Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 8, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, anknüpfend an den nun vorliegenden Bericht zur Lärmaktionsplanung II, im Bereich Elten 2016 erneut eine Verkehrszählung vorzunehmen, um daraus konkrete Lärmminderungsmaßnahmen für die Bereiche Klosterstraße, Bergstraße, Schmidtstraße durch den Gutachter ableiten zu lassen.

 

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert eingehend die Vorlage. Er verweist darauf, dass die Verkehrszählung der Schmidtstraße vor der Sperrung für LKW-Verkehr durchgeführt wurde und die vorgelegten Zahlen heute nicht mehr aussagekräftig sind. Für das Frühjahr 2016 ist eine erneute Verkehrszählung der betroffenen Wegeführungen Schmidt-, Kloster und Bergstraße geplant. Sodann erfolgt eine erneute Beratung im Fachausschuss.

 

Mitglied Kukulies bezieht sich auf das Gutachten der Firma ACCON in dem die Aussage getroffen wurde, dass es keine gesetzlichen Schwellenwerte gibt. Die Kommune kann, im Benehmen mit der Öffentlichkeit, die Aussage treffen,  bestimmte Straßen in den Lärmaktionsplan aufzunehmen. Er macht deutlich, dass das Verkehrsaufkommen in Elten sehr hoch ist. Er ist nicht damit einverstanden, dass die Verkehrszählung erst in 2016 durchgeführt wird. Er wünscht, dass Elten in den Lärmaktionsplan aufgenommen wird, da der PKW-Verkehr in Elten schon belastend ist. Er stellt den Antrag, gemäß FDP-Antrag zu beschließen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs hebt deutlich hervor,  dass der Verwaltung bewusst ist, dass Elten verkehrlich sehr belastet ist. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung auch in den letzten drei Jahren dafür gesorgt, dass die Schmidtstraße für den LKW-Verkehr gesperrt worden ist. Dieses war sehr arbeitsintensiv. Er weist den Vorwurf von Mitglied Kukulies zurück, dass die Verwaltung hier oberflächlich gearbeitet hat.

 

Mitglied Jansen stellt klar, dass die damalige Entscheidung, die Schmidtstraße für den LKW-Verkehr zu sperren auf einer Feinstaubmessung basiert. Das Ergebnis der Feinstaubmessung war jedoch nicht hoch genug,  um eine Sperrung zu erreichen. Mit Unterstützung der Verwaltung und des LANUV wurde dennoch eine Sperrung der Schmidtstraße bis zum Ende des Jahres 2015 bewirkt. Dieses muss jetzt weiter geführt werden.

 

Auf die Frage von Mitglied Jansen erläutert  Erster Beigeordneter Dr. Wachs die Maßnahmen, die durchzuführen sind, um Elten in den Lärmaktionsplan aufzunehmen.

 

Mitglied Jessner merkt kritisch an, dass die Aufnahme verschiedener Straßen in den LAP nichts bewirkt. Es müssen konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden, die aus realen Werten abzulesen sind. Hieran sind u. a. die Straßenbaulastträger Bund und Land beteiligt. Den Weg,  den die Verwaltung in der Vorlage vorgeschlagen hat, hält er für die richtige Lösung, die s. E. auch zu einem Ergebnis führt. Aus diesem Grunde sollte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.