Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, eine weitere Ausnahmegenehmigung von § 13 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSLG) bei der Bezirksregierung zu beantragen.


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass im Vorfeld des Brandschutzbedarfsplanes mit der zuständigen Regierungsbranddirektorin Frau Vasen und dem Bezirksbrandmeister der Bezirksregierung Düsseldorf ein Gespräch geführt worden ist. Frau Vasen und der Bezirksbrandmeister haben mitgeteilt, dass die Vorgaben der Bezirksregierung aus dem Jahre 2008 erfüllt worden sind. Deutlich gemacht wurde, dass durch die Einsatzbereitschaft und der Wille der hiesigen Wehr, die Ziele, die der Brandschutzbedarfsplan vorgegeben hat, erfüllt wurden. Der Bezirksbrandmeister hat die Arbeit der Feuerwehr und die Wehrführung deutlich hervorgehoben.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.