Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Kreuzungsvereinbarung zur BÜ- Beseitigung Kerstenstraße und Neubau SÜ Baumannstraße nach §§3 / 13 EKrG zu.

 


Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage.

Aus dem vom Rat beschlossenen Bahnübergangsbeseitigungskonzept ist bezüglich des höhengleichen Bahnüberganges Baumann-/Kerstenstraße eine Lösung in Form der Straßenüberführung beschlossen worden. Mit der Deutschen Bahn gibt es hinsichtlich der Form des BÜ’s einen Konsens. Aus dem BÜ-Konzept wurde deutlich, dass der Bahnübergang Kerstenstraße für den OT Praest ein sehr wichtiger Bahnübergang ist. Vorgezogen soll die gesamte Baumaßnahme während der Erstellung des 3. Gleises die Verkehrsführung entlasten. Das entsprechende Verfahren zur Erlangung des Baurechts ist im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens vorlaufend erfolgt. Im Sommer vergangenen Jahres wurde das Ergebnis und die Frage der Bestandskraft per Vorlage zur Beratung vorgelegt. Die Verwaltung hatte daraufhin den Auftrag erhalten, hinsichtlich der Kostenfrage mit der Deutschen Bahn ins Gespräch zu gehen. Man kam zu dem Ergebnis, dass die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet werden könnte.

Im Sommer/Frühherbst vergangenen Jahres hat die Verwaltung eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung erhalten, die von der Stadt Emmerich am Rhein um eine Bedingung hinsichtlich der Förderung ergänzt wurde. Er verdeutlicht dies am Beispiel der Kerstenstraße. Die Kosten für die Beseitigung werden bei ca. 5,4 Mio. € liegen, der Drittelanteil für die Stadt Emmerich am Rhein liegt bei ca. 1,8 Mio. €, wovon dann wiederum eine 75%ige Förderung über das GVFG erfolgt. Über die dann verbleibenden 25 % des Drittels in Höhe von 455.299,86 € hat die Stadt Emmerich am Rhein eine Zusage des Landes, dass diese zu 100 % übernommen werden. Verständlicherweise muss man sich allerdings fragen, wo die 100%ige Förderung ersichtlich wird. Eine entsprechende Norm oder  Förderrichtlinie ist derzeit nicht vorhanden, so dass sich die Stadt Emmerich am Rhein dazu veranlasst gesehen hat, diese Förderung in die Kreuzungsvereinbarung mit einfließen zu lassen. Es gibt hinsichtlich der Förderung eine Vielzahl von Äußerungen vom Ministerium und aus der Koalitionsvereinbarung  der Stadt und anderen Kommunen gegenüber; eine Förderrichtlinie gibt es nicht. Bei einem Gesprächstermin beim Ministerium kam heraus, dass diese eine Förderrichtlinie nicht für notwendig erachtet; die Aussage des Ministers muss den Kommunen ausreichen. Der Arbeitskreis versucht weiterhin im Sinne einer normativen Regelung dorthin zu kommen. Es bleibt aber auch zu sagen, dass eine Förderrichtlinie nicht automatisch eine 100%ige Förderung aussagt; dies ist von vielen verschiedenen Gegebenheiten abhängig. Letztendlich diskutiert man mit der Bezirksregierung Düsseldorf über den Ausbaustand und über die mögliche Förderquote.

Die Deutsche Bahn hat auf die Bedingung der Stadt Emmerich am Rhein beim Gespräch im Ministerium reagiert. Es wurde erwähnt, dass, wenn eine Kommune die Vereinbarung nicht unterzeichnet, das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu entsprechenden Maßnahmen greifen kann, um die Unterzeichnung herbeizuführen. Noch viel entscheidender ist die Aussage, dass die Deutsche Bahn AG die Baumaßnahmen anmelden muss. Für die Kerstenstraße ist dies erfolgt und wird somit in einen entsprechenden Rhythmus getaktet. Sollte die Voraussetzung zur Durchführung der Baumaßnahme nicht geschaffen sein, muss die Anmeldung der Baumaßnahme wird zurückgenommen werden und die Baumaßnahme wird zeitlich weiter nach hinten gestellt.

Aufgrund dieser verschiedenen Argumente und Gegenargumente ist die Verwaltung in eine Abwägung hineingegangen und hat gesagt, dass der Bahnübergang Kerstenstraße ein solch bedeutsamer Bahnübergang ist, dass vor diesem Hintergrund die Förderfrage nicht bis zum Ende durchgefochten werden sollte. Man sollte sich über die Konsequenzen bewusst sein. Wenn die Förderung rechtens ist, werden die entsprechenden Fördergelder ausgezahlt. Ist dem allerdings nicht so, kommen natürlich auch die Fördergelder nicht. Somit stellt sich dann die Frage, ob der Bahnübergang Praest der Stadt nicht dennoch so wichtig ist, dass er realisiert wird. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung zu dem Abwägungsergebnis gelangt, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Mitglied Brouwer führt aus, dass die Vorlage in der CDU-Fraktion kontrovers diskutiert wurde und letztendlich aber auch eingesehen wurde, dass seitens der Verwaltung alles Mögliche getan wurde, um das Restrisiko auszuschließen. Es ist aber auch klar, dass weder die Deutsche Bahn noch das Land sich bezüglich der Gesamtbaumaßnahme den Konsensdruck nehmen lassen will. Andererseits ist für die Südstaaten diese Umfahrung während der Gesamtbaumaßnahme dringend erforderlich. Von daher stimmt auch die CDU-Fraktion der Vorlage zu.

 

Mitglied Jessner macht seinem Unmut ein wenig Luft und empfindet es als Frechheit, wie mit den beteiligten Kommunen umgegangen wird; es grenzt seiner Ansicht nach an Nötigung. Er fragt an, ob es möglich wäre, die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit dem formulierten Vorbehalt vorzunehmen, dass die Unterzeichnung nur im Vertrauen auf die Zusage des Landes der 100%igen Förderung erfolgte.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stimmt der Meinung von Mitglied Jessner bezüglich dem Umgang mit den Gemeinden uneingeschränkt zu. Der Vorbehalt wird selbstverständlich schriftlich formuliert, der allerdings vor Gericht keine Relevanz hat. Die Stadt Emmerich am Rhein wird diese Formulierung sehr deutlich machen, da diese Ansicht im Termin im März im Ministerium entsprechend vermittelt wurde, mit der Aussage, dass sich die Stadt selbstverständlich auf die 100%ige Förderung verlassen könnte. Die vertragliche Vereinbarung wäre erstmal zu unterzeichnen und somit auch bindend; der Vorbehalt wird entsprechend formuliert.

 

Mitglied Beckschaefer teilt mit, dass die Vereinbarung Kerstenstraße die erste Vereinbarung ist, die für einen Bahnübergang getroffen wird. Auch in seinen Augen ist diese Herangehensweise Erpressung; die Deutsche Bahn AG ist mittlerweile nicht mehr als Partner sondern als Gegner einzustufen. Er teilt für die BGE-Fraktion mit, dass sie gegen die Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung ist, wenn nicht vorher die schriftliche Zusage der 100%igen Förderung vorliegt. Die Stadt Rees z. B. verlangt vor Unterzeichnung eine solche schriftliche Zusage. Seiner Meinung nach schafft man hier einen Präzedenzfall. Eine solche Vorgehensweise wird den Fraktionen häufig vorgehalten, wenn sie etwas Außergewöhnliches beantragen, was nicht normal sei.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass durch das Eisenbahnkreuzungsgesetz bestimmte Verfahrensweisen vorgegeben werden und zum anderen die Frage der restlichen 25 % Kosten geklärt werden muss. Diese beiden Punkte haben juristisch nichts miteinander zu tun. Hinsichtlich der Situation in Rees und auch anderen Kommunen erklärt er deutlich, dass dort der Fall etwas anders liegt. Dort liegt derzeit noch kein Baurecht und keine Kreuzungsvereinbarung vor, die zu unterzeichnen wäre. Diese Kommunen sind noch weit entfernt von dieser Situation.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Jessner, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.