Sitzung: 23.09.2014 Sozialausschuss
Die gemäß § 21
Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung
vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der Vorsitzenden und
der
Schriftführerin unterzeichnet.
Sitzung: 23.09.2014 Sozialausschuss
Die gemäß § 21
Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur
Feststellung
vorgelegte Niederschrift wird genehmigt. Sie wird von der Vorsitzenden und
der
Schriftführerin unterzeichnet.