Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zur Kenntnis zu nehmen und beschließt die als Anlage 1 bezeichnete Nachtragssatzung zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom 21.12.2005.

 

 

 


 

Herr Gruyters erläutert, dass es sich um drei Änderungen in der Betriebssatzung handelt. Zum einen muss aus Gründen der Rechtssicherheit grundsätzlich in der Satzung aufgenommen werden, dass die KBE als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Emmerich am Rhein überhaupt berechtigt ist, Gebühren zu erheben. Nächster Punkt ist die Regelung über Verpflichtungserklärungen des Betriebsleiters. Verträge und Auftrge bis 100 T€dürfen vom Betriebsleiter unterschrieben werden. Über 100 T€ hinaus ist zusätzlich die Untershrift des Bürgermeisters erforderlich. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der zuständige Betriebsausschuss oder der Rat in dieser Angelegenheit bereits von der Sache her zugestimmt hat.

Dritter Punkt ist die redaktionelle Änderungen, dass Aufträge über 50 T€ ausnahmslos der Zustimmung des Betriebsausschusses gedürfen.

 

Herr Ludwig stellt den Antrag auf Abstimmung nach Vorlage.