr findet eine Sondersitzung vor einer Ratssitzung statt. Er kann die Haltung der Bürger durchaus verstehen, die nunmehr seit fast einem Jahr auf eine Stellungnahme der Verwaltung warten und eine nochmalige Einwohnerversammlung wünschen.

Abschließend teilt er mit, dass vor ca. 1 ½ Jahren von der Verwaltung das Konzept zur Baulandbereitstellung erarbeitet wurde. Er fragt nach, ob die nunmehr betreffende Fläche im damaligen Konzept bereits enthalten war. Ferner fragt er nach, ob im Genehmigungsverfahren bei den Bauanträgen in der Genehmigung schriftlich festgehalten werden kann, dass die Bauherren mit Immissionen rechnen müssen.

Herr Kemkes erklärt, dass im Planverfahren die Träger öffentlicher Belange, auch die Landwirtschaftskammer, eingebunden werden und eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Fakt ist aber, dass sowohl vorhandene Häuser als auch geplante Häuser in solchen Bereichen immer mit Belästigungen rechnen müssen. Hierzu gibt es Richtlinien, wo in Verträglichkeitsgutachten nachgewiesen werden muss, dass die Geruchsbelästigung über bestimmte Durchschnittstage im Jahr nicht hinausgehen darf. Die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in der Baugenehmigung erfolgt nicht.

 

Vorsitzender Jansen erklärt, dass die Sondersitzung vor dem Hintergrund einberufen wurde, um Planungssicherheit für die Bauwilligen zu schaffen.

 

Herr Kemkes erklärt, dass der Zeitraum von stattgefundener Bürgerbeteiligung im Januar 2013 bis zur Vorlage zum heutigen Zeitpunkt zugegebenerweise sehr lange ist. Aber man sollte berücksichtigen, dass in der Verwaltung einige Arbeiten anfallen. Hinzu kommt aber auch, dass in der Aufbereitung der vorgetragenen Bedenken Abstimmungsbedarf besteht, wie z. B. Grabenführung, Anlegen von Bushaltestellen im Bereich des Wassergrabens, so dass der aufgetretene Zeitrahmen nicht gänzlich ungewöhnlich ist. Das Planverfahren kann – wie bereits erwähnt -, sollte heute der entsprechende Beschluss gefasst werden, zügig zum Abschluss gebracht werden. Hinsichtlich der Nachfrage bezüglich dem Konzept zur Baulandbereitstellung teilt er mit, dass die Fläche nicht enthalten war, lediglich als eine mögliche Reservefläche. Zum damaligen Zeitpunkt wurde mit dem Konzept zur Baulandbereitstellung gesagt, dass es für die einzelnen Ortsteile noch bestimmte Flächenreserven gibt, die bis zu einem Zeitpunkt X verbraucht sind. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Zeitpunkt erreicht, um ein weiteres Verfahren anzustoßen.

 

Mitglied ten Brink teilt für seine Fraktion mit, dass ihrer Ansicht nach alle Anregungen und Bedenken abgewogen sind. Im Rahmen der Offenlage besteht für die Bürger weiterhin die Möglichkeit Bedenken und Anregungen vorzutragen. Er stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Jessner plädiert dafür, die Angelegenheit nüchtern zu betrachten und abzuwägen, ob die Planung in das Konzept passt oder nicht. Seiner Meinung nach passt es zum einen deshalb in das Konzept, wenn man den Grundstücksbedarf im Ortsteil Vrasselt betrachtet und zum anderen auch, weil die Erschließungsanlage über die Straße beidseits erfolgt. Die Bedenken der Anwohner kann er aber durchaus verstehen. Allerdings hat auch ihn der Punkt der Reparaturanfälligkeit der Straße nach Beendigung der Baumaßnahme zum Nachdenken gebracht. Nach Aussage der Verwaltung ist der Bauherr verpflichtet, die Straße in den ursprünglichen Zustand zu versetzen; in seinen Augen ist das aber nur Flickwerk. Vor dem Hintergrund, dass man es mit einem Grundstückseigentümer zu tun hat, regt er an, zu prüfen, ob eine Vereinbarung zwischen Stadt Emmerich am Rhein und Grundstückseigentümer dahingehend geschlossen werden kann, diese getätigten Aufwendungen zusammenzufassen und nach Abschluss der Maßnahme in einer gesamten Straßenreparaturmaßnahme einfließen zu lassen, damit nicht die bisherigen Anlieger zu Kosten herangezogen werden.

Ansonsten schließt er sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an.

 

Mitglied Gustedt teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass das Wohngebiet nicht in das Konzept passt. Das Bauvorhaben ist vor einem unsicheren Deich geplant und auch der Landesentwicklungsplan sieht eine andere Entwicklung von Baugebieten im Sinne der demographischen Entwicklung vor. Durch eine solche Planung sind Leerstände in den Innenstädten zu erwarten. Seine Fraktion schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht an.

 

Mitglied Neumann teilt für seine Fraktion BSD/Die Linke mit, dass man den Bebauungsplan ablehnt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.