Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine weitere Ausnahmegenehmigung von § 13 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSLG) bei der Bezirksregierung zu beantragen.


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert die Vorlage und teilt mit, dass  den kreisangehörigen Gemeinden eine Pflicht obliegt, die Feuerwehrwachen ständig zu besetzen. Mit einer entsprechenden Ausnahmeregelung der Bezirksregierung kann jedoch davon abgesehen werden. Aus diesem Grund wurde der Brandschutzbedarfsplan erstellt. Er berichtet von einem Vorgespräch, welches die Verwaltung im Oktober 2013 mit Vertretern der Rechtsaufsichts-behörde Düsseldorf, aufgrund des Entwurfes des Brandschutzbedarfsplanes geführt hat. Frau Regierungsbranddirektorin Vasen von der Rechtsaufsichtsbehörde hat deutlich gemacht, dass Verbesserungen der Infrastruktur, insbesondere der Gebäude, stattgefunden haben. Bezüglich der Ausrüstung und der Fahrzeuge war das Votum ebenfalls positiv, die Personalverfügbarkeit wurde als ausbaufähig beschrieben. Frau Vasen hat die positiven Auswirkungen von Verwaltung, Rat und Feuerwehr zur Kenntnis genommen und die Wehrleute und die Wehrführung ausdrücklich gelobt. Die Ausnahmegenehmigung wurde in Aussicht gestellt.

 

Herr Bormann stellt einer PowerPointPräsentation den Brandschutzbedarfsplan, der den Ausschussmitgliedern vorliegt. vor.

 

Mitglied Kukulies bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Bormann und bittet für die nächste Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes, die Schutzzieldefinition deutlicher darzustellen. Er spricht kurz die Personalsituation und die Nachwuchsförderung an. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang auch bei den Herren Bettray und Amting, die in der FDP-Fraktion die derzeitige Situation der Feuerwehr dargestellt haben. Er stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Jansen erklärt Herr Bormann, dass es sich bei den in Elten angesprochenen Risikoobjekten ausschließlich um abgelegene landwirtschaftliche Objekte handelt. Ein Punkt ist, dass die Zufahrt durch Feuerwehrfahrzeuge nicht so rasch erfolgen kann, wie z. B. die Zufahrt über eine Bundesstraße. Weitere Punkte sind z. B. der Bahnübergang und dass die Objekte weit außerhalb liegen.

Herr Bettray teilt ergänzend mit, dass bei den von Mitglied Jansen angesprochenen Objekten  eine Löschwasserversorgung durch Saugbrunnen vorgehalten ist und im Fall der Hofanlage Sloot bei Alarmierung zu diesem Objekt Kontakt zu dem Fahrdienstleiter der Bahn aufgenommen wird, ob der Bahnübergang derzeit offen ist oder nicht. Sollte im Fall eines medizinischen Notrufes der Bahnübergang nicht frei sein, wird der Rettungshubschrauber alarmiert.

 

Mitglied Kulka spricht die Mitgliederzahlen im Diagramm „interkommunaler Vergleich“ an und fragt nach, warum die Aktiven in Emmerich, im Gegensatz zu anderen Gemeinden bis 20.000 Einwohnern, sehr niedrig sind.  Herr Bormann erklärt hierzu, dass bei den Gemeinden unter 20.000 Einwohner die ländlichen Gemeinden überwiegen und die Feuerwehren in diesen Teilen noch ganz anders gewachsen und strukturiert sind. Da die Einsatzgebiete hier weit verstreut liegen, sind auch mehr Einsatzkräfte erforderlich. In diesen Gemeinden wird für die Feuerwehr nicht anders geworben, als in Emmerich.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Diekman teilt Herr Bettray mit, dass Kinder- und Jugendliche mit 10 – 12 Jahren in die Jugendfeuerwehr eintreten. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen die Jugendlichen, mit Einverständnis der Eltern, an den Übungen der jeweiligen Löschzüge teilnehmen. Ebenfalls mit Zustimmung der Eltern dürfen die Jugendlichen dann ab dem 17. Lebensjahr an Eisätzen außerhalb des Gefahrenbereiches teilnehmen. Dieses wird gemacht, um frühzeitig eine Einbindung  in die Einsatzabteilung vorzunehmen und letztendlich auch, um die Einsätze für die Jugendlichen interessant und spannend zu halten. Die Übernahme der Jugendlichen liegt derzeit bei ca. 50 %. – 60 %

Auf Nachfrage von Mitglied Diekman erklärt Herr Bettray, dass seit 2010   16 neue Feuerwehrleute als Quereinsteiger gewonnen werden konnte, jedoch sind 9 Einsatzkräfte aus unterschiedlichen Gründen ausgeschieden, hinzu kommen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr.

Dieses ist jedoch definitiv zu wenig, es werden dringend neue Einsatzkräfte gesucht.

 

Nachdem keine weitern Wortmeldungn mehr vorliegen, lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Kukulies, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Herren Bormann, Bettrag und Amting für den  Vortrag und die Beantwortung der Fragen.