Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz,  die in der  Anlage 2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2014/2015. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 


 

Die Anlagen 1 und 2 (Kindergartenbedarfsplan) liegen den Mitgliedern als Tischvorlage vor.

 

Bürgermeister Diks merkt an, dass grundsätzlich festzuhalten sei, dass die Beibehaltung der Kita Gasthausstraße, die Gruppenerweiterungen Kita Hansastraße und Heilig Geist notwendige Maßnahmen waren  und hier zeitnah und vorausschauend von Jugendamt und Jugendhilfeausschuss reagiert wurde. Ansonsten wäre es zu einer Unterversorgung der Ü3 Kinder gekommen.

 

Erläuternd teilt Frau Sluyter mit, dass sich aus dem Kindergartenbedarfsplan 2014/2015 für die Ü3 Kinder eine Bedarfsdeckungsquote von 93,51 % ergibt.

Die errechneten Fehlplätze in Hüthum und Elten sind tatsächlich nicht vorhanden, alle Anmeldungen konnten berücksichtigt werden. Es gibt keine Warteliste für diese Bezirke. Darüber hinaus sind in der Kita St. Georg zur Zeit noch Ü3 Plätze frei.

In den Bezirken Vrasselt, Praest, Dornick gibt es derzeit keine Warteliste. Der Kindergarten Praest kann noch Ü3 Kinder aufnehmen.

Die Steigerung der 45 Std. Betreuung liegt mit 5,11 % über den lt. Kibiz vorgegebenen 4 %. Die Einrichtung St. Johannes wird ab 01.08.2014 erstmalig die 45 Std.  Betreuung anbieten. Hierdurch ist die Steigerung zu begründen. Beim LVR wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt.

 

Mitglied Trüpschuch stellt den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.