Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Unter Vorbehalt der Entscheidung des Gesetzgebers zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und hierauf bezogene weitere Gesetze, sowie der in Aussicht gestellten Zuweisung der Förderpakete des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Förderpakte in Höhe von je 5.000 EUR den ersten 10 Kindertageseinrichtungen der Anlage II der Tischvorlage zugewiesen.  

 


 

Es liegt eine Tischvorlage mit Anlage 1 – LVR Rundschreiben Nr. 42/857/2014 -und Anlage 2 – Verteilung der Landeszuschüsse – vor.

 

Verwaltungsseitig wird durch Frau Niemeck kurz erläutert, dass im Rahmen des KiBiz-Änderungsgesetzes zum 01.08.2014 Landeszuschüsse für die Sprachförderung vorgesehen sind. Frau Niemeck weißt darauf hin, dass die Zuweisung der Förderpakete durch den Jugendhilfeausschuss vorbehaltlich der vorgesehenen gesetzlichen Änderung sowie der Zuweisung der geplanten Landeszuschüsse erfolgt.

 

Bevor die Mitglieder Gelegenheit haben, die Tischvorlage zu lesen, erläutert Frau Sluyter die in der Tischvorlage aufgeführten Auswahlkriterien, aus der sich die Förderrangfolge der Kindertageseinrichtungen ergibt.

 

Nachdem die Mitglieder die Tischvorlage lesen konnten, bittet der Vorsitzende um Fragen und Anmerkungen hierzu.

 

Es werden keine Fragen bzw. Anmerkungen vorgebracht.

 

Mitglied Ludwig stellt den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.