Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die „Städtebauliche Rahmenplanung Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“ als Grundlage für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 


Vorsitzender Jansen teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 gemeinsamen beraten werden. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage. Im Jahre 2008 hat man sich im Sinne der städtebaulichen Rahmenplanung für die Variante 3a entschieden. Ende 2012/Anfang 2013 ist das Grundstück an die MONA GmbH veräußert worden. Die Verwaltung hat gemeinsam mit der MONA GmbH im Jahr 2013 die Planung vorangetrieben. Der Verwaltung war es wichtig, eine städtebauliche Rahmenplanung zu schaffen, um zum einen Eckpfosten für die formelle Bauleitplanung zu schaffen und zum anderen, um wesentliche Punkte aus der Rahmenplanung aus dem Jahr 2008 in die neue Rahmenplanung zu überführen. Die Frage der Wohnbebauung bedurfte einer neueren Betrachtung. Die neue Planung wurde allen Fraktionen bereits vorgestellt. Er übergibt nunmehr das Wort an Herrn Schramme vom Büro Stadtplanung 0.9 aus Minden.

 

Herr Schramme erläutert nunmehr eingehend die Planung anhand der Power-Point-Präsentation. Die Ergebnisse der Rahmenplanung wurden auf informeller Ebene bereits den Fraktionen vorgestellt, so dass er darauf nicht mehr detailliert eingehen wird.

Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens umfasst das Gelände der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne und den Bereich des ehemaligen Reitplatzes von Lützow östlich des Gnadentalweges. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst zusätzlich den Bereich der ehemaligen Wohngebäude der Kaserne, da dort eine Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt ist. Die Rahmenplanung 2014 und die geplanten Nutzungen resultieren aus einer konkreten Nachfrage; insbesondere im westlichen Bereich in Verlängerung des Nollenburger Weges. Im westlichen Bereich ist das Thema „Gesundheitswohnpark“ angedacht, wo ein Wohnen für Senioren, Demenzkranke, betreutes Wohnen, Fort- und Ausbildungseinrichtungen für medizinische Berufe, junges Wohnen und Wohnen für Studenten möglich werden soll. Den größten Fächenanteil im dem Gebiet nimmt der Bereich „Wohnen mit Pferd“ in Anspruch. Kernstück dessen ist ein Reitsportzentrum im nordwestlichen Bereich des Kasernengeländes, wobei dann auch der Bereich des ehemaligen Reitplatzes mitgenutzt wird. Für das Wohnen mit Pferd sind insgesamt 33 Grundstücke vorgesehen; alle Grundstücke grenzen an eine Weidefläche an, die vom Reitsportzentrum mitbewirtschaftet und gepflegt wird. Auf den Wohngrundstücken selbst findet keine Pferdehaltung statt; alle Pferde werden im Reitsportzentrum eingestellt. Ergänzend zu der Nutzung „Wohnen mit Pferd“ ist ein allgemeines Wohngebiet östlich des Borgheeser Weges und nördlich der Straße „Am Busch“ geplant. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 500 qm bis 600 qm. Im östlichen Bereich angrenzend zur Klever Straße ist ein Gewerbegebiet geplant, welches den bisherigen Parkplatz des Kasernengeländes einschließt. Für den südlichen Bereich, der ein Filetstück darstellt, ist die Ansiedlung von Einzelhandel/Dienstleistung vorstellbar, die auf eine gut sichtbare und verkehrliche Andienbarkeit angewiesen ist. Es ist geplant in dem Bereich einen Nahversorger im Sinne des Einzelhandelskonzeptes (max. Verkaufsfläche von 800 qm) anzusiedeln, der sowohl den Bewohnern des Gesundheitswohnparks als auch den anderen Bewohnern der Fläche und den bestehenden Bewohnern um das Plangebiet herum die Möglichkeit des Einkaufens gibt.

Hinsichtlich der Grüngestaltung wurden 2 wesentliche Elemente aus dem Rahmenplan 2008 übernommen. Zum einen soll die Nord-Süd-Achse als Allee ausgebildet werden und zum anderen soll eine grüne Ost-West-Achse angelegt werden. Die Eingrünungen im Norden, Westen und entlang der Klever Straße bleiben erhalten.

 

Auf Anfrage von Mitglied Beckschaefer erklärt Herr Schramme, dass die Zuwegung für den Bereich Wohnen mit Pferd zum einen über den Borgheeser Weg und zum anderen über die Ostermayerstraße erfolgt. Das allgemeine Wohngebiet wird über den Borgheeser Weg und Am Busch erschlossen.

 

Nunmehr geht er auf die Flächenbilanz ein.

  • Wohnbaufläche                       1,41 ha
  • Wohnen mit Pferd                   9,43 ha
  • Gewerbliche Bauflächen        9,17 ha
  • Gesundheitswohnpark            3,40 ha
  • Gemischte Baufläche             0,71 ha
  • Grünfläche                              9,52 ha
  • Allee                                        0,67 ha

 

Der Flächennutzungsplan weist die Fläche derzeit als Fläche für den Gemeinbedarf aus. Der angrenzende westliche Bereich ist als Waldfläche dargestellt.

 

Basierend auf dem städtebaulichen Entwurf soll der Flächennutzungsplan so geändert werden, dass für den Bereich „Wohnen mit Pferd“ und „Gesundheitswohnpark“ zum einen eine Sonderbaufläche „Wohnen und Reiten“ und eine Sonderbaufläche „Gesundheitswohnpark“ ausgewiesen wird. Der Bereich östlich der Allee wird als Mischgebiet und Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Anlage des Grüns wird entsprechend dargestellt und auch der Bestand und neuere Verbindungen werden dargestellt. Die beiden größeren Waldflächen werden als Fläche für Wald dargestellt.

Man wird es zukünftig mit 3 Sondergebieten zu tun haben:

  1. SO 1 = Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Reitsportzentrum“

Hier dürfen Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m gebaut werden; maximal 2-geschossige Bauweise, max. Grundflächenzahl 0,8

  1. SO 2 = Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Wohnen mit Pferd“

Es dürfen nur Einzel-/Doppelhäuser errichtet werden, maximal 2-geschossige Bauweise, max. Grundflächenzahl 0,3

  1. SO 3 = Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Gesundheitswohnpark“

Es dürfen nur Einzel-/Doppelhäuser errichtet werden, maximal 2-geschossige Bauweise, max. Grundflächenzahl 0,4

 

Nunmehr erläutert er die Textlichen Festsetzungen der einzelnen Sondergebiete (siehe Vorlage).

 

Mitglied Jessner teilt mit, dass er sich diesem Konzept nicht entgegenstellt. Er geht davon aus, dass die Detailgestaltung der Flächen noch erfolgt (wie z. B. Spielmöglichkeiten, Wasserflächen etc.). Allerdings ist es auch so, dass bereits mehrmals größere Planungen beschlossen wurden, von denen am Ende nicht viel übrigen geblieben ist, da sich die konkreten Nutzungen nicht ergeben haben und die Interessenten nicht vorhanden waren. Er fragt an, wieviel konkrete Nutzungsabsichten im Zusammenhang mit dem vorgestellten Konzept derzeit vorliegen und ob es möglicherweise schon feste Absichten/Zusagen gibt. Ferner fragt er an, über welchen Zeitraum die Planung realisiert werden soll.

Herr Schramme antwortet, dass sowohl die Nutzung „Wohnen mit Pferd“ als auch die Nutzung „Gesundheitswohnpark“ am weitesten in der Entwicklung sind. Die Angebotsplanung wird sich im wesentlichen im gewerblichen Bereich abspielen. Diverse Anfragen nach Gewerbegrundstücken sind bereits an den Investor „MONA“ gestellt worden.

Die Entwicklungszeit für das Projekt wird sicherlich bei 10 Jahren liegen. Um den Gesundheitswohnpark und das Reitsportzentrum betreiben zu können, ist jedoch eine gewisse Größenordnung erforderlich.

 

Mitglied Brouwer stellt für seine Fraktion den Antrag, nach Vorlage zu beschließen, auch wenn die Ziele bei dem Projekt sehr hoch angesiedelt sind. Begrüßenswert ist die relativ große Menge an „Grünflächen“ (1/3 der Gesamtfläche).

 

Mitglied Bartels teilt für die BürgerGemeinschaft Emmerich mit, dass auch sie der Vorlage zustimmt.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 separat abstimmen.