Sitzung: 25.06.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr Boßmann meldet sich
zu Wort. Er ist Anwohner des Bahnüberganges in Hüthum an der
Felix-Lensing-Straße und ist der am wesentlichsten betroffene Landwirt bei der
Planung der Betuwe. Zusammen mit dem Heimatverein hat er in den vergangenen
Jahren immer wieder versucht, bessere Lösungen als die derzeitige anzustreben.
Einige Ziele wurden dabei auch schon erreicht. Man würde allerdings noch gerne
weiter an der Thematik arbeiten, allerdings steht jetzt das
Planfeststellungsverfahren an. Er fragt zum einen an, ob es sinnvoll wäre, die
Entscheidung zu Tagesordnungspunkt 5 und zum anderen, ob das sogenannte
„Deckblattverfahren“, welches ihm von seinem Anwalt angeraten wurde, angewandt
werden kann. Seines Wissens nach ermöglicht das Deckblattverfahren in einem
Planfeststellungsverfahren die Offenhaltung einer 2. Option für eine evtl.
bessere Lösung.
Vorsitzender Jansen
erteilt nunmehr Herrn Dr. Oerder das Wort. Herr Dr. Oerder erklärt, dass es
zunächst einmal darum geht, dass durch die laufende Planfeststellung (mit der
bestimmten Kreuzungssituation Felix-Lensing-Straße) Fristen in Gang gesetzt
wurden, die am 27. Juni 2014 auslaufen. Diese Fristen sind nicht verlängerbar.
Eine Vertagung zur Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 ist daher nicht zu
empfehlen. Die Stellungnahme muss am Samstag bei der Bezirksregierung vorliegen.
Unterlagen, die bis dahin nicht vorliegen, müssen seitens der
Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Planfeststellung nicht berücksichtigt
werden und können auch in einem gerichtlichen Verfahren nicht mehr geltend
gemacht werden. Zum Deckblattverfahren führt er aus, dass dieses Verfahren sehr
häufig in Planfeststellungsverfahren angewandt wird; hierbei werden die
eingegangenen Anregungen von der Bahn zum Anlass genommen, partiell über
Änderungen nachzudenken. Diese werden dann in einem sogenannten
Deckblattverfahren entweder mit der Öffentlichkeit insgesamt oder mit dem
Betroffenen erörtert. Diese Leistung wird von der Bahn allerdings freiwillig
erbracht, sofern gegenüber den Unterlagen in der Offenlage noch Änderungen
sinnvoll sind. Wenn er glaubt, in Verhandlungen mit der Bahn andere Lösungen
nach Ablauf der Einwendungsfrist erreichen zu können, kann er dies gerne tun.
Sollte sich die Bahn überzeugen lassen kann sie eine Änderung für die
Eisenbahnüberführung in einem Deckblattverfahren einbringen. Dies ist aber kein
Anlass dafür, die Entscheidung zu Tagesordnungspunkt 5 zu vertagen.
Nunmehr meldet sich Herr
Pohl, Anwohner der Ingenkampstraße, zu Wort. Er merkt zur Felix-Lensing-Straße
an, dass, obwohl kein geeigneter Variantenvergleich stattgefunden hat, ein
Beschluss gefasst werden soll. Auf die Wünsche der Hüthumer Bürger wurde nicht
eingegangen. Er fragt nach, ob es möglich ist, den Bereich Felix-Lensing-Straße
dem kommenden Planfeststellungsabschnitt 3.5 zuzuweisen. Im
Planfeststellungsabschnitt 3.4 wird die Aufhebung des Bahnüberganges und im
Planfeststellungsabschnitt 3.5 die Neuplanung behandelt. Weitere Ergebnisse und
Gespräche könnten somit noch Berücksichtigung finden.
Herr Dr. Oerder erklärt,
dass man den Bahnübergang Felix-Lensing-Straße durchaus in Gänze im
Planfeststellungsabschnitt 3.5 hätte behandeln können, allerdings hat die Bahn
dies nicht getan. Die Bahn hat den Punkt im Planfeststellungsabschnitt 3.4
eingebracht, so dass die Präklusion in diesem Abschnitt läuft. Würde man sich darauf
verlassen, dass dieser Punkt im Planfeststellungsabschnitt 3.5 diskutiert wird,
führt dies letztendlich nicht zum Erfolg, da die Bahn sich rechtlich nicht über
die Fristen der Präklusion hinwegsetzen kann. Möglich ist natürlich das
sogenannte bereits erwähnte Deckblattverfahren. Wenn bis zum 27. Juni keine
Entscheidung getroffen wird und von der Stadt keine entsprechende Position
bezogen wird, ist für die Stadt die Möglichkeit, die Frage zu beeinflussen,
endgültig vorbei.
Herrn Pohl wird ebenfalls mitgeteilt, dass
keine Garantie abgegeben werden kann, dass diese Thematik im
Planfeststellungsabschnitt 3.5 diskutiert wird. Aufgrund des Verfahrensstandes
besteht lediglich als einzige Möglichkeit die formale Diskussion des jetzigen
Planfeststellungsabschnittes. Selbstverständlich kann die Bahn Gespräche
führen, was dazu führt, dass der Weg über das „Deckblattverfahren“ genommen
werden muss; allerdings hat man darauf keinen Anspruch.