Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Erlass der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen mit Inkrafttreten zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 


Mitglied Brouwer nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Vorsitzender Jansen erteilt Herrn Kemkes das Wort. Herr Kemkes erklärt, dass die wesentlichen Aspekte, die zur Durchsetzung der o.g. Satzung geführt haben, der Vorlage zu entnehmen sind. Er erläutert weiter, dass in der Vergangenheit überwiegend Bauleitplanverfahren durchgeführt wurden, die von Vorhabenträgern initiiert wurden. Bei dem Bebauungsplan in Vrasselt ist dies nicht der Fall. Hier hat die Stadt eine Planung angestoßen, für deren Ausgleichsmaßnahmen die Stadt zuständig ist. Die derzeit bestehenden Ökokonten sind ausgeschöpft und es müssen weitere Ökokonten geschaffen werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Das Baugesetzbuch sieht in § 135 BauGB ff vor eine Satzung zu erlassen, die die Aufwendungen auf die Anliegergrundstücke umlegen lassen kann. Dies ist ähnlich wie bei den Erschließungsbeitragssatzungen. Zur Zeit ist keine Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen vorhanden. Er bittet um Zustimmung zur Satzung in der vorgelegten Form.

 

Mitglied Jessner stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.