Sitzung: 06.05.2014 Schulausschuss
Der Städte- und Gemeindebund hat für den
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Lande über den Ausgleich der Kosten, die
mit der schulischen Inklusion verbunden sind, gestimmt. Darauf folgend hat es
empfohlen, derzeit von Klagen gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz
abzusehen. Die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion soll in den
ersten drei Jahren jährlich und danach in größeren Abständen regelmäßig
überprüft und ggf. Korrekturen beim Landeszuschuss vorgenommen werden. Eine
mögliche Fortführung der Klageverfahren kann nach der ersten Überprüfung zum
01.06.2015 erfolgen.