Sitzung: 06.05.2014 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden
unterzeichnet.
Sitzung: 06.05.2014 Schulausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Sie wird von der Vorsitzenden
unterzeichnet.