Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB vom 19.11.2013 dahin gehend zu ändern, dass

a)         von der Umwandlung der bestehenden Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen der Zweckbestimmung „Wasserwerk“ auf den Grundstücken Gemarkung Emmerich, Flur 1, Flurstücke 13 und 14 die Fläche des dort nach Errichtung des neuen Wasserwerkes verbleibenden Trinkwasserbehälters ausgenommen wird,

b)         die Auflistung der Grundstücke, deren Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft innerhalb des Waldstückes Helenenbusch in Waldfläche umgewandelt wird, um das Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 1, Flurstück 33 ergänzt wird.

 

Zu 2)

Zu I)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Zu II.1) - 4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Anregungen aus den Stellungnahmen im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gefolgt wird.

Zu II.5)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung der ULB bzgl. des Artenschutzes planungsrelevanter Fledermausvorkommen bereits abgehandelt wurde.

Zu II.6)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der Kreisbauernschaft Kleve zur Kenntnis.

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Entwurf zur 80. Flächennutzungsplanänderung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Jessner stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.