Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die dauerhafte Einrichtung eines 7. Zuges für die Gesamtschule Emmerich am Rhein.

 


 

Bürgermeister Diks verweist auf die Vorlage und erklärt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf eine Sechs-Zügigkeit für die Gesamtschule Emmerich am Rhein genehmigt hat.

 

Für die Gesamtschule haben sich 166 Kinder angemeldet, wovon 13 Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Aufgrund neuer Richtlinien besteht die Möglichkeit, bei der (rechnerischen) Aufnahme von zwei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Parallelklasse, die Klassenstärke insgesamt auf 27 Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. Bei sechs Parallelklassen würde damit jedoch die Aufnahmekapazität auf 162 Schülerinnen und Schüler sinken. Diese Grenze wurde bereits um vier Kinder überschritten; weitere Aufnahmen wären auch im Sinne der Inklusion bedenklich.

 

Die Aufnahme weiterer Kinder soll aber gewährleistet sein, da es bedingt durch Zuzüge, Rückläufer vom Gymnasium und aus den jetzigen 5. Klassen der Haupt- und Realschule Schüler zu erwarten sind, die kurz- oder mittelfristig zur Gesamtschule gehen müssten.

 

Es wird seitens der Verwaltung darum gebeten, einen „Vorratsbeschluss“ zur Einrichtung eines siebten Zuges zu erwirken. Die Einrichtung ist davon abhängig, ob die für eine Sieben-Zügigkeit erforderliche Mindestanmeldezahl von 175 Kindern erreicht wird und genügend Lehrer für die Gesamtschule gewonnen werden können.

 

Da für das nachfolgende Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2015/2016 mehr Schülerinnen und Schüler die Grundschulen verlassen werden als in diesem Jahr, ist wieder mit einer Sieben-Zügigkeit zu rechnen. Aus diesem Grund wird die Beschlussfassung auf eine dauerhafte Sieben-Zügigkeit ausgelegt.

 

Sollte zum jetzigen Zeitpunkt kein Beschluss gefasst werden können, so teilt Bürgermeister Diks mit, käme die Frage im folgenden Schuljahr wieder auf.

 

Herr Ulrich stellt den Antrag laut Beschlussvorschlag mit der 2. Punkte Ergänzung zu beschließen.