Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag der BGE- Fraktion zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 05.04.2011 zur Konzeption des Neumarktes abzulehnen.

 

Begründung

Der Vorhabenträger hat in Gesprächen gegenüber dem Bürgermeister und Ratsvertretern glaubhaft versichert, mit der Projektplanung und -realisierung kurzfristig zu beginnen.

Auch die erneuten Kaufvertragsverhandlungen mit dem derzeitigen Eigentümer, der Stadtsparkasse Emmerich, stehen kurz vor dem Abschluss.

Der Vorhabenträger hat seinen Planer beauftragt, einen Projektablaufplan in Abstimmung mit der Verwaltung betr. der Bauleitplanverfahren, Hochbauplanung, Baugenehmigungsverfahren, Städtebauliche Verträge und Umgestaltung der Platzfläche Neumarkt zu erarbeiten.

Nach erfolgter Abstimmung werden die erforderlichen Arbeitsschritte eingeleitet und sodann dem ASE zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Verwaltung sieht keine Veranlassung den Ratsbeschluss vom 05.04.2011 zum Konzept Neumarkt aufzuheben und empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

 


 

Mitglied Bartels bittet im Sinne des vorliegenden BGE-Antrages zu entscheiden.

 

Mitglied Beckschaefer fragt nach, ob die Firma Schoofs das Gebäude Neumarkt vor dem Abbruch kauft?

Der Vorsitzende erklärt, dass die Firma Schoofs das Gebäude mit heutigem Datum gekauft hat.

Die Firma Schoofs reißt das Gebäude am Neumarkt ab und übernimmt die Abrisskosten.

Es liegt ein abgestimmter Terminplan vor.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.

 

Mitglied Heering nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Somit kommt der Antrag von Mitglied Bartels nicht mehr zur Abstimmung.