Der Städte- und Gemeindebund hat für den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Lande über den Ausgleich der Kosten, die mit der schulischen Inklusion verbunden sind, gestimmt. Darauf folgend hat es empfohlen, derzeit von Klagen gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz abzusehen. Die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion soll in den ersten drei Jahren jährlich und danach in größeren Abständen regelmäßig überprüft und ggf. Korrekturen beim Landeszuschuss vorgenommen werden. Eine mögliche Fortführung der Klageverfahren kann nach der ersten Überprüfung zum 01.06.2015 erfolgen.