Sitzung: 06.05.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Da keine Einwände gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.