Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 15 1212/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Kreuzungsvereinbarung zur
BÜ- Beseitigung Kerstenstraße und Neubau SÜ Baumannstraße nach §§3 / 13 EKrG
zu.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage.
Aus dem vom Rat beschlossenen Bahnübergangsbeseitigungskonzept ist
bezüglich des höhengleichen Bahnüberganges Baumann-/Kerstenstraße eine Lösung
in Form der Straßenüberführung beschlossen worden. Mit der Deutschen Bahn gibt
es hinsichtlich der Form des BÜ’s einen Konsens. Aus dem BÜ-Konzept wurde
deutlich, dass der Bahnübergang Kerstenstraße für den OT Praest ein sehr
wichtiger Bahnübergang ist. Vorgezogen soll die gesamte Baumaßnahme während der
Erstellung des 3. Gleises die Verkehrsführung entlasten. Das entsprechende
Verfahren zur Erlangung des Baurechts ist im Rahmen eines
Plangenehmigungsverfahrens vorlaufend erfolgt. Im Sommer vergangenen Jahres
wurde das Ergebnis und die Frage der Bestandskraft per Vorlage zur Beratung
vorgelegt. Die Verwaltung hatte daraufhin den Auftrag erhalten, hinsichtlich
der Kostenfrage mit der Deutschen Bahn ins Gespräch zu gehen. Man kam zu dem
Ergebnis, dass die Kreuzungsvereinbarung unterzeichnet werden könnte.
Im Sommer/Frühherbst vergangenen Jahres hat die Verwaltung eine entsprechende
Kreuzungsvereinbarung erhalten, die von der Stadt Emmerich am Rhein um eine
Bedingung hinsichtlich der Förderung ergänzt wurde. Er verdeutlicht dies am
Beispiel der Kerstenstraße. Die Kosten für die Beseitigung werden bei ca. 5,4
Mio. € liegen, der Drittelanteil für die Stadt Emmerich am Rhein liegt bei ca.
1,8 Mio. €, wovon dann wiederum eine 75%ige Förderung über das GVFG erfolgt.
Über die dann verbleibenden 25 % des Drittels in Höhe von 455.299,86 € hat die
Stadt Emmerich am Rhein eine Zusage des Landes, dass diese zu 100 % übernommen
werden. Verständlicherweise muss man sich allerdings fragen, wo die 100%ige
Förderung ersichtlich wird. Eine entsprechende Norm oder Förderrichtlinie ist derzeit nicht vorhanden,
so dass sich die Stadt Emmerich am Rhein dazu veranlasst gesehen hat, diese
Förderung in die Kreuzungsvereinbarung mit einfließen zu lassen. Es gibt
hinsichtlich der Förderung eine Vielzahl von Äußerungen vom Ministerium und aus
der Koalitionsvereinbarung der Stadt und
anderen Kommunen gegenüber; eine Förderrichtlinie gibt es nicht. Bei einem
Gesprächstermin beim Ministerium kam heraus, dass diese eine Förderrichtlinie
nicht für notwendig erachtet; die Aussage des Ministers muss den Kommunen
ausreichen. Der Arbeitskreis versucht weiterhin im Sinne einer normativen
Regelung dorthin zu kommen. Es bleibt aber auch zu sagen, dass eine
Förderrichtlinie nicht automatisch eine 100%ige Förderung aussagt; dies ist von
vielen verschiedenen Gegebenheiten abhängig. Letztendlich diskutiert man mit der
Bezirksregierung Düsseldorf über den Ausbaustand und über die mögliche
Förderquote.
Die Deutsche Bahn hat auf die Bedingung der Stadt Emmerich am Rhein beim
Gespräch im Ministerium reagiert. Es wurde erwähnt, dass, wenn eine Kommune die
Vereinbarung nicht unterzeichnet, das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu
entsprechenden Maßnahmen greifen kann, um die Unterzeichnung herbeizuführen.
Noch viel entscheidender ist die Aussage, dass die Deutsche Bahn AG die
Baumaßnahmen anmelden muss. Für die Kerstenstraße ist dies erfolgt und wird
somit in einen entsprechenden Rhythmus getaktet. Sollte die Voraussetzung zur
Durchführung der Baumaßnahme nicht geschaffen sein, muss die Anmeldung der
Baumaßnahme wird zurückgenommen werden und die Baumaßnahme wird zeitlich weiter
nach hinten gestellt.
Aufgrund dieser verschiedenen Argumente und Gegenargumente ist die
Verwaltung in eine Abwägung hineingegangen und hat gesagt, dass der
Bahnübergang Kerstenstraße ein solch bedeutsamer Bahnübergang ist, dass vor diesem
Hintergrund die Förderfrage nicht bis zum Ende durchgefochten werden sollte.
Man sollte sich über die Konsequenzen bewusst sein. Wenn die Förderung rechtens
ist, werden die entsprechenden Fördergelder ausgezahlt. Ist dem allerdings
nicht so, kommen natürlich auch die Fördergelder nicht. Somit stellt sich dann
die Frage, ob der Bahnübergang Praest der Stadt nicht dennoch so wichtig ist,
dass er realisiert wird. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung zu dem
Abwägungsergebnis gelangt, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Mitglied Brouwer führt aus, dass die Vorlage in der CDU-Fraktion
kontrovers diskutiert wurde und letztendlich aber auch eingesehen wurde, dass
seitens der Verwaltung alles Mögliche getan wurde, um das Restrisiko
auszuschließen. Es ist aber auch klar, dass weder die Deutsche Bahn noch das
Land sich bezüglich der Gesamtbaumaßnahme den Konsensdruck nehmen lassen will.
Andererseits ist für die Südstaaten diese Umfahrung während der
Gesamtbaumaßnahme dringend erforderlich. Von daher stimmt auch die CDU-Fraktion
der Vorlage zu.
Mitglied Jessner macht seinem Unmut ein wenig Luft und empfindet es als
Frechheit, wie mit den beteiligten Kommunen umgegangen wird; es grenzt seiner
Ansicht nach an Nötigung. Er fragt an, ob es möglich wäre, die Unterzeichnung
der Finanzierungsvereinbarung mit dem formulierten Vorbehalt vorzunehmen, dass
die Unterzeichnung nur im Vertrauen auf die Zusage des Landes der 100%igen
Förderung erfolgte.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs stimmt der Meinung von Mitglied Jessner
bezüglich dem Umgang mit den Gemeinden uneingeschränkt zu. Der Vorbehalt wird
selbstverständlich schriftlich formuliert, der allerdings vor Gericht keine
Relevanz hat. Die Stadt Emmerich am Rhein wird diese Formulierung sehr deutlich
machen, da diese Ansicht im Termin im März im Ministerium entsprechend
vermittelt wurde, mit der Aussage, dass sich die Stadt selbstverständlich auf
die 100%ige Förderung verlassen könnte. Die vertragliche Vereinbarung wäre
erstmal zu unterzeichnen und somit auch bindend; der Vorbehalt wird entsprechend
formuliert.
Mitglied Beckschaefer teilt mit, dass die Vereinbarung Kerstenstraße die
erste Vereinbarung ist, die für einen Bahnübergang getroffen wird. Auch in
seinen Augen ist diese Herangehensweise Erpressung; die Deutsche Bahn AG ist
mittlerweile nicht mehr als Partner sondern als Gegner einzustufen. Er teilt
für die BGE-Fraktion mit, dass sie gegen die Unterzeichnung der
Finanzierungsvereinbarung ist, wenn nicht vorher die schriftliche Zusage der
100%igen Förderung vorliegt. Die Stadt Rees z. B. verlangt vor Unterzeichnung
eine solche schriftliche Zusage. Seiner Meinung nach schafft man hier einen
Präzedenzfall. Eine solche Vorgehensweise wird den Fraktionen häufig
vorgehalten, wenn sie etwas Außergewöhnliches beantragen, was nicht normal sei.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass durch das
Eisenbahnkreuzungsgesetz bestimmte Verfahrensweisen vorgegeben werden und zum
anderen die Frage der restlichen 25 % Kosten geklärt werden muss. Diese beiden
Punkte haben juristisch nichts miteinander zu tun. Hinsichtlich der Situation
in Rees und auch anderen Kommunen erklärt er deutlich, dass dort der Fall etwas
anders liegt. Dort liegt derzeit noch kein Baurecht und keine Kreuzungsvereinbarung
vor, die zu unterzeichnen wäre. Diese Kommunen sind noch weit entfernt von
dieser Situation.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Jessner, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.