Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass bekanntlich im Jahr  2012 die 10. Änderung des Bebauungsplanes 17/1 – Mennonitenstraße – abgeschlossen wurde. Das Klageverfahren, was damalig von dem Eigentümer angestrengt worden war, ist seitens des Eigentümers im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auch zu Ende geführt worden. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgeschmettert und vom Oberverwaltungsgericht Münster entsprechend bestätigt. Die hat möglicherweise dazu geführt, dass das Verfahren im Nachgang nicht weiter betrieben wurde, was aber den neuen Eigentümer offensichtlich nicht daran gehindert hat, erneut ein Normenkontrollverfahren in dem Sachverhaltszusammenhang beim Oberverwaltungsgericht Münster anzustrengen. Über den Verfahrensstand wird man unaufgefordert berichten.