Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) beauftragt die Verwaltung, den Abschlussbericht zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung der Öffentlichkeit durch eine Offenlage bekannt zu machen.

 

Die Offenlage soll im Zeitraum 24. März bis 2. Mai 2014 im Rathaus, 2.OG, Fachbereich 5, Zimmer 206 (innerhalb der Öffnungszeiten) stattfinden sowie im Internet (unter der Rubrik Umwelt) abrufbar sein. Die betroffene Öffentlichkeit ist aufgefordert zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

 


Vorsitzender Jansen führt aus, dass die Anlage „Schalltechnische Untersuchung zum Straßenlärm“ von Herrn Fidler ausgetauscht wurde.

Herr Fidler erläutert, dass der 1. Teil der Lärmaktionsplanung im Jahre 2010 vorgestellt wurde und nunmehr 2. Teil der Lärmaktionsplanung vorliegt. Dieser vorliegende Lärmaktionsbericht wird in der Zeit vom 24. März bis einschließlich zum 2. Mai offengelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.08.2014 wird zum einen das Ergebnis der durchgeführten Offenlage und zum anderen das Ergebnis der beteiligten Träger der öffentlichen Belange mitgeteilt werden.

 

Nunmehr erläutert Herr Dipl.-Ing. Weigand ausführlich die Lärmaktionsplanung anhand einer Power-Point-Präsentation.

Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung besteht aufgrund der Umgebungslärmrichtlinie, welche in nationales Recht mit § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz überführt wurde. Die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung umfasst Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Haupteisenbahnstrecken werden nicht berücksichtigt, da diese vom Eisenbundesbahnamt berücksichtigt werden. Die Ziele der Umgebungslärmrichtlinie sind die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um schädliche Auswirkungen einschl. Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder zu vermindern. Dies geschieht, indem die Belastung anhand von Lärmkarten nach einer einheitlichen Bewertungsmethode (Betroffenheitsanalyse) ermittelt wird. Sobald die Regelungen der Verordnung greifen sind zusätzlich Aktionspläne zu erstellen. Die ruhigen Gebiete sollen geschützt werden und die Umgebungsrichtlinie soll eine Grundlage für koordinierte Maßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen schaffen. Die Durchführung der Lärmaktionsplanung wurde den Gemeinden übertragen. Nunmehr erläutert er die Lärmindizes, welche auch in der Vorlage erläutert sind. Zum Ablaufschema des Lärmaktionsplanes führt er aus, dass es einen Auslöser, nämlich die „Lärmkartierung des LANUV“ gibt. In dieser Kartierung sind die Straßenabschnitte gekennzeichnet, die Handlungsbedarf erkennen lassen. Diese Kartierung wurde analysiert und entsprechende Maßnahmen wurden entwickelt und bewertet. Der Entwurf muss offengelegt werden und sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit als auch der Träger öffentlicher Belange muss sichergestellt werden. Danach wird eine Endfassung erstellt, die durch Ratsbeschluss beschlossen wird und dann dauerhaft der Bevölkerung zur Verfügung steht.

Die zu bewertenden Straßen wurden durch den § 47 b mit dem Begriff „Hauptverkehrsstraßen“ festgelegt (Bundesfernstraßen, Landesstraßen, sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr/8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag). Straßen mit einer solchen Verkehrsbelastung müssen pflichtgemäß kartiert werden. Liegen allerdings weitere Erkenntnisse über weitere belastete Straßen vor, können diese hinzugenommen werden. In der Pflichtkartierung wurde die BAB 3, die B 220 und die B 8 betrachtet. In Abstimmung mit der Stadt Emmerich am Rhein wurden zusätzlich auch die Straßen B 8 – zwischen Stadtgrenze Rees und K 16 -, ‚s Heerenberger Straße, Wassenbergstraße, Speelberger Straße und Weseler Straße/K 16 betrachtet. Im Bereich Elten hat sich mittlerweile eine Veränderung (Sperrung für LKW > 3,5 to) der Verkehrsführung ergeben und es wurde festgelegt, dass dafür noch kein abschließender Maßnahmenkatalog erstellt wird.

Aus den Verkehrszahlen des LANUV wurden die sogenannten strategischen Lärmkarten berechnet.

Nunmehr geht er kurz auf die Tabellen 7.1 bis 7.4 ein (geschätzte Zahl belastete Menschen,  belastete Gebiete, belasteter Wohnhäuser, bzw. belasteter Schulgebäude). Im Anschluss daran erklärt er die Tabelle 7.3.2 (Qualifizierung des Lärmindex LDEN). Der Wert von > 80 dB(A) kommt in Emmerich nicht vor. Nunmehr geht er auf die Möglichkeiten zur Minderung der Verkehrslärmgeräusche (sh. S. 32 der Vorlage) und auf die erzielbaren Lärmminderungspotentiale (sh. S. 33 der Vorlage) ein.  Wichtig zu erwähnen ist aber, dass sich das Schutzprogramm nur auf Personen bezieht, die sich in einem Gebäude befinden.

Ferner erläutert er nunmehr die 5 Lärmbrennpunkte, sogenannte Hot-Spots (sh. S. 44-64 der Vorlage). Daraus wurden mögliche Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt (sh. S 63 der Vorlage).

 

Vorschlag für den Brennpunkt 1 (B 8 zwischen Post und Altenzentrum):

lärmgeminderter Straßenbelag oder Reduzierung auf Tempo 30

 

Mitglied ten Brink fragt nach, ob es möglich ist, für den LKW-Verkehr eine generelle Umleitung (über B 220 und Weseler Straße) zu schaffen, so dass der Verkehr aus dem Bereich herausgehalten wird. Hierzu kann Herr Dipl.-Ing. Weigand keine Aussage machen, da eine solche Maßnahme in die verkehrsplanerischen Aspekte eingreift.

Mitglied Jessner erklärt, dass eine Umleitung bislang nicht möglich war, da die Führung des überörtlichen Verkehrs Ziel und Zweck einer Bundesstraße ist. Eine Umwidmung zur Stadtstrasse wurde auch bislang vor dem Hintergrund nicht veranlasst, da dies enorme Folgen für die Finanzierung Löwentor nach sich gezogen hätte. Möglicherweise ändert sich die Situation, so dass man über eine mögliche Umwidmung nachdenken könnte. Er bittet die Verwaltung dies zu berücksichtigen.

 

Vorschlag für den Brennpunkt 2 - B 220 (Bereich Zeisigweg)

Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Lösung beantragt ist und derzeit untersucht wird.

 

Vorschlag für den Brennpunkt 3 - ‚s Heerenberger Straße zwischen Grollscher Weg und Bahnübergang

lärmgeminderter Straßenbelag bei zukünftiger Sanierung oder Reduzierung auf Tempo 30 oder Umleitung und dadurch Reduzierung des Verkehrsaufkommens

 

Vorschlag für den Brennpunkt 4 - B 8 im Ortsteil Vrasselt

lärmgeminderter Straßenbelag bei zukünftiger Sanierung und evtl. Schallschutzfenster-programm

 

Vorschlag für den Brennpunkt 5 - B 8 im Ortsteil Praest

lärmgeminderter Straßenbelag bei zukünftiger Sanierung und evtl. Schallschutzfenster-programm

 

Herr Dipl.-Ing. Weigand macht allerdings auch deutlich klar, dass die Auswirkungen der Bahn natürlich auch ein wichtiger Faktor sind.

 

Mitglied Kurt Reintjes fragt nach, wann mit den Ergebnissen von der DB AG zu rechnen ist. Ferner fragt er Herrn Dipl.-Ing. Weigand, ob er aus seiner bisherigen Erfahrung heraus sagen kann, wie sich Lärm bei einer Betrachtung der Überlagerungseffekte der Hauptverkehrsstraßen und der Bahn darstellen werden. Herr Dipl.-Ing. Weigand führt aus, dass man sicherlich mit Wechselwirkungen rechnen muss. Kommt der Ausbau der Betuwe, muss die Bahn die festgesetzten Grenzwerte der 16. BImSchV einhalten; diese Werte liegen unter den bisherigen Werten, so dass es nur besser werden kann. Im Ortsteil Vrasselt und Praest hat man die besondere Situation, dass der Ortsteil auf der einen Seite durch die B 8 und auf der anderen Seite durch die Betuwe eingegrenzt wird. Eine Maßnahme an der Straße hilft der rückwärtigen Bebauung nicht. Fakt ist aber auch, dass eine Güterzuglinie auf jeden Fall lauter als eine Bundesstraße ist.

Das Hauptproblem der ganzen Lärmaktionsplanung wird jedoch nicht angegangen, da die Ergebnisse der Betuwe noch ausstehen; erwartet werden diese im Jahre 2014/2015.

 

Auf Anfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Fidler, dass gemeinsam mit dem Büro ACCON eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Vorstellung der Lärmaktionsplanung geplant ist. Ergänzend kann man sich den Lärmaktionsplan allerdings auch im Internet anschauen.

Der betroffene Bürger kann sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger wenden und um Aufklärung seiner Betroffenheitssituation bitten.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht auf die Situation am Zeisigweg ein, wo sich die Anwohner an die Verwaltung und den Landesbetrieb gewandt haben mit dem Ziel, dass dort eine Lärmschutzwand aufgestellt wird. Auf die gleiche Weise könnte man die anderen Brennpunkte angehen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.