Sitzung: 07.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0049/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. E 27/3 – Wardstraße/Eltener Straße –.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet
umfasst einen Bereich nördlich der Wardstraße sowie südwestlich der Eltener
Straße (B 8) und ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie
dargestellt und abgegrenzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Herr
Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Anlass der Planung sind die der
Verwaltung vorliegenden zwei Bauvoranfragen
(Erweiterung des vorhandenen Lidl-Marktes und alternativ Abriss und Neubau
eines neuen Lidl-Marktes). Beide Vorhaben beinhalten Vergrößerungen der
Verkaufsfläche; bei der Erweiterung auf 1.185 qm und beim Neubau auf 1.335 qm.
Im Jahr
2011 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein das Einzelhandelskonzept
beschlossen, in dem Grundsätze und Ziele beschlossen sind, die bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze
beinhalten zum einen, dass Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten
Warensortimenten grundsätzlich nur innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches
zulässig sind. Das Grundstück des Lidl-Marktes liegt außerhalb des zentralen
Versorgungsbereiches und widerspricht somit dem Einzelhandelskonzept. Auch die
möglichen Ausnahmen 1 und 2, die Anwendung finden könnten, treffen nicht zu.
Nunmehr
soll zur Steuerung des Einzelhandels im Sinne des Einzelhandelskonzeptes ein
Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt werden. Das Planungsziel ist die
Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel; das
Warensortiment und Größenordnung werden auf den genehmigten Bestand
festgeschrieben. Hierzu wird ein Ausgleich der jeweiligen Interessen (öffentliche
Interessen = Anwendung Einzelhandelskonzept, Eigentümerinteressen = dauerhaft
gesicherter Fortbestand der bisherigen Nutzung ) vorgenommen.
Bei der
Aufstellung der Bauleitpläne sind Ziele der Landesplanung und des
Flächennutzungsplanes einzuhalten. Die Landesplanung sieht in dem sachlichen
Teilplan zum großflächigen Einzelhandel grundsätzlich vor, dass
Einzelhandelsbetriebe nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sind; das
Ziel wird nicht erfüllt. Im Rahmen des Teilplans gibt es ein Ziel 7, was eine
Planung für vorhandene Standorte ermöglicht.
Der
Flächennutzungsplan setzt für den Bereich derzeit eine Wohnbaufläche fest. Im
Wege der Anpassung soll ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“
dargestellt werden.
Das
Planverfahren ist nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorgesehen. Es handelt sich um
ein vereinfachtes Planverfahren, wo aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen
keine Umweltprüfung und kein separater Umweltbericht erforderlich werden.
Es ist
geplant, die einfache Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen
Richtlinien durchzuführen. Die Grundstückseigentümer der unmittelbar
benachbarten Grundstücke werden zusätzlich persönlich über das Verfahren in
Kenntnis gesetzt.
Die
Verwaltung bittet den Ausschuss um Zustimmung zur Einleitung des
Bauleitplanverfahrens, damit das Sicherungsinstrument der Zurückstellung der
Baugesuche angewendet werden kann. Die Zurückstellung muss erfolgen, um die
Baugesuche erst einmal für 1 Jahr zurückzustellen. Es ist davon auszugehen,
dass im Laufe des Jahres Planungsrecht vorliegt, so dass auf eine
Veränderungssperre verzichtet werden kann.
Mitglied
Spiertz kritisiert, dass eine Sondersitzung nur für dieses Thema angesetzt
wurde. Er hat bereits mehrfach die Frage an die Verwaltung gestellt, ob es noch
Bereiche in Emmerich gibt, wo ein Aufstellungsbeschluss herbeigeführt werden
muss.
Aus den
Ausführungen des Herrn Kemkes war zu entnehmen, dass die Landesplanung dem
entgegensteht. Es wundert ihn allerdings sehr, dass in Rees der innerstädtische
Lidl-Markt vergrößert wurde.
Man sollte
langsam darüber nachdenken, das Einzelhandelskonzept zu überarbeiten.
Die
BürgerGemeinschaft Emmerich wird der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.
Mitglied
ten Brink erklärt, dass bei den vorliegenden Anträgen die Ist-Fläche von 856 qm
auf 1.335 qm vergrößert werden soll; dies entspricht einer Vergrößerung um die
Hälfte des vorhandenen Bestandes. Das Einzelhandelskonzept hat das Ziel, die
Innenstadt zu stärken und die Kaufkraft in der Innenstadt nicht zu mindern.
Würde man in diesem Fall eine Ausnahme zulassen, könnte dies nachteilig
ausgelegt werden. Die CDU-Fraktion möchte die innerstädtische Entwicklung
insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt nicht durch ein Aufweichen des
Einzelhandelskonzeptes gefährden. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu
beschließen.
Mitglied
Bartels ist der Auffassung, dass man den Wunsch der Firma LIDL etwas näher
betrachten muss. Seiner Meinung nach geht es nicht um eine Erweiterung des
Konzeptes sondern lediglich darum, mehr Serviceflächen anzubieten (breitere
Gänge, mehr Lagerhaltung). Am Sortiment ändert sich somit nichts und würde der
Innenstadt in keinster Weise schaden. Man verpasst somit abermals eine Chance,
interessierte auswärtige Besucher zu binden. Das Einzelhandelskonzept kann hier
nicht als Argument betrachtet werden, da keine Veränderung dessen vorgenommen
wird.
Mitglied
Kaiser stellt das Einzelhandelskonzept in Frage und muss feststellen, dass
dadurch immer mehr Leerstände zu verzeichnen sind. Die Stadt Goch beklagt sich
über keine Leerstände. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für
Stadtentwicklung die Situation vor Ort anschaut.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs stellt die Gegenfrage, dass, wenn es dieses
Einzelhandelskonzept nicht geben würde, wie viel Leerstände es dann geben
würde.
Mitglied
Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der Meinung der
CDU-Fraktion anschließt und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt.
Mitglied
Tepaß fragt nach, warum die Stadt Rees mit der Landesregierung Konsens erzielt
hat und der LIDL-Markt erweitert wurde.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man die Situation in Rees nicht
beurteilen kann. Es ist nicht nur eine Frage der Planungsgrundsätze auf
Landesebene sondern auch der kommunalen Planungsgrundsätze. Für Emmerich ist
der Prüfungsparameter das bestehende Einzelhandelskonzept.
Auf Nachfrage
von Mitglied Gerritschen antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass das
Einzelhandelskonzept angepasst wird. Der Rat der Stadt Emmerich hat der
Verwaltung den Auftrag zum Stadtentwicklungskonzept gegeben; darunter fällt
auch das Einzelhandelskonzept. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum
Jahresende eine erste Richtung vorgestellt wird.
Mitglied
Bartels erinnert sich an eine Aussage des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs
bezüglich der Innenstadtentwicklung, dass Rahmenbedingungen für Diejenigen
geschaffen werden, die dort agieren und Handel treiben wollen. Gerade dem wird
man mit dem Beschlussvorschlag nicht gerecht.