Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

 Unter Vorbehalt der Entscheidung des Gesetzgebers zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und hierauf bezogene weitere Gesetze, sowie der in Aussicht gestellten Zuweisung der Förderpakete des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die ersten 3 Kindertageseinrichtungen der Anlage II der Tischvorlage, im Rahmen der Jugendhilfegewährung als plusKITA-Einrichtungen anerkannt und erhalten die Förderpakete in Höhe von je 25.000 EUR.

 

 


 

Es liegt eine Tischvorlage mit Anlage 1 – LVR Rundschreiben Nr. 42/857/2014 -und Anlage 2 – Verteilung der Landeszuschüsse – vor.

 

Verwaltungsseitig wird durch Frau Niemeck kurz erläutert, dass im Rahmen des KiBiz-Änderungsgesetzes zum 01.08.2014 Landeszuschüsse für plusKITA-Einrichtungen vorgesehen sind. Frau Niemeck weißt darauf hin, dass die Zuweisung der Förderpakete durch den Jugendhilfeausschuss vorbehaltlich der vorgesehenen gesetzlichen Änderung sowie der Zuweisung der geplanten Landeszuschüsse erfolgt.

 

Bevor die Mitglieder Gelegenheit haben, die Tischvorlage zu lesen, erläutert Frau Sluyter die in der Tischvorlage genannten Auswahlkriterien. 

 

Nachdem die Mitglieder die Tischvorlage lesen konnten, bittet der Vorsitzende um Fragen und Anmerkungen hierzu.

 

Es werden keine Fragen bzw. Anmerkungen vorgebracht.

 

Mitglied Ludwig stellt den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.