Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich des im Zusammenhang mit der Aufhebung des schienengleichen Bahnüberganges „Löwentor“ geplanten Kreisverkehrs an der Bahnhofstraße und seiner Anbindung an die hier zusammentreffenden Straßentrassen einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 17/3 -Kreisverkehr Bahnhofstraße-.

 

Das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke

Gemarkung Emmerich, Flur 17, Flurstücke      50 tlw., 51, 52, 188 tlw., 245, 295 tlw, 310 tlw., 323, 329 tlw., 341 tlw., 351 tlw., 352, 353, 354, 356 tlw., 359 tlw.

Gemarkung Emmerich, Flur 19, Flurstücke      368 tlw., 369 tlw., 370 tlw., 377 tlw.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten Bebauungsplanvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Mölder verlässt um 19.20 Uhr vor der Abstimmung die Sitzung.

 

Mitglied Beckschaefer schlägt vor TOP 14 und 15 in der Diskussion gemeinsam zu betrachten.

 

Vorsitzender Jansen nimmt den Vorschlag an und erteilt Herrn Kemkes das Wort.

 

Herr Kemkes erläutert, dass es sich bei dem geplanten Kreisverkehr auf der Bahnhofstraße um eine Planung einer Verkehrsanlage handelt. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz kümmert sich um die Beseitigung von Bahnübergängen, wobei Gegenstand die eigentliche Beseitigung der Bahnkreuzung ist. Sobald jedoch Planungen betrieben werden, die Variantenbetrachtungen einer Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen erfordern oder möglich machen, sind diese letztendlich nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens und müssen gesondert eine planungsrechtliche Formulierung erhalten. Deshalb wird hier ein eigenes Bebauungsplanaufstellungsverfahren in Abstimmung mit der Bahn durchgeführt. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, da somit die Planungsverfahren mit dem Planfeststellungsverfahren 3.4 der Bahn für diesen Bereich überein läuft. Es ist ebenfalls geplant, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des B-Planverfahrens zur selben Zeit wie die Offenlage des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt wird.

Herr Kemkes bittet um Zustimmung zur vorliegenden Maßnahme.

 

Er erklärt weiter, dass der TOP 15 sich auf die Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht und dass die Änderung die auf der B-Plan Ebene vollzogen wird auch auf Ebene des Flächennutzungsplanes dargestellt wird.

 

Mitglied Jessner bittet um Erklärung der Pläne für die Hafen-Bahntrasse, da diese nicht in den Unterlagen aufgeführt wurden. Er spezifiziert die Frage und erkundigt sich danach, ob die Trasse einer Neuführung unterliegt oder in der alten Trasse verläuft.

Herr Kemkes erläutert, dass für die Hafentrasse eine Neuführung vorgesehen ist. Allerdings ist die neue Führung der Hafengleise Teil des Planfeststellungsverfahrens und wird lediglich nachrichtlich im B-Plan übernommen.

Mitglied Jessner merkt an, dass für die Berücksichtigung der Verkehrsbeziehungen der Trassenverlauf bekannt sein sollte.

Herr Kemkes erklärt, dass seit kurzem die Planfeststellungsunterlagen vorliegen und die Trassenführung bekannt ist. Die Trasse wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Mit dem Betreiber der Hafenanlage wurde dies bereits abgeklärt, sodass der neue Trassenverlauf zweckmäßig genutzt werden kann.

 

Mitglied Bartels bittet um Erklärung der Verbindung zwischen Hafenstraße und Bahnhofstraße über die kleinere Zufahrtsstraße.

Herr Kemkes erklärt, dass es sich bei dieser Straßenführung um eine Bypass-Lösung handelt. Es handelt sich um einen Vorschlag, wodurch die LKW auf kurzem Weg auf die B8 gelangen können und nicht den Umweg über den Kreisverkehr nehmen müssen. Hierdurch wird der Kreisverkehr entlastet und da die Straße einbahnig verläuft, ist eine geringere Straßenbreite geplant. Die Vorlage basiert auf dem vom Rat beschlossenen Konzept und wurde vertiefend bearbeitet und befindet sich momentan in der Entwurfsphase. Die Straßen werden regelkonform ausgebaut.

 

Mitglied Jessner stellt fest, dass es sich um eine Einbahnstraßenlösung von der Hafenstraße kommend in die Bahnhofstraße handelt.

 

Mitglied Kurt Reintjes stellt die Frage, wann eine Umsetzung des Straßenkonzeptes zu erwarten ist.

Herr Kemkes erklärt, dass der Kreisverkehr erst nach Beendigung der Planfeststellung gebaut wird. Um das Baurecht zu erhalten, muss zunächst das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden. Zudem muss der Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Bereich der Bahnkreuzung Löwentor wird es eine Kreuzungsvereinbarung geben, worin geregelt werden muss wer für welche Aufgaben zuständig ist und wer die Kosten trägt. Es wird davon ausgegangen, dass zu diesem Zeitpunkt die Finanzierungsfrage geklärt ist.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Beckschaefer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.