Sitzung: 20.03.2014 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 15 1181/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zur Kenntnis zu
nehmen und beschließt die als Anlage 1 bezeichnete Nachtragssatzung zur
Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein vom 21.12.2005.
Herr Gruyters erläutert, dass es sich
um drei Änderungen in der Betriebssatzung handelt. Zum einen muss aus Gründen
der Rechtssicherheit grundsätzlich in der Satzung aufgenommen werden, dass die
KBE als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Emmerich am Rhein überhaupt
berechtigt ist, Gebühren zu erheben. Nächster Punkt ist die Regelung über Verpflichtungserklärungen
des Betriebsleiters. Verträge und Auftrge bis 100 T€dürfen vom Betriebsleiter
unterschrieben werden. Über 100 T€ hinaus ist zusätzlich die Untershrift des
Bürgermeisters erforderlich. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn der zuständige Betriebsausschuss
oder der Rat in dieser Angelegenheit bereits von der Sache her zugestimmt hat.
Dritter Punkt ist die redaktionelle
Änderungen, dass Aufträge über 50 T€ ausnahmslos der Zustimmung des Betriebsausschusses
gedürfen.
Herr Ludwig stellt den Antrag auf
Abstimmung nach Vorlage.