Sitzung: 29.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 15 1222/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Erlass der Satzung zur
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen mit Inkrafttreten zum nächstmöglichen
Zeitpunkt.
Mitglied Brouwer nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Vorsitzender Jansen erteilt Herrn Kemkes das
Wort. Herr Kemkes erklärt, dass die wesentlichen Aspekte, die zur Durchsetzung
der o.g. Satzung geführt haben, der Vorlage zu entnehmen sind. Er erläutert
weiter, dass in der Vergangenheit überwiegend Bauleitplanverfahren durchgeführt
wurden, die von Vorhabenträgern initiiert wurden. Bei dem Bebauungsplan in
Vrasselt ist dies nicht der Fall. Hier hat die Stadt eine Planung angestoßen,
für deren Ausgleichsmaßnahmen die Stadt zuständig ist. Die derzeit bestehenden Ökokonten
sind ausgeschöpft und es müssen weitere Ökokonten geschaffen werden. Dies
verursacht zusätzliche Kosten. Das Baugesetzbuch sieht in § 135 BauGB ff vor
eine Satzung zu erlassen, die die Aufwendungen auf die Anliegergrundstücke
umlegen lassen kann. Dies ist ähnlich wie bei den
Erschließungsbeitragssatzungen. Zur Zeit ist keine Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen vorhanden. Er bittet um Zustimmung zur Satzung in der
vorgelegten Form.
Mitglied Jessner stellt den Antrag, nach
Vorlage zu beschließen.