Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1195/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB vom 19.11.2013
dahin gehend zu ändern, dass
a) von
der Umwandlung der bestehenden Darstellung einer Fläche für Versorgungsanlagen
der Zweckbestimmung „Wasserwerk“ auf den Grundstücken Gemarkung Emmerich, Flur
1, Flurstücke 13 und 14 die Fläche des dort nach Errichtung des neuen
Wasserwerkes verbleibenden Trinkwasserbehälters ausgenommen wird,
b) die
Auflistung der Grundstücke, deren Darstellung einer Fläche für die
Landwirtschaft innerhalb des Waldstückes Helenenbusch in Waldfläche umgewandelt
wird, um das Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 1, Flurstück 33 ergänzt wird.
Zu 2)
Zu I) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Zu II.1) - 4) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Anregungen aus den
Stellungnahmen im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gefolgt wird.
Zu II.5) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung der ULB bzgl. des
Artenschutzes planungsrelevanter Fledermausvorkommen bereits abgehandelt wurde.
Zu II.6) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Hinweis der Kreisbauernschaft Kleve
zur Kenntnis.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Entwurf zur 80.
Flächennutzungsplanänderung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser
Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Mitglied Jessner stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.