Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Beseitigung des Walnussbaumes und der städtischen Linde nach § 6 Abs. 1 Buchst. b der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unter der Auflage zu, dass eine Fällung der Bäume erst durchgeführt werden kann, wenn das Bauvorhaben tatsächlich realisiert und tatsächlich durchgeführt wird und hierfür entsprechende Baugenehmigungen vorliegen.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.