Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt wie folgt:

Die Planungsträger Deutsche Bahn und Straßen NRW haben der Bezirksregierung Düsseldorf einen Plan für die Gleis- und Straßenführung in Elten eingereicht, der nicht der sog. Gleisbettvariante entspricht.

Der Rat erwartet, dass die Planungsträger im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens Vertretern der Stadt, Vertretern der Ratsfraktionen und der Bürgerinitiative die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen erläutern und darstellen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gleisbettvariante bevorzugt  realisiert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Termin zu organisieren.


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf den Beschlussvorschlag und die Stellungnahme der Verwaltung. Er informiert kurz über die einzelnen Schritte des Planfeststellungsverfahrens der Bahn.

 

Mitglied Hinze verliest den modifizierten Beschlussvorschlag, der von der Bürgerinitiative (BI) vorgelegt wurde und stellt den Antrag, so zu beschließen:

 

„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt wie folgt:

Die Planungsträger Deutsche Bahn und Straßen NRW haben der Bezirksregierung Düsseldorf einen Plan für die Gleis- und Straßenführung in Elten eingereicht, der nicht der sog. Gleisbettvariante entspricht.

Der Rat erwartet, dass die Planungsträger im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens Vertretern der Stadt, Vertretern der Ratsfraktionen und der Bürgerinitiative die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen erläutern und darstellen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gleisbettvariante dennoch realisiert werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Termin zu organisieren.“

 

Mitglied Siebers unterstützt den vorliegenden Antrag der BI und erinnert an eine Informationsveranstaltung eines Anwaltes vor ca. eineinhalb Jahren, der derzeit deutlich machte, dass Einwendungen zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens schon viel zu spät eingereicht sind, als dass sie noch erfolgreich berücksichtigt werden können. Vielmehr sollte schon im Vorfeld versucht werden, durch Gespräche Kompromisslösungen zu finden.

Sie sieht eine gute Chance für die Anregungen der BI bei der Bahn AG.

 

Auch Mitglied Kukulies begrüßt den vorliegenden Antrag der Bürgerinitiative.

 

Mitglied  ten Brink bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Planung der Bahn AG betr. der Betuwe-Linie. Von ehemals 10 Bahnübergängen gibt es derzeit noch sechs. 2011 wurden Planungen eingereicht, wie diese sechs Übergänge durch vier Bauwerke ersetzt werden sollten.  Heute liegt ein Vorschlag vor, mit nur zwei Kreuzungsbauwerken.

Das Rheinische Straßenbauamt stellt im Schreiben vom 13.12.1999 Lösungsmöglichkeiten für Ersatzmaßnahmen im Zuge der B 8 dar. Dort heißt es: „Für die Bahnübergänge zwischen Elten und Emmerich ist ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches von allen Beteiligten mitgetragen wird. Unter dem Aspekt einer technischen ökologischen Optimierung sind Planungslösungen aufzuzeigen, die den straßenbaulichen, straßenverkehrlichen Belangen sowie den städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten gerecht werden.“ Unter Punkt 4 heißt es: „Losgelöst von der Prämisse, ob Bund oder Land das Kostendrittel bei den Kreuzungsmaßnahmen übernehmen, werden für die Bahnübergänge Elten und Hüthum folgende Planungsmöglichkeiten aufgezeigt. In Elten empfiehlt sich eine Neutrassierung der Gleise. Der Bahnübergang Emmericher Straße entfällt dadurch, da die Bahn durch einen Flächentausch mit dem Gleiskörper der Bahn um Trassenbreite nach  Norden bis an den nördlichen Ostrand von Elten verlegt wird. Eine  B 8-Verlegung bis an die südliche Peripherie bewirkt eine Entlastung des Ortskerns vom Durchgangsverkehr.

Darüber hinaus eröffnen sich in einem möglichen Rückbau der Ortsdurchfahrt auch neue städtebauliche Perspektiven für die Stadt Emmerich.“

 

Das sind alles Aussagen von der heutigen Behörde „Straßenträger NRW“. Nur durch diesen Trassentausch verringert sich die Anzahl von vier auf zwei Bauwerke. Das bringt schon eine wesentliche wirtschaftliche Verbesserung der Gesamtmaßnahme. Diese Planungsgrundlage ermöglicht neben den bereits genannten städtebaulichen Vorteilen viele weitere Chancen, d. h. Verwirklichung von der BI  geforderten Punkte:

  • Ortsumgehung,
  • LKW-freie Innenstadt,
  • keine Einbetonierung des Eltenbergs,
  • Erhalt der Sportplätze,
  • Bau eines Bahnhaltepunktes Elten,
  • beidseitige Erreichbarkeit des Haltepunktes,
  • kurze, im Zentrum gelegene Wege zum Haltepunkt und behindertengerechter zentrumsnaher möglicher Seitenwechsel der Bahn- und Straßentrassen,
  • zentral gelegene Park and ride-Plätze  an diesem Haltepunkt, die auch für andere örtliche Gegebenheiten nutzbar wären aber auch zur Marktnähe in Elten weitere Parkplatzflächen darstellen.

 

Ein weitere Vorteil wäre der Wegfall des Viadukts in Elten. D. h. Rückbau einer unfallträchtigen S-Kurve, keine Verschlimmbesserung des Viaduktes durch Anbau einer Straßenbrücke für die neue B 8 rechts der Bahn und Anbau einer weiteren Eisenbahnüberführung (neue Brücke) für das dritte Gleis der Betuwe.

Die Stadt Emmerich wird nicht Kreuzungsbeteiligte an so einem  verschlimmbesserten Kreuzungsbauwerk. Nach Eisenbahnkreuzungsgesetz sind solche S-Kurven und solche Bauwerke zu beseitigen und werden auch mit mehr Geld gefördert.

Weiterhin ist ein Neubau der Straßenbrücke Spyker Weg möglich. Durch den Neubau dieser Brücke wird die Lastbeschränkung für den Spyker Weg aufgehoben.

Man könnte noch viel mehr Punkte finden, die alle auf diesem Planungsvorschlag des Straßenbauamtes Wesel (1999) beruhen.

 

Diese vorgelegte Variante vom Amt Straßen NRW ist nicht zu toppen. Sie ist zukunftsgewandt und für Elten unverzichtbar. Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass diese Chance für die Stadtentwicklung und hier insbesondere für Elten in den nächsten 100 Jahre nicht wiederkommt. Er bittet daher nochmals den Eingriff in den Eltenberg und den Eingriff in ein Geotope zu verhindern.

Er empfiehlt alle Schritte zu unternehmen, um die von Bürgerinitiative genannten Ziele zu erreichen.

 

Mitglied Bartels teilt für die BGE mit, dass die im Jahre 2012 getroffene Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt, die richtige war, da auch die von Mitglied ten Brink vorgestellte Variante in die Prüfung einbezogen werden sollte. Heute gesteht die BGE-Fraktion jedoch ein, dass diese Lösung falsch war. Seine Fraktion unterstützt die vorgestellte Lösung der Bürgerinitiative.

 

Auch Mitglied Jessner erklärt für seine Fraktion, dass auch sie die Lösung der Bürgerinitiative unterstützen. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Rat, sollte heute die Lösung der BI beschlossen werden, wenig Einfluss auf die Planung hat. Die Planungsträger entscheiden.

Er hält es für wichtig, dass die Bemühungen, besonders auch die der BI weitergeführt werden.

Es müssen auch die Verbindungen in die Landes- und Bundespolitik aktiviert werden, um die Entscheidungsträger Land und Straßen NRW dahin zu bewegen, was gefordert wird.

 

Mitglied Meschkapowitz unterstützt im Namen seiner Fraktion den Antrag der Bürgerinitiative. Es muss alles versucht werden, um aus dieser Planung das Beste für den Bürger zu erreichen. Er macht auch auf die Kosten, die entstehen, aufmerksam, die gemeinsam getragen werden müssen.

 

Auch die CDU-Fraktion befürwortet den Antrag der Bürgerinitiative. Die Chance, dass die Punkte in dem Verfahren berücksichtigt werden, muss wahrgenommen werden.

 

Mitglied Beckschaefer ist persönlich der Meinung, dass der ursprünglich vorgelegte Antrag der BI, den er auch im Rahmen der Unterschriftenliste unterschrieben hat, die richtigere Lösung war und nicht der modifizierte Antrag, der heute hier vorgelegt wurde, den er jedoch auch unterstützt.

 

Mitglied Kukulies ist der Auffassung, dass der Rat und die Verwaltung hier schon einiges erreichen können. Solange jedoch der Ratsbeschluss bestehen bleibt, ist die Verwaltung verpflichtet, diesen auch umzusetzen. Um den Willen der Bürger zu entsprechen, muss der Ratsbeschluss von 2012 aufgehoben werden.

 

Mitglied Hinze verdeutlicht nochmals, dass zum jetzigen Zeitpunkt versucht werden muss, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für Elten ein positives Ergebnis zu erzielen. Der von der BI gestellte Antrag ist eine Chance, noch etwas zu bewegen und die muss genutzt werden.

 

Da bisher vom Planungsträger keine Wertung zu der damals vorstellten Alternative vorliegt, schlägt  Mitglied ten Brink, um dem Planungsträger die Gleisbettvariante zu verdeutlichen, vor, den Beschlussvorschlag  im zweiten Teil wie folgt zu modifizieren.

 

„Der Rat erwartet, dass die Planungsträger im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens Vertretern der Stadt, Vertretern der Ratsfraktionen und der Bürgerinitiative die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen erläutern und darstellen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gleisbettvariante bevorzugt  realisiert werden kann.“

 

Zur Verdeutlichung verliest Mitglied Hinze noch einmal den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung von Mitglied ten Brink.

 

Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.