Sitzung: 06.05.2014 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 15 1224/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die dauerhafte
Einrichtung eines 7. Zuges für die Gesamtschule Emmerich am Rhein.
Bürgermeister Diks verweist auf die Vorlage
und erklärt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf eine Sechs-Zügigkeit für die
Gesamtschule Emmerich am Rhein genehmigt hat.
Für die Gesamtschule haben sich 166 Kinder
angemeldet, wovon 13 Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
Aufgrund neuer Richtlinien besteht die Möglichkeit, bei der (rechnerischen)
Aufnahme von zwei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro
Parallelklasse, die Klassenstärke insgesamt auf 27 Schülerinnen und Schüler zu
reduzieren. Bei sechs Parallelklassen würde damit jedoch die Aufnahmekapazität
auf 162 Schülerinnen und Schüler sinken. Diese Grenze wurde bereits um vier
Kinder überschritten; weitere Aufnahmen wären auch im Sinne der Inklusion
bedenklich.
Die Aufnahme weiterer Kinder soll aber
gewährleistet sein, da es bedingt durch Zuzüge, Rückläufer vom Gymnasium und
aus den jetzigen 5. Klassen der Haupt- und Realschule Schüler zu erwarten sind,
die kurz- oder mittelfristig zur Gesamtschule gehen müssten.
Es wird seitens der Verwaltung darum gebeten,
einen „Vorratsbeschluss“ zur Einrichtung eines siebten Zuges zu erwirken. Die
Einrichtung ist davon abhängig, ob die für eine Sieben-Zügigkeit erforderliche
Mindestanmeldezahl von 175 Kindern erreicht wird und genügend Lehrer für die
Gesamtschule gewonnen werden können.
Da für das nachfolgende Anmeldeverfahren zum
Schuljahr 2015/2016 mehr Schülerinnen und Schüler die Grundschulen verlassen
werden als in diesem Jahr, ist wieder mit einer Sieben-Zügigkeit zu rechnen.
Aus diesem Grund wird die Beschlussfassung auf eine dauerhafte Sieben-Zügigkeit
ausgelegt.
Sollte zum jetzigen Zeitpunkt kein Beschluss
gefasst werden können, so teilt Bürgermeister Diks mit, käme die Frage im
folgenden Schuljahr wieder auf.
Herr Ulrich stellt den Antrag laut
Beschlussvorschlag mit der 2. Punkte Ergänzung zu beschließen.