Sitzung: 11.03.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1175/2014
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) beauftragt die
Verwaltung, den Abschlussbericht zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung der
Öffentlichkeit durch eine Offenlage bekannt zu machen.
Die Offenlage soll im Zeitraum 24. März bis 2. Mai 2014 im Rathaus, 2.OG,
Fachbereich 5, Zimmer 206 (innerhalb der Öffnungszeiten) stattfinden sowie im
Internet (unter der Rubrik Umwelt) abrufbar sein. Die betroffene Öffentlichkeit
ist aufgefordert zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.
Vorsitzender Jansen führt aus, dass die Anlage „Schalltechnische
Untersuchung zum Straßenlärm“ von Herrn Fidler ausgetauscht wurde.
Herr Fidler erläutert, dass der 1. Teil der Lärmaktionsplanung im Jahre
2010 vorgestellt wurde und nunmehr 2. Teil der Lärmaktionsplanung vorliegt. Dieser
vorliegende Lärmaktionsbericht wird in der Zeit vom 24. März bis einschließlich
zum 2. Mai offengelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am
26.08.2014 wird zum einen das Ergebnis der durchgeführten Offenlage und zum
anderen das Ergebnis der beteiligten Träger der öffentlichen Belange mitgeteilt
werden.
Nunmehr erläutert Herr Dipl.-Ing. Weigand ausführlich die
Lärmaktionsplanung anhand einer Power-Point-Präsentation.
Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung besteht aufgrund der
Umgebungslärmrichtlinie, welche in nationales Recht mit § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz überführt wurde. Die 2. Stufe der
Lärmaktionsplanung umfasst Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3
Mio. Fahrzeugen pro Jahr. Die Haupteisenbahnstrecken werden nicht berücksichtigt,
da diese vom Eisenbundesbahnamt berücksichtigt werden. Die Ziele der
Umgebungslärmrichtlinie sind die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um
schädliche Auswirkungen einschl. Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern,
vorzubeugen oder zu vermindern. Dies geschieht, indem die Belastung anhand von
Lärmkarten nach einer einheitlichen Bewertungsmethode (Betroffenheitsanalyse)
ermittelt wird. Sobald die Regelungen der Verordnung greifen sind zusätzlich
Aktionspläne zu erstellen. Die ruhigen Gebiete sollen geschützt werden und die
Umgebungsrichtlinie soll eine Grundlage für koordinierte Maßnahmen zur
Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen schaffen. Die Durchführung der
Lärmaktionsplanung wurde den Gemeinden übertragen. Nunmehr erläutert er die
Lärmindizes, welche auch in der Vorlage erläutert sind. Zum Ablaufschema des
Lärmaktionsplanes führt er aus, dass es einen Auslöser, nämlich die
„Lärmkartierung des LANUV“ gibt. In dieser Kartierung sind die
Straßenabschnitte gekennzeichnet, die Handlungsbedarf erkennen lassen. Diese
Kartierung wurde analysiert und entsprechende Maßnahmen wurden entwickelt und
bewertet. Der Entwurf muss offengelegt werden und sowohl die Beteiligung der
Öffentlichkeit als auch der Träger öffentlicher Belange muss sichergestellt
werden. Danach wird eine Endfassung erstellt, die durch Ratsbeschluss
beschlossen wird und dann dauerhaft der Bevölkerung zur Verfügung steht.
Die zu bewertenden Straßen wurden durch den § 47 b mit dem Begriff
„Hauptverkehrsstraßen“ festgelegt (Bundesfernstraßen, Landesstraßen, sonstige
grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
Kraftfahrzeugen pro Jahr/8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag). Straßen mit einer
solchen Verkehrsbelastung müssen pflichtgemäß kartiert werden. Liegen
allerdings weitere Erkenntnisse über weitere belastete Straßen vor, können
diese hinzugenommen werden. In der Pflichtkartierung wurde die BAB 3, die B 220
und die B 8 betrachtet. In Abstimmung mit der Stadt Emmerich am Rhein wurden
zusätzlich auch die Straßen B 8 – zwischen Stadtgrenze Rees und K 16 -, ‚s
Heerenberger Straße, Wassenbergstraße, Speelberger Straße und Weseler Straße/K
16 betrachtet. Im Bereich Elten hat sich mittlerweile eine Veränderung
(Sperrung für LKW > 3,5 to) der Verkehrsführung ergeben und es wurde
festgelegt, dass dafür noch kein abschließender Maßnahmenkatalog erstellt wird.
Aus den Verkehrszahlen des LANUV wurden die sogenannten strategischen
Lärmkarten berechnet.
Nunmehr geht er kurz auf die Tabellen 7.1 bis 7.4 ein (geschätzte Zahl
belastete Menschen, belastete Gebiete,
belasteter Wohnhäuser, bzw. belasteter Schulgebäude). Im Anschluss daran
erklärt er die Tabelle 7.3.2 (Qualifizierung des Lärmindex LDEN).
Der Wert von > 80 dB(A) kommt in Emmerich nicht vor. Nunmehr geht er auf die
Möglichkeiten zur Minderung der Verkehrslärmgeräusche (sh. S. 32 der Vorlage)
und auf die erzielbaren Lärmminderungspotentiale (sh. S. 33 der Vorlage)
ein. Wichtig zu erwähnen ist aber, dass
sich das Schutzprogramm nur auf Personen bezieht, die sich in einem Gebäude
befinden.
Ferner erläutert er nunmehr die 5 Lärmbrennpunkte, sogenannte Hot-Spots
(sh. S. 44-64 der Vorlage). Daraus wurden mögliche Lärmminderungsmaßnahmen
entwickelt (sh. S 63 der Vorlage).
Vorschlag für den Brennpunkt 1 (B 8 zwischen Post und Altenzentrum):
lärmgeminderter Straßenbelag oder Reduzierung auf Tempo 30
Mitglied ten Brink fragt nach, ob es möglich ist, für den LKW-Verkehr
eine generelle Umleitung (über B 220 und Weseler Straße) zu schaffen, so dass
der Verkehr aus dem Bereich herausgehalten wird. Hierzu kann Herr Dipl.-Ing.
Weigand keine Aussage machen, da eine solche Maßnahme in die
verkehrsplanerischen Aspekte eingreift.
Mitglied Jessner erklärt, dass eine Umleitung bislang nicht möglich war,
da die Führung des überörtlichen Verkehrs Ziel und Zweck einer Bundesstraße
ist. Eine Umwidmung zur Stadtstrasse wurde auch bislang vor dem Hintergrund
nicht veranlasst, da dies enorme Folgen für die Finanzierung Löwentor nach sich
gezogen hätte. Möglicherweise ändert sich die Situation, so dass man über eine
mögliche Umwidmung nachdenken könnte. Er bittet die Verwaltung dies zu
berücksichtigen.
Vorschlag für den Brennpunkt 2 - B 220 (Bereich Zeisigweg)
Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Lösung beantragt ist und derzeit
untersucht wird.
Vorschlag für den Brennpunkt 3 - ‚s Heerenberger Straße zwischen
Grollscher Weg und Bahnübergang
lärmgeminderter Straßenbelag bei zukünftiger Sanierung oder Reduzierung
auf Tempo 30 oder Umleitung und dadurch Reduzierung des Verkehrsaufkommens
Vorschlag für den Brennpunkt 4 - B 8 im Ortsteil Vrasselt
lärmgeminderter Straßenbelag bei zukünftiger Sanierung und evtl.
Schallschutzfenster-programm
Vorschlag für den Brennpunkt 5 - B 8 im Ortsteil Praest
lärmgeminderter Straßenbelag bei zukünftiger Sanierung und evtl.
Schallschutzfenster-programm
Herr Dipl.-Ing. Weigand macht allerdings auch deutlich klar, dass die
Auswirkungen der Bahn natürlich auch ein wichtiger Faktor sind.
Mitglied Kurt Reintjes fragt nach, wann mit den Ergebnissen von der DB
AG zu rechnen ist. Ferner fragt er Herrn Dipl.-Ing. Weigand, ob er aus seiner
bisherigen Erfahrung heraus sagen kann, wie sich Lärm bei einer Betrachtung der
Überlagerungseffekte der Hauptverkehrsstraßen und der Bahn darstellen werden.
Herr Dipl.-Ing. Weigand führt aus, dass man sicherlich mit Wechselwirkungen
rechnen muss. Kommt der Ausbau der Betuwe, muss die Bahn die festgesetzten
Grenzwerte der 16. BImSchV einhalten; diese Werte liegen unter den bisherigen
Werten, so dass es nur besser werden kann. Im Ortsteil Vrasselt und Praest hat
man die besondere Situation, dass der Ortsteil auf der einen Seite durch die B
8 und auf der anderen Seite durch die Betuwe eingegrenzt wird. Eine Maßnahme an
der Straße hilft der rückwärtigen Bebauung nicht. Fakt ist aber auch, dass eine
Güterzuglinie auf jeden Fall lauter als eine Bundesstraße ist.
Das Hauptproblem der ganzen Lärmaktionsplanung wird jedoch nicht
angegangen, da die Ergebnisse der Betuwe noch ausstehen; erwartet werden diese
im Jahre 2014/2015.
Auf Anfrage von Mitglied ten Brink antwortet Herr Fidler, dass gemeinsam
mit dem Büro ACCON eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Vorstellung der
Lärmaktionsplanung geplant ist. Ergänzend kann man sich den Lärmaktionsplan
allerdings auch im Internet anschauen.
Der betroffene Bürger kann sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger
wenden und um Aufklärung seiner Betroffenheitssituation bitten.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht auf die Situation am Zeisigweg ein,
wo sich die Anwohner an die Verwaltung und den Landesbetrieb gewandt haben mit
dem Ziel, dass dort eine Lärmschutzwand aufgestellt wird. Auf die gleiche Weise
könnte man die anderen Brennpunkte angehen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.