Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 27/3 – Wardstraße/Eltener Straße –.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Das Plangebiet umfasst einen Bereich nördlich der Wardstraße sowie südwestlich der Eltener Straße (B 8) und ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Anlass der Planung sind die der Verwaltung  vorliegenden zwei Bauvoranfragen (Erweiterung des vorhandenen Lidl-Marktes und alternativ Abriss und Neubau eines neuen Lidl-Marktes). Beide Vorhaben beinhalten Vergrößerungen der Verkaufsfläche; bei der Erweiterung auf 1.185 qm und beim Neubau auf 1.335 qm.

Im Jahr 2011 hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein das Einzelhandelskonzept beschlossen, in dem Grundsätze und Ziele beschlossen sind, die bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze beinhalten zum einen, dass Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Warensortimenten grundsätzlich nur innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches zulässig sind. Das Grundstück des Lidl-Marktes liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches und widerspricht somit dem Einzelhandelskonzept. Auch die möglichen Ausnahmen 1 und 2, die Anwendung finden könnten, treffen nicht zu.

Nunmehr soll zur Steuerung des Einzelhandels im Sinne des Einzelhandelskonzeptes ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt werden. Das Planungsziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel; das Warensortiment und Größenordnung werden auf den genehmigten Bestand festgeschrieben. Hierzu wird ein Ausgleich der jeweiligen Interessen (öffentliche Interessen = Anwendung Einzelhandelskonzept, Eigentümerinteressen = dauerhaft gesicherter Fortbestand der bisherigen Nutzung ) vorgenommen.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind Ziele der Landesplanung und des Flächennutzungsplanes einzuhalten. Die Landesplanung sieht in dem sachlichen Teilplan zum großflächigen Einzelhandel grundsätzlich vor, dass Einzelhandelsbetriebe nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sind; das Ziel wird nicht erfüllt. Im Rahmen des Teilplans gibt es ein Ziel 7, was eine Planung für vorhandene Standorte ermöglicht.

Der Flächennutzungsplan setzt für den Bereich derzeit eine Wohnbaufläche fest. Im Wege der Anpassung soll ein Sondergebiet „großflächiger Einzelhandel“ dargestellt werden.

Das Planverfahren ist nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorgesehen. Es handelt sich um ein vereinfachtes Planverfahren, wo aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen keine Umweltprüfung und kein separater Umweltbericht erforderlich werden.

Es ist geplant, die einfache Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien durchzuführen. Die Grundstückseigentümer der unmittelbar benachbarten Grundstücke werden zusätzlich persönlich über das Verfahren in Kenntnis gesetzt.

Die Verwaltung bittet den Ausschuss um Zustimmung zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens, damit das Sicherungsinstrument der Zurückstellung der Baugesuche angewendet werden kann. Die Zurückstellung muss erfolgen, um die Baugesuche erst einmal für 1 Jahr zurückzustellen. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres Planungsrecht vorliegt, so dass auf eine Veränderungssperre verzichtet werden kann.

 

Mitglied Spiertz kritisiert, dass eine Sondersitzung nur für dieses Thema angesetzt wurde. Er hat bereits mehrfach die Frage an die Verwaltung gestellt, ob es noch Bereiche in Emmerich gibt, wo ein Aufstellungsbeschluss herbeigeführt werden muss.

Aus den Ausführungen des Herrn Kemkes war zu entnehmen, dass die Landesplanung dem entgegensteht. Es wundert ihn allerdings sehr, dass in Rees der innerstädtische Lidl-Markt vergrößert wurde.

Man sollte langsam darüber nachdenken, das Einzelhandelskonzept zu überarbeiten.

Die BürgerGemeinschaft Emmerich wird der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen.

 

Mitglied ten Brink erklärt, dass bei den vorliegenden Anträgen die Ist-Fläche von 856 qm auf 1.335 qm vergrößert werden soll; dies entspricht einer Vergrößerung um die Hälfte des vorhandenen Bestandes. Das Einzelhandelskonzept hat das Ziel, die Innenstadt zu stärken und die Kaufkraft in der Innenstadt nicht zu mindern. Würde man in diesem Fall eine Ausnahme zulassen, könnte dies nachteilig ausgelegt werden. Die CDU-Fraktion möchte die innerstädtische Entwicklung insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt nicht durch ein Aufweichen des Einzelhandelskonzeptes gefährden. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels ist der Auffassung, dass man den Wunsch der Firma LIDL etwas näher betrachten muss. Seiner Meinung nach geht es nicht um eine Erweiterung des Konzeptes sondern lediglich darum, mehr Serviceflächen anzubieten (breitere Gänge, mehr Lagerhaltung). Am Sortiment ändert sich somit nichts und würde der Innenstadt in keinster Weise schaden. Man verpasst somit abermals eine Chance, interessierte auswärtige Besucher zu binden. Das Einzelhandelskonzept kann hier nicht als Argument betrachtet werden, da keine Veränderung dessen vorgenommen wird.

 

Mitglied Kaiser stellt das Einzelhandelskonzept in Frage und muss feststellen, dass dadurch immer mehr Leerstände zu verzeichnen sind. Die Stadt Goch beklagt sich über keine Leerstände. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Stadtentwicklung die Situation vor Ort anschaut.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs stellt die Gegenfrage, dass, wenn es dieses Einzelhandelskonzept nicht geben würde, wie viel Leerstände es dann geben würde.

 

Mitglied Lindemann teilt für seine Fraktion mit, dass man sich der Meinung der CDU-Fraktion anschließt und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt.

 

Mitglied Tepaß fragt nach, warum die Stadt Rees mit der Landesregierung Konsens erzielt hat und der LIDL-Markt erweitert wurde.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man die Situation in Rees nicht beurteilen kann. Es ist nicht nur eine Frage der Planungsgrundsätze auf Landesebene sondern auch der kommunalen Planungsgrundsätze. Für Emmerich ist der Prüfungsparameter das bestehende Einzelhandelskonzept.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass das Einzelhandelskonzept angepasst wird. Der Rat der Stadt Emmerich hat der Verwaltung den Auftrag zum Stadtentwicklungskonzept gegeben; darunter fällt auch das Einzelhandelskonzept. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Jahresende eine erste Richtung vorgestellt wird.

 

Mitglied Bartels erinnert sich an eine Aussage des Ersten Beigeordneten Dr. Wachs bezüglich der Innenstadtentwicklung, dass Rahmenbedingungen für Diejenigen geschaffen werden, die dort agieren und Handel treiben wollen. Gerade dem wird man mit dem Beschlussvorschlag nicht gerecht.