Sitzung: 26.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 0060/2014
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE) beschließt die
Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Schalltechnischen Untersuchung zum
Straßenlärm des Lärmaktionsplanes Stufe II für das Gebiet der Stadt Emmerich am
Rhein gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage. Im Gegensatz
zu den vorangegangenen 2 Tagesordnungspunkten, die freiwillige Aufgaben der
Stadt sind, ist die Erstellung eines Lärmaktionsplanes eine Vorgabe des
Gesetzgebers. Über die europäische Umgebungslärmrichtlinie bzw. das Bundes-Immissionsschutzgesetz
sind die Kommunen verpflichtet die entsprechenden Lärmaktionsplanungen
durchzuführen.
Die Verwaltung hat sich im März und April mit der Frage der
Lärmaktionsplanung beschäftigt. Anschließend wurde das Programm der Lärmaktionsplanung
der Öffentlichkeit vorgestellt. Dies wurde durch Auslegung des Entwurfes,
Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage und durch die Durchführung
einer Bürgerinformation und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gewährleistet.
Anschließend erläutert Herr Schmitz-Herkenrath von der Firma ACCON die
Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation. Die Lärmaktionsplanung ist auf
Grund der Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht überführt worden. Es
handelt sich dabei um ein Bundesgesetz, d. h. alle Kommunen sind schlichtweg
verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung ist in
2 Stufen gegliedert. Die Stufe 1 ist schon längst abgeschlossen und jetzt wird
die Stufe 2 bearbeitet. Weil es unmöglich ist alle Straßen und Schienenwege zu
kartieren und lärmtechnisch zu untersuchen, hat der Verordnungsgeber Schwellen
eingebaut. Die erste Schwelle war in der Stufe 1 bei den Straßen mit 6 Mio.
Fahrzeugen/Jahr. Das entspricht ca. 16.400 Fahrzeugen täglich. Entsprechendes
gibt es auch für Züge. Die Stufe 1 ist abgeschlossen. Emmerich war in der Stufe
1 bei der Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken nicht vertreten, weil
auf der Bahnstrecke weniger als 60.000 Züge/Jahr verkehrten.
Die Stufe 2 sollte eigentlich schon fertig sein, aber es sind viele
Kommunen, auf Grund vieler Gründe, nicht dazu gekommen, die Stufe 2
fristgerecht zu erledigen. Die notwendigen Meldungen sind jedoch erfolgt. Viele
Kommunen hängen jedoch immer noch hinterher. Es ist aber auch allgemein bekannt,
dass schlichtweg keine Daten vorhanden waren, mit denen man eine Planung hätte
aufstellen können. Noch schlimmer sieht es bei den Bahnstrecken aus. Nach
neuester Verordnungslage soll das vom Eisenbahnbundesamt (EBA) durchgeführt
werden. Die sind bis jetzt immer noch nicht dazu gekommen. Eigentlich hätte die
Kartierung längst vorliegen sollen. Es gibt noch keine Informationen vom EBA.
Herr Schmitz-Herkenrath weist noch mal darauf hin, wie wichtig es ist,
sich vor Augen zu halten, dass die Lärmaktionsplanung in Stufen abläuft. In
Stufe 1 sollen nur die Straßen untersucht werden, auf denen wirklich ca. 8.200
Fahrzeuge/Tag fahren. Das ergibt ein Verkehrsaufkommen von ca. 3 Mio. im Jahr.
Erst, wenn dieses Kriterium erfüllt ist, soll geprüft werden, ob an der
umliegenden Wohnbebauung, die im Einflussbereich dieser Straßen liegt,
bestimmte Lärmauslösewerte überschritten werden. In NRW liegen die Werte für
den Tagespegel bei 70 dB(A) und für den Nachtpegel bei 60 dB(A). Diese sind im
Runderlass des Ministeriums entsprechend den Kommunen mitgeteilt worden. Es
wird darüber nachgedacht, zukünftig die Werte abzusenken. Das hätte jedoch
gewaltige Auswirkungen, weil durch die vielen dicht besiedelten Gebiete in NRW
dann sehr viele Straßen unter die Lärmauslösewerte fallen würden. Es muss daher
eine Grenze des Möglichen gezogen werden, und von daher sind die Anforderungen
an den Lärmpegel vergleichsweise hoch angesetzt worden. Man darf jedoch nicht
im Umkehrschluss glauben, dass da, wo der LDEN 70 dB(A) und der Lnight 60 dB(A) beträgt, automatisch die Lärmaktionsplanung
angestoßen wird. Es muss zunächst mal geprüft werden, ob es sich überhaupt um
stark befahrene Straßen handelt. Diese sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz
aufgeführt. Es handelt sich dabei um Bundesautobahnen, Landesstraßen und
überörtliche Verkehrsstraßen. Andere Straßen sollen gar nicht geprüft werden.
Zusätzlich müssen diese Straßen ein Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio.
Fahrzeuge/Jahr aufweisen.
Folgende Straßen waren in Emmerich zu berücksichtigen: BAB 3, B 220 und
die B 8.
Diese Straßen erfüllten formal das Kriterium der 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr
und sind bereits vom Straßenumweltamt kartiert worden. Weil im Einflussgebiet
dieser Straßen nicht sehr viel Betroffenheit vorhanden war - die Autobahn liegt
relativ weit von der Wohnbebauung ab, das gilt auch für die B 220, mit Ausnahme
des Zeisigweges, und bei der B 8 liegen in Richtung Praest viele Bereiche unter
der 3 Mio.-Schwelle – wurde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Emmerich
überlegt, weitere Straßen mit in die Planung hinein zu nehmen.
Daher wurden auf Grund von Berechnungen die B 8 durchgängig, die
's-Heerenberger Straße, die Wassenbergstraße, die Speelberger Straße und die K
16 in aufgezeigten Abschnitten mit in die Untersuchung einbezogen. In der
graphischen Darstellung der Power-Point-Präsentation sind in Blau die Straßen
dargestellt, die mit mind. 3 Mio. Fahrzeugen/Jahr der Pflichtkartierung
unterliegen und in Grün sind die 4 Straßen dargestellt, die zusätzlich mit in
die Untersuchung einbezogen worden sind. In Elten gibt es einen Sonderfall.
Elten ist relativ dicht bebaut, leidet
unter hohem LKW-Verkehrsaufkommen und vergleichsweise hohem Fahrzeugaufkommen,
dieser liegt jedoch deutlich unter 3 Mio. Deswegen hat das Landesumweltamt die ganzen
Straßen in Elten zunächst mal aus der Kartierung rausgenommen, weil sie formal
nicht die Voraussetzungen erfüllten.
Es wurde jedoch von der Fa. ACCON festgestellt, dass auf Grund der engen
Bebauung, obwohl deutlich geringere Belastungen als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr
vorhanden sind, doch recht hohe Lärmpegel auftreten. In Elten gibt es durch die
Teilsperrung der Schmidtstraße für LKW einen Sonderfall. Dieses Durchfahrverbot
ist jedoch erst ergangen, nachdem die Grundlage für die Lärmaktionsplanung - eine
bundesweite Verkehrszählung in 2010 - durchgeführt war. D. h. es gibt für die
aktuelle Situation in Elten keine belastbaren Zahlen zum Verkehrsaufkommen. Deswegen hat die Fa. ACCON
empfohlen, keine Lärmaktionsplanung, basierend auf diesen Werten, durchzuführen,
da noch nicht klar ist, wie lange dieses Durchfahrverbot bestehen bleibt und ob
es möglicherweise wieder zurück genommen wird. Da die Lärmaktionsplanung alle 5
Jahre wiederholt werden soll – damit sie einem gewissen Monitoring unterliegt –
wurde vereinbart, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, eine Straßenverkehrszählung
durchzuführen und auf dieser Basis mit belastbaren Zahlen das Problem noch mal
anzugehen. Es wäre zunächst sinnvoll, wenn es bei dem Durchfahrverbot bleibt,
tatsächlich die in Frage stehenden Straßen im Hinblick auf ihre Belastungen zu
prüfen und darauf aufbauend die Lärmsituation genauer zu untersuchen.
Nun erläutert Herr Schmitz-Herkenrath die farblichen Darstellungen in
den Lärmkarten. Aus seiner Sicht ist es nicht zielführend, allein auf Basis der
Lärmkarten Lärmaktionspläne zu erarbeiten, sondern es muss ein Zusammenhang
zwischen der Lärmbelastung und der
Betroffenheit der Menschen hergestellt werden. D. h., es werden nach
bestimmten Bewertungsfunktionen die Lärmbelastungen mit der Einwohnerzahl
geschnitten und wenn dieses in den Lärmkarten dargestellt wird, dann ergeben
sich ganz andere Bilder. In der Lärmkarte für das Stadtgebiet Emmerich gibt es
Bereiche in Rot und große Teile, die gar nicht als belastet identifiziert sind.
Gleichzeitig ist erkennbar, dass an untersuchten Straßen, wo mehr Menschen
wohnen, die farbliche Belastungsdarstellung von Gelb nach Rot springt und in
den dünn besiedelten Bereichen es eher Grün ist. Zum Vergleich: Bei einer
bestimmten Lärmbelastung mit einem Wert
X ist die Belastung in einer dünn besiedelten, locker bebauten
Einfamilienhaussiedlung geringer als in einem eng bebauten Gebiet mit
geschlossener Wohnbebauung, wo mehr Menschen betroffen sind.
Da bei der Lärmaktionsplanung eine Priorisierung durchgeführt werden
muss, ist es notwendig, solche Brennpunkte zu identifizieren. Es wird versucht,
nach objektivierbaren Maßstäben Gebiete zu identifizieren, wo tatsächlich hohe
Betroffenheiten vorliegen. Solche Brennpunkte befinden sich an der B 8 - im
Bereich zwischen der Post und dem Altenzentrum , der 's-Heerenberger Straße und
der B 220 - im Bereich des Zeisigweges. In Vrasselt und Praest gibt es entlang
der B 8, weil dort sehr viel Verkehr durchkommt, ebenfalls Bereiche mit hoher
Betroffenheit.
Nunmehr geht Herr Schmitz-Herkenrath auf die wenigen zur Verfügung
stehenden Maßnahmenvorschläge ein. Auf innerstädtischen Straßen sind die
Möglichkeiten der Lärmminderung sehr begrenzt. Lärmschutzbauwerke scheiden in
aller Regel aus, weil Lärmschutzwände nicht realisierbar sind. Diese müssten
direkt vor den Fenstern der Häuser stehen, damit sie funktionieren.
Lärmschutzwände wirken nur dann, wenn sie die Sichtverbindung zwischen Fenster
und der Lärmquelle – der Straße – tatsächlich unterbrechen. Die Errichtung von
Lärmschutzwänden macht nur dann Sinn, wenn die Wohnbebauung im gewissen Abstand
zur Straße steht und die Wände sinnvoll errichtet werden können.
Als vergleichsweise billige Maßnahme wird von der Fa. ACCON
vorgeschlagen, die Ortsdurchfahrt auf eine zulässige Geschwindigkeit von 30
km/h zu begrenzen. Als zweite Maßnahme kommt in Betracht, an innerstädtischen
Straßen moderne Straßenbeläge aufzubringen (z. B. lärmoptimierter Asphalt 5 D).
Im Bereich Zeisigweg hat der Landesbetrieb Straßen NRW ganz klar
schriftlich bekundet, dass Planungen für eine Lärmschutzwand laufen. Die
Errichtung einer Lärmschutzwand wurde den Anwohnern ganz fest zugesichert.
Auf der 's- Heerenberger Straße ergeben sich die gleichen Verhältnisse
wie auf der B 8. Als sofort umsetzbare Maßnahme besteht nur die Möglichkeit
Tempo 30 auszuweisen und als mittelfristige Maßnahme zurück auf Tempo 50 zu
gehen und als Gegenmaßnahme lärmoptimierten Asphalt aufzubringen.
Abschließend berichtet Herr Schmitz-Herkenrath über die Beteiligung und
Anhörung der Bürger und deren eingegangenen Anregungen. Bei den
Bürgeranregungen ergibt sich teilweise das Problem, dass Anregungen vorgebracht
wurden, die völlig außerhalb des
Kartierungsbereiches liegen. Diese werden erst einmal nur zur Kenntnis
genommen.
Es macht bei einer Lärmaktionsplanung auch Sinn, dass von Seiten der
Bürger, um auf Probleme aufmerksam zu machen, Vorschläge von Straßen gemacht
werden, die nicht unmittelbar im Fokus stehen. Diese Anregungen sollten bei der
nächsten Überprüfung, in 5 Jahren, näher berücksichtigt werden.
Zum Schluss trägt Herr Schmitz-Herkenraht noch zum Thema Bahnlärm vor,
dass wenn der Ausbau der Betuwe kommt und die Lärmschutzwände errichtet werden,
es auf jeden Fall ruhiger werden wird, weil die Lärmvorsorgewerte deutlich
niedriger liegen als die Werte, die die Lärmaktionsplanung auslösen. Die
Lärmaktionsplanung ist eine Handlungsanweisung die sich die Kommune selber
gibt. Der Bürger hat kein Recht, keine Möglichkeit, auf Umsetzung durch
gerichtliche Einwirkung. Im Gegensatz dazu, müssen bei einer wesentlichen
Änderung des Verkehrs, so wie es bei der Verlegung eines 3. Gleises an einer
zweigleisigen Strecke der Fall ist, Grenzwerte eingehalten werden, die unter
den Auslösewerten für die Lärmaktionsplanung liegen. Bei dem Problem Bahnlärm
handelt es sich um eine viel stärkere rechtliche Situation.
Weil zur Lärmbelastung der Bahnstrecke und zum Zugaufkommen noch keine
Werte vorliegen und die Bahn zu diesem Thema ziemlich mauert, kann Herr
Schmitz-Herkenrath nur auf die Untersuchung für die Planfeststellung zum Ausbau
der Betuwe verweisen.
Als Erster äußert sich Mitglied Reintjes zum Vortrag von Herrn
Schmitz-Herkenrath. Er bedankt sich bei ihm für die ausführlichen Darlegungen
der schalltechnischen Untersuchung.
Mit dem Vortrag wurden sämtliche Fragen des Mitgliedes Reintjes
beantwortet und er stellt den Antrag nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Peschel teilt dem ASE mit, dass sich die Fraktion Embrica bei
der Abstimmung enthalten wird, weil noch Beratungsbedarf besteht. Persönlich
kann Mitglied Peschel nicht nachvollziehen, dass Elten aus der ganzen Sache
herausgenommen wurde. Er hat auf der Seite 44 des Berichtes der Fa. ACCON
gelesen, dass zwischenzeitlich auf der Schmidtstraße aufgrund eines schweren
Verkehrsunfalls, bei dem eine Radfahrerin tödlich verletzt wurde, ein
Durchfahrverbot für Lkw über 3,5 t erlassen wurde. Seines Erachtens ist dieses
Durchfahrtverbot wegen der hohen Luftverschmutzung erlassen worden. Er fragt
sich, ob hier die Fa. ACCON falsch informiert wurde. Weiter trägt er vor, das
auf Seite 44 angeführt wird, das die Verkehrszahlen auf Grund dieser Sperrung
nicht vorliegen und ob nicht auf die Verkehrszahlen der Zählung zum TOP 11 (Durchfahrtverbot für Lkw's in der
Schmidtstraße) hätten zurückgegriffen werden können.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert, dass für die
Lärmaktionsplanung bestimmte Zählfenster notwendig sind. Eines fand in 2010
statt und das nächste soll in 2016 stattfinden. Bereits in der Sitzung des
Rates am 09.04.2014 gab es darüber eine Auseinandersetzung, dass die
Fragestellung Klosterstraße/Schmidtstraße keinen Sinn macht, sondern
insbesondere vor dem Hintergrund der Sperrung und dem Verdikt, dass diese
Sperrung möglicherweise 2016 aufgehoben werden wird, dann wieder ganz andere
Zahlen sich ergeben, so dass man heute zu keiner vernünftigen Basis kommen
wird.
Deshalb ist der Ansatz der gewesen, dass in 2016, so notwendig, mit der
Bezirksregierung die Fragestellung Sperrung Schmidtstraße neu zu erörtern, zu
einem Ergebnis zu kommen (Sperrung Ja oder Nein) und dann eine erneute
Verkehrszählung durchzuführen, um vernünftige und belastbare Verkehrszahlen zu
erhalten.
Weiter hebt Erster Beigeordneter Dr. Wachs deutlich hervor, dass der
Ausschuss für Stadtentwicklung gut beraten wäre, wenn die Frage der Sperrung
der Schmidtstraße nicht permanent wieder aufs Tapet käme. Die Schmidtstraße ist
momentan gesperrt und es muss nicht immer wieder bei der Bezirksregierung
darauf hingewiesen werden, dass 2016 die ganze Sache ausläuft. Im Besten Falle
sollte die Bezirksregierung selber oder gar nicht darauf kommen, dass die
Sperrung der Bundesstraße an dieser Stelle entsprechend nochmal überprüft wird.
Mitglied Lindemann trägt für seine Fraktion vor, dass man es hier mit
einem Abschlussbericht über eine schalltechnische Untersuchung zu tun hat und
dass davon auszugehen ist, dass weitere Maßnahmen als Vorlage der Verwaltung
wieder zurück in den ASE bzw. in den Rat kommen. Er und seine Fraktion sind
voll zufrieden mit dem Abschlussbericht und stellt für seine Fraktion den
Antrag, entsprechend der Vorlage zu entscheiden.
Mitglied ten Brink möchte beantwortet wissen, ob es seitens des
Vorhabenträgers Landesbetrieb Straßen NRW schon konkrete Planungen für die B
220/Zeisigweg gibt und ob der Landesbetrieb Straßen NRW auf die bereits von der
Kommune durchgeführte Bürgerbeteiligung im Rahmen der schallschutztechnischen
Maßnahme zurückgreifen kann oder ob für die Planung des Landesbetrieb Straßen
NRW eine gesonderte Bürgerbeteiligung kommt?
Hierauf antwortet Herr Kemkes, dass es konkrete Überlegungen gibt, dass
der Landesbetrieb Straßen NRW mit den Bürgern in Kontakt ist und sobald die
Planungen vorliegen, werden diese im Fachausschuss vorgestellt.
Die Errichtung der Lärmschutzwand betrifft die Anwohner und diese müssen
der Maßnahme auch zustimmen, weil die Lärmschutzwand auf deren Grenze errichtet
werden soll. Teilweise ist auch Grunderwerb zu tätigen. Weil der Landesbetrieb
Straßen NRW im engen Kontakt mit den Betroffenen steht, sieht Herr Kemkes nicht
die Notwendigkeit, für diese Planung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die
Anzahl der direkt Betroffenen in diesem Bereich ist so gering, dass diese
unmittelbar vom Landesbetrieb Straßen NRW angesprochen werden.
Mitglied Tepaß bittet Herrn Schmitz-Herkenrath um Erläuterung zu seiner
Ausführung, dass an der B8 zwischen der Post und Altenheim keine
Schallschutzwand gebaut werden kann und daher nur eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für eine Lärmminderung in Betracht
kommt. Mitglied Tepaß fragt ihn, ob er überzeugt ist, dass eine solche
Herabstufung einer Bundesstraße überhaupt genehmigt würde. Herr
Schmitz-Herkenrath antwortet darauf, dass er weiß, dass so etwas ein
grundsätzliches Problem ist. Der Landesbetrieb Straßen NRW als ausführende
Behörde für solche Dinge wehrt sich immer sehr dagegen. Der Landesbetrieb
begründet dies damit, dass normalerweise Bundesstraßen im Hinblick auf
Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht angerührt werden sollen, weil diese ja auch
eine überörtliche Bedeutung haben. § 45 Straßenverkehrsordnung NRW (StVO) lässt
jedoch auch Sonderfälle zu, allerdings ist der § 45 StVO ziemlich weich
formuliert und beinhaltet viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Herr
Schmitz-Herkenrath hat die Erfahrung gemacht, dass der Landesbetrieb sich auf interne
Richtlinien zurückzieht und damit argumentiert, dass kein Handlungsbedarf für
eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, weil ja nichts passiert ist, die eine
solche rechtfertigen würde. Recherchen des Herrn Schmitz-Herkenrath haben jedoch
ergeben, dass es hierüber unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, und ob
nicht auch eine hohe Lärmbelastung Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung
sein könnte. Beispiele hierzu gibt es in
Berlin. Die Stadt Berlin hat 2 Prozesse gegen Anwohner verloren, weil die
Lärmbelastung so hoch war und musste schließlich Tempo-30-Zonen auf
Hauptstraßen einrichten.
Mitglied Gerritschen stellt fest, dass es im Zuge des
Planfeststellungsverfahrens 3.5 inzwischen auch eine Darstellung der
Lärmbelastungen an der Bahnstrecke in Elten gibt und dass diese Werte laut LDEN
und Lnight insgesamt sehr
hoch sind. Er möchte wissen, warum diese Werte nicht in die Lärmaktionsplanung
eingeflossen sind.
Herr Schmitz-Herkenrath antwortet darauf, dass die Lärmindices LDEN
und Lnight für die Lärmaktionsplanung anders berechnet werden als
die Werte, die z. B. für die Planfeststellung bei einem Schienenausbau - hier:
der wesentlichen Änderung des 3. Gleises – herangezogen werden. Das führt dazu,
dass dann - vereinfacht ausgedrückt – Äpfel mit Birnen verglichen würden. Die
Werte sind zwar ähnlich aber nicht gleich. Sie sind auf keinen Fall
justiziabel. Deswegen ist es nicht möglich so einfach verschiedene
Untersuchungen neben einander zu legen. Für den Ausbau der Betuwe muss ein ganz
bestimmter Planungshorizont zu Grunde gelegt werden. Dort wird auf eine
bestimmte Zeit hin prognostiziert, es wird nicht von einem
Ist-Verkehrsaufkommen ausgegangen. Bei der Lärmaktionsplanung wird die
Ist-Situation zu Grunde gelegt, mit einem gewissen Rücklauf.
Mitglied ten Brink fragt nach, ob man bei der Maßnahme B 8/Großer Wall
die aufgeführten Lärmreduzierungen von 4 Dezibel durch besonderen Belag und
weitere 2,4 Dezibel durch Geschwindigkeitsreduzierung addieren kann.
Herr Schmitz-Herkenrath erwidert, dass das nicht so einfach ist und es
nicht wirklich Sinn macht eine 30 km/h Straße noch mal zusätzlich mit einem
sehr leisen Belag zu versehen. Beim Straßenverkehr gibt es zwei wesentliche
Lärmquellen. Einmal das Rollgeräusch von den Fahrzeugen und eben auch das
Motorengeräusch. Je schneller ein Fahrzeug wird, desto mehr überwiegt das
Rollgeräusch. Das kann man besonders bei Kopfsteinpflaster feststellen. Es
macht keinen wirklichen Sinn, bei einer 30 km/h Straße, wo das Motorengeräusch
hauptsächlich die Lärmquelle darstellt, noch viel am Straßenbelag zu tun.
Als schnell und preiswert umzusetzende Maßnahme war der Vorschlag Tempo
30 km/h zu diskutieren gedacht und als längerfristige Maßnahme, wenn wieder
Sanierungen anstehen, von vorne herein auf einen leisen Straßenbelag zurück zu
greifen und dann auch wieder Tempo 50 km/h zu zulassen.
Vorsitzender Jansen lässt über die Anträge der Mitglieder Reintjes und
Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.