Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1215/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die „Städtebauliche Rahmenplanung
Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“ als Grundlage für die nachfolgenden
Bauleitplanverfahren im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6
gemeinsamen beraten werden. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage. Im Jahre 2008
hat man sich im Sinne der städtebaulichen Rahmenplanung für die Variante 3a
entschieden. Ende 2012/Anfang 2013 ist das Grundstück an die MONA GmbH
veräußert worden. Die Verwaltung hat gemeinsam mit der MONA GmbH im Jahr 2013
die Planung vorangetrieben. Der Verwaltung war es wichtig, eine städtebauliche
Rahmenplanung zu schaffen, um zum einen Eckpfosten für die formelle
Bauleitplanung zu schaffen und zum anderen, um wesentliche Punkte aus der
Rahmenplanung aus dem Jahr 2008 in die neue Rahmenplanung zu überführen. Die
Frage der Wohnbebauung bedurfte einer neueren Betrachtung. Die neue Planung
wurde allen Fraktionen bereits vorgestellt. Er übergibt nunmehr das Wort an
Herrn Schramme vom Büro Stadtplanung 0.9 aus Minden.
Herr Schramme erläutert nunmehr eingehend die Planung anhand der Power-Point-Präsentation.
Die Ergebnisse der Rahmenplanung wurden auf informeller Ebene bereits den
Fraktionen vorgestellt, so dass er darauf nicht mehr detailliert eingehen wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens umfasst das
Gelände der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne und den Bereich des ehemaligen
Reitplatzes von Lützow östlich des Gnadentalweges. Die
Flächennutzungsplanänderung umfasst zusätzlich den Bereich der ehemaligen
Wohngebäude der Kaserne, da dort eine Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt
ist. Die Rahmenplanung 2014 und die geplanten Nutzungen resultieren aus einer
konkreten Nachfrage; insbesondere im westlichen Bereich in Verlängerung des
Nollenburger Weges. Im westlichen Bereich ist das Thema „Gesundheitswohnpark“ angedacht,
wo ein Wohnen für Senioren, Demenzkranke, betreutes Wohnen, Fort- und
Ausbildungseinrichtungen für medizinische Berufe, junges Wohnen und Wohnen für
Studenten möglich werden soll. Den größten Fächenanteil im dem Gebiet nimmt der
Bereich „Wohnen mit Pferd“ in Anspruch. Kernstück dessen ist ein
Reitsportzentrum im nordwestlichen Bereich des Kasernengeländes, wobei dann
auch der Bereich des ehemaligen Reitplatzes mitgenutzt wird. Für das Wohnen mit
Pferd sind insgesamt 33 Grundstücke vorgesehen; alle Grundstücke grenzen an
eine Weidefläche an, die vom Reitsportzentrum mitbewirtschaftet und gepflegt
wird. Auf den Wohngrundstücken selbst findet keine Pferdehaltung statt; alle
Pferde werden im Reitsportzentrum eingestellt. Ergänzend zu der Nutzung „Wohnen
mit Pferd“ ist ein allgemeines Wohngebiet östlich des Borgheeser Weges und
nördlich der Straße „Am Busch“ geplant. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen
500 qm bis 600 qm. Im östlichen Bereich angrenzend zur Klever Straße ist ein
Gewerbegebiet geplant, welches den bisherigen Parkplatz des Kasernengeländes
einschließt. Für den südlichen Bereich, der ein Filetstück darstellt, ist die
Ansiedlung von Einzelhandel/Dienstleistung vorstellbar, die auf eine gut
sichtbare und verkehrliche Andienbarkeit angewiesen ist. Es ist geplant in dem
Bereich einen Nahversorger im Sinne des Einzelhandelskonzeptes (max.
Verkaufsfläche von 800 qm) anzusiedeln, der sowohl den Bewohnern des
Gesundheitswohnparks als auch den anderen Bewohnern der Fläche und den
bestehenden Bewohnern um das Plangebiet herum die Möglichkeit des Einkaufens
gibt.
Hinsichtlich der Grüngestaltung wurden 2 wesentliche Elemente aus dem
Rahmenplan 2008 übernommen. Zum einen soll die Nord-Süd-Achse als Allee
ausgebildet werden und zum anderen soll eine grüne Ost-West-Achse angelegt
werden. Die Eingrünungen im Norden, Westen und entlang der Klever Straße
bleiben erhalten.
Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer erklärt Herr Schramme, dass die
Zuwegung für den Bereich Wohnen mit Pferd zum einen über den Borgheeser Weg und
zum anderen über die Ostermayerstraße erfolgt. Das allgemeine Wohngebiet wird
über den Borgheeser Weg und Am Busch erschlossen.
Nunmehr geht er auf die Flächenbilanz ein.
- Wohnbaufläche 1,41 ha
- Wohnen mit
Pferd 9,43 ha
- Gewerbliche
Bauflächen 9,17 ha
- Gesundheitswohnpark 3,40 ha
- Gemischte
Baufläche 0,71 ha
- Grünfläche 9,52 ha
- Allee 0,67
ha
Der Flächennutzungsplan weist die Fläche derzeit als Fläche für den
Gemeinbedarf aus. Der angrenzende westliche Bereich ist als Waldfläche dargestellt.
Basierend auf dem städtebaulichen Entwurf soll der Flächennutzungsplan
so geändert werden, dass für den Bereich „Wohnen mit Pferd“ und
„Gesundheitswohnpark“ zum einen eine Sonderbaufläche „Wohnen und Reiten“ und
eine Sonderbaufläche „Gesundheitswohnpark“ ausgewiesen wird. Der Bereich
östlich der Allee wird als Mischgebiet und Gewerbegebiet ausgewiesen. Die
Anlage des Grüns wird entsprechend dargestellt und auch der Bestand und neuere
Verbindungen werden dargestellt. Die beiden größeren Waldflächen werden als
Fläche für Wald dargestellt.
Man wird es zukünftig mit 3 Sondergebieten zu tun haben:
- SO 1 =
Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Reitsportzentrum“
Hier dürfen Gebäude mit einer Länge von mehr
als 50 m gebaut werden; maximal 2-geschossige Bauweise, max. Grundflächenzahl
0,8
- SO 2 =
Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Wohnen mit Pferd“
Es dürfen nur Einzel-/Doppelhäuser errichtet
werden, maximal 2-geschossige Bauweise, max. Grundflächenzahl 0,3
- SO 3 =
Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Gesundheitswohnpark“
Es dürfen nur Einzel-/Doppelhäuser errichtet
werden, maximal 2-geschossige Bauweise, max. Grundflächenzahl 0,4
Nunmehr erläutert er die Textlichen Festsetzungen der einzelnen
Sondergebiete (siehe Vorlage).
Mitglied Jessner teilt mit, dass er sich diesem Konzept nicht
entgegenstellt. Er geht davon aus, dass die Detailgestaltung der Flächen noch
erfolgt (wie z. B. Spielmöglichkeiten, Wasserflächen etc.). Allerdings ist es
auch so, dass bereits mehrmals größere Planungen beschlossen wurden, von denen
am Ende nicht viel übrigen geblieben ist, da sich die konkreten Nutzungen nicht
ergeben haben und die Interessenten nicht vorhanden waren. Er fragt an, wieviel
konkrete Nutzungsabsichten im Zusammenhang mit dem vorgestellten Konzept
derzeit vorliegen und ob es möglicherweise schon feste Absichten/Zusagen gibt.
Ferner fragt er an, über welchen Zeitraum die Planung realisiert werden soll.
Herr Schramme antwortet, dass sowohl die Nutzung „Wohnen mit Pferd“ als
auch die Nutzung „Gesundheitswohnpark“ am weitesten in der Entwicklung sind.
Die Angebotsplanung wird sich im wesentlichen im gewerblichen Bereich
abspielen. Diverse Anfragen nach Gewerbegrundstücken sind bereits an den
Investor „MONA“ gestellt worden.
Die Entwicklungszeit für das Projekt wird sicherlich bei 10 Jahren
liegen. Um den Gesundheitswohnpark und das Reitsportzentrum betreiben zu können,
ist jedoch eine gewisse Größenordnung erforderlich.
Mitglied Brouwer stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen, auch wenn die Ziele bei dem Projekt sehr hoch angesiedelt sind.
Begrüßenswert ist die relativ große Menge an „Grünflächen“ (1/3 der
Gesamtfläche).
Mitglied Bartels teilt für die BürgerGemeinschaft Emmerich mit, dass
auch sie der Vorlage zustimmt.
Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über die Tagesordnungspunkte 4, 5 und
6 separat abstimmen.