Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt auf die entsprechende Anfrage von Mitglied Hinze mit, dass nach dem Bundeswaldgesetz, der Wald in gewissen geordneten Bahnen genutzt werden darf. Das bedeutet, dass die ausgewiesenen Wege mit dem Fahrrad genutzt werden dürfen. Mountainbiker dürfen diese Wege nicht benutzen.

Grundsätzlich ist die Forstbehörde für die Nutzung des Waldes zuständig.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs sagt zu, die Angelegenheit an das Ordnungsamt weiterzuleiten, um sich mit dem Forstamt und dem zuständigen Eigentümer in Verbindung zu setzen, um einen Rückbau der Geräte zu veranlassen.

Im Rahmen des Masterplanes Hochelten sollte geregelt werden, welche Wege durch die Mountainbiker genutzt werden dürfen.