Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt zu dem von Mitglied Beckschaefer gestelltem Antrag, den Punkt  16

„Abschluss von Vereinbarungen zum Bauvorhaben Neumarkt;

hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung des Haupt- und Finanzaus-

        schusses  gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW „

im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln mit, dass entsprechend der Bestimmungen des kommunalen Verfassungsrechtes die Interessen der Betroffenen geschützt werden müssen. So ist die Beratung im nichtöffentlichen Teil korrekt.

Er teilt weiter mit, dass, sollte beschlossen werden, die Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung vorzunehmen, der Bürgermeister den Beschluss beanstanden muss.

 

Mitglied Beckschaefer zieht nach den Aussagen von Herrn Dr. Wachs den Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung zurück.