Herr Boßmann meldet sich zu Wort. Er ist Anwohner des Bahnüberganges in Hüthum an der Felix-Lensing-Straße und ist der am wesentlichsten betroffene Landwirt bei der Planung der Betuwe. Zusammen mit dem Heimatverein hat er in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, bessere Lösungen als die derzeitige anzustreben. Einige Ziele wurden dabei auch schon erreicht. Man würde allerdings noch gerne weiter an der Thematik arbeiten, allerdings steht jetzt das Planfeststellungsverfahren an. Er fragt zum einen an, ob es sinnvoll wäre, die Entscheidung zu Tagesordnungspunkt 5 und zum anderen, ob das sogenannte „Deckblattverfahren“, welches ihm von seinem Anwalt angeraten wurde, angewandt werden kann. Seines Wissens nach ermöglicht das Deckblattverfahren in einem Planfeststellungsverfahren die Offenhaltung einer 2. Option für eine evtl. bessere Lösung.

Vorsitzender Jansen erteilt nunmehr Herrn Dr. Oerder das Wort. Herr Dr. Oerder erklärt, dass es zunächst einmal darum geht, dass durch die laufende Planfeststellung (mit der bestimmten Kreuzungssituation Felix-Lensing-Straße) Fristen in Gang gesetzt wurden, die am 27. Juni 2014 auslaufen. Diese Fristen sind nicht verlängerbar. Eine Vertagung zur Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 ist daher nicht zu empfehlen. Die Stellungnahme muss am Samstag bei der Bezirksregierung vorliegen. Unterlagen, die bis dahin nicht vorliegen, müssen seitens der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Planfeststellung nicht berücksichtigt werden und können auch in einem gerichtlichen Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden. Zum Deckblattverfahren führt er aus, dass dieses Verfahren sehr häufig in Planfeststellungsverfahren angewandt wird; hierbei werden die eingegangenen Anregungen von der Bahn zum Anlass genommen, partiell über Änderungen nachzudenken. Diese werden dann in einem sogenannten Deckblattverfahren entweder mit der Öffentlichkeit insgesamt oder mit dem Betroffenen erörtert. Diese Leistung wird von der Bahn allerdings freiwillig erbracht, sofern gegenüber den Unterlagen in der Offenlage noch Änderungen sinnvoll sind. Wenn er glaubt, in Verhandlungen mit der Bahn andere Lösungen nach Ablauf der Einwendungsfrist erreichen zu können, kann er dies gerne tun. Sollte sich die Bahn überzeugen lassen kann sie eine Änderung für die Eisenbahnüberführung in einem Deckblattverfahren einbringen. Dies ist aber kein Anlass dafür, die Entscheidung zu Tagesordnungspunkt 5 zu vertagen.

 

Nunmehr meldet sich Herr Pohl, Anwohner der Ingenkampstraße, zu Wort. Er merkt zur Felix-Lensing-Straße an, dass, obwohl kein geeigneter Variantenvergleich stattgefunden hat, ein Beschluss gefasst werden soll. Auf die Wünsche der Hüthumer Bürger wurde nicht eingegangen. Er fragt nach, ob es möglich ist, den Bereich Felix-Lensing-Straße dem kommenden Planfeststellungsabschnitt 3.5 zuzuweisen. Im Planfeststellungsabschnitt 3.4 wird die Aufhebung des Bahnüberganges und im Planfeststellungsabschnitt 3.5 die Neuplanung behandelt. Weitere Ergebnisse und Gespräche könnten somit noch Berücksichtigung finden.

Herr Dr. Oerder erklärt, dass man den Bahnübergang Felix-Lensing-Straße durchaus in Gänze im Planfeststellungsabschnitt 3.5 hätte behandeln können, allerdings hat die Bahn dies nicht getan. Die Bahn hat den Punkt im Planfeststellungsabschnitt 3.4 eingebracht, so dass die Präklusion in diesem Abschnitt läuft. Würde man sich darauf verlassen, dass dieser Punkt im Planfeststellungsabschnitt 3.5 diskutiert wird, führt dies letztendlich nicht zum Erfolg, da die Bahn sich rechtlich nicht über die Fristen der Präklusion hinwegsetzen kann. Möglich ist natürlich das sogenannte bereits erwähnte Deckblattverfahren. Wenn bis zum 27. Juni keine Entscheidung getroffen wird und von der Stadt keine entsprechende Position bezogen wird, ist für die Stadt die Möglichkeit, die Frage zu beeinflussen, endgültig vorbei.

Herrn Pohl wird ebenfalls mitgeteilt, dass keine Garantie abgegeben werden kann, dass diese Thematik im Planfeststellungsabschnitt 3.5 diskutiert wird. Aufgrund des Verfahrensstandes besteht lediglich als einzige Möglichkeit die formale Diskussion des jetzigen Planfeststellungsabschnittes. Selbstverständlich kann die Bahn Gespräche führen, was dazu führt, dass der Weg über das „Deckblattverfahren“ genommen werden muss; allerdings hat man darauf keinen Anspruch.