Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass im Sommer vergangenen Jahres die straßenverkehrsrechtliche Anordnung des LKW-Verbots an der Schmidtstraße durchgeführt wurde. Hierzu wurde entsprechende Klage eingereicht. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist seitens des Verwaltungsgerichtes der einstweilige Rechtsschutz versagt worden. Das damalige noch anhängige Hauptsacheverfahren wurde seitens des Klägers nunmehr zu den Akten gelegt. Das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Beschluss gefasst, so dass die straßenverkehrsrechtliche Anordnung nunmehr rechtsbeständig ist.