Sitzung: 02.07.2014 Schulausschuss
Die Vorsitzende verliest
die Verpflichtungserklärung und verpflichtet die sachkundigen Bürger und die
beratenden Mitglieder. Im Anschluss daran wird die Niederschrift zur
Verpflichtungserklärung durch die neuen Mitglieder des Schulausschusses
unterschrieben.