Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1211/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des im
Zusammenhang mit der Aufhebung des schienengleichen Bahnüberganges „Löwentor“
geplanten Kreisverkehrs an der Bahnhofstraße und seiner Anbindung an die hier
zusammentreffenden Straßentrassen einen Bebauungsplan aufzustellen. Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 17/3 -Kreisverkehr Bahnhofstraße-.
Das Gebiet des
aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke
Gemarkung
Emmerich, Flur 17, Flurstücke 50
tlw., 51, 52, 188 tlw., 245, 295 tlw, 310 tlw., 323, 329 tlw., 341 tlw., 351
tlw., 352, 353, 354, 356 tlw., 359 tlw.
Gemarkung
Emmerich, Flur 19, Flurstücke 368
tlw., 369 tlw., 370 tlw., 377 tlw.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten
Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach
Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Mitglied Mölder verlässt um 19.20 Uhr vor der
Abstimmung die Sitzung.
Mitglied Beckschaefer schlägt vor TOP 14 und
15 in der Diskussion gemeinsam zu betrachten.
Vorsitzender Jansen nimmt den Vorschlag an
und erteilt Herrn Kemkes das Wort.
Herr Kemkes erläutert, dass es sich bei dem
geplanten Kreisverkehr auf der Bahnhofstraße um eine Planung einer
Verkehrsanlage handelt. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz kümmert sich um die
Beseitigung von Bahnübergängen, wobei Gegenstand die eigentliche Beseitigung
der Bahnkreuzung ist. Sobald jedoch Planungen betrieben werden, die
Variantenbetrachtungen einer Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen
erfordern oder möglich machen, sind diese letztendlich nicht Gegenstand des
Planfeststellungsverfahrens und müssen gesondert eine planungsrechtliche
Formulierung erhalten. Deshalb wird hier ein eigenes Bebauungsplanaufstellungsverfahren
in Abstimmung mit der Bahn durchgeführt. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, da
somit die Planungsverfahren mit dem Planfeststellungsverfahren 3.4 der Bahn für
diesen Bereich überein läuft. Es ist ebenfalls geplant, dass die Beteiligung
der Öffentlichkeit im Rahmen des B-Planverfahrens zur selben Zeit wie die
Offenlage des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt wird.
Herr Kemkes bittet um Zustimmung zur
vorliegenden Maßnahme.
Er erklärt weiter, dass der TOP 15 sich auf
die Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht und dass die Änderung die auf
der B-Plan Ebene vollzogen wird auch auf Ebene des Flächennutzungsplanes
dargestellt wird.
Mitglied Jessner bittet um Erklärung der
Pläne für die Hafen-Bahntrasse, da diese nicht in den Unterlagen aufgeführt
wurden. Er spezifiziert die Frage und erkundigt sich danach, ob die Trasse
einer Neuführung unterliegt oder in der alten Trasse verläuft.
Herr Kemkes erläutert, dass für die Hafentrasse
eine Neuführung vorgesehen ist. Allerdings ist die neue Führung der Hafengleise
Teil des Planfeststellungsverfahrens und wird lediglich nachrichtlich im B-Plan
übernommen.
Mitglied Jessner merkt an, dass für die
Berücksichtigung der Verkehrsbeziehungen der Trassenverlauf bekannt sein
sollte.
Herr Kemkes erklärt, dass seit kurzem die
Planfeststellungsunterlagen vorliegen und die Trassenführung bekannt ist. Die
Trasse wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Mit dem Betreiber der Hafenanlage
wurde dies bereits abgeklärt, sodass der neue Trassenverlauf zweckmäßig genutzt
werden kann.
Mitglied Bartels bittet um Erklärung der
Verbindung zwischen Hafenstraße und Bahnhofstraße über die kleinere
Zufahrtsstraße.
Herr Kemkes erklärt, dass es sich bei dieser
Straßenführung um eine Bypass-Lösung handelt. Es handelt sich um einen
Vorschlag, wodurch die LKW auf kurzem Weg auf die B8 gelangen können und nicht
den Umweg über den Kreisverkehr nehmen müssen. Hierdurch wird der Kreisverkehr
entlastet und da die Straße einbahnig verläuft, ist eine geringere
Straßenbreite geplant. Die Vorlage basiert auf dem vom Rat beschlossenen
Konzept und wurde vertiefend bearbeitet und befindet sich momentan in der
Entwurfsphase. Die Straßen werden regelkonform ausgebaut.
Mitglied Jessner stellt fest, dass es sich um
eine Einbahnstraßenlösung von der Hafenstraße kommend in die Bahnhofstraße handelt.
Mitglied Kurt Reintjes stellt die Frage, wann
eine Umsetzung des Straßenkonzeptes zu erwarten ist.
Herr Kemkes erklärt, dass der Kreisverkehr
erst nach Beendigung der Planfeststellung gebaut wird. Um das Baurecht zu
erhalten, muss zunächst das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden.
Zudem muss der Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Bereich der Bahnkreuzung
Löwentor wird es eine Kreuzungsvereinbarung geben, worin geregelt werden muss
wer für welche Aufgaben zuständig ist und wer die Kosten trägt. Es wird davon
ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt die Finanzierungsfrage geklärt ist.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Beckschaefer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.