Sitzung: 26.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0068/2014
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes P 3/1 – Raiffeisenstraße / Nord – dahingehend zu folgen, dass die überbaubare Fläche durch Verschiebung der vorderen Baugrenze im Bereich Raiffeisenstraße 43 auf die Höhe der Baugrenze im Bereich Raiffeisenstraße 45 erweitert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, für die kommende Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung eine Vorlage zur Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens zu erarbeiten.
Mitglied Langer und seine Fraktion stellen den Antrag für einen
formellen Aufstellungsbeschluss und die Änderung des Bebauungsplanes im
Hinblick auf ein eingeschossiges Wohngebäude und Grenzangleichung an das
Grundstück Raiffeisenstraße 45. Er findet es wünschenswert, dass in allen
Ortsteilen, nicht nur in Praest, drei Generationen in einem Haus zusammenleben
können.
Mitglied Leypoldt hat sich die Situation vor Ort angeschaut. Von den Plänen
her hatte er schon den Eindruck und vor Ort ist der Eindruck noch deutlicher
geworden, das man damals, als der Bebauungsplan für das dahinter liegende
jüngere Baugebiet, nicht wirklich geplant, sondern im Grunde genommen die
vorhandene ältere Bebauung genommen und die Baugrenze dort gezogen hat. Er ist
der Meinung, dass durch diese Baugrenze alle Eigentümer auf der Straße in ihrer
Möglichkeit eingeschränkt werden, die Grundstücke nach vorne hin etwas
großzügiger bebauen zu können. Die Grundstücksgröße und die Abstände zu den
Nachbarn sind so, dass man von einer Beeinflussung von Dritten nicht ausgehen
kann. Und wenn man sich das Haus von der Raiffeisenstraße 43 a anschaut, ist
die Giebelstellung auch bereits so, wie sie bei Raiffeisenstraße 43 geplant ist.
Mitglied Leypoldt findet, dass die Verwaltung die Baugrenze in diesem Bereich
angleichen sollte.
Des Weiteren möchte Mitglied Leypoldt die Verwaltung darauf aufmerksam
machen, weil dieses schon der 3. Fall ist, der ihm so vorgetragen wurde, dass
oft eine ältere Bebauung, wenn sie denn angrenzend ist, dem neuen
Bebauungsplangebiet zugeschlagen wird. Er findet es ja auch sinnvoll, wenn
vorhandene Bebauung in das Bebauungsplanverfahren mit eingefasst wird. Nur sind
die Eigentümer damals nicht speziell angeschrieben worden. Heute, wenn man ein
Grundstück in einem Bebauungsplangebiet hat, wird man von der Verwaltung
angeschrieben. Aber hier sind die Eigentümer im Grunde genommen nur über die
Beteiligung informiert worden. Wenn man als Bürger nicht hingeht und schaut, wo
in Emmerich aktuell Bebauungsplangebiete sind und man interessiert sich nicht
für die politischen Vorgehensweisen, dann ist man im Grunde genommen als
Altbestand immer überrascht, wenn man mal irgendwann neu bauen möchte und dann
ein Bebauungsplangebiet zugeteilt bekommt. Mitglied Leypoldt kennt an der
Hauptstraße in Vrasselt zwei Gebiete mit älterer Bebauung, wo die Bürger von
der Verwaltung auch keine Nachricht bekommen haben.
Herr Kemkes erwidert darauf, dass er sich das unschwer vorstellen kann,
weil die Verwaltung die Verfahrensgebietsabgrenzung immer so wählt, dass auch
die Altbebauung mit einbezogen wird. Alle Bürger im Plangebiet würden immer
persönlich beteiligt. Da der Bebauungsplan Raiffeisenstraße schon einige Jahre
alt ist, müsste geprüft werden, ob die vom Rat erlassenen Richtlinien zur
Durchführung der Bürgerbeteiligung zu dem Zeitpunkt schon gegolten haben. I. d.
R. wurden die Bürger auch in der Vergangenheit persönlich angesprochen, zu
vorgezogenen Bürgerbeteiligungen eingeladen und auch über die Offenlage
informiert.
Mitglied Reintjes fragt nach, warum wird die Baugrenze nicht gleich auch
für Raiffeisenstraße 41 und 39 verschoben wird. Vielleicht werden die auch bald
den Wunsch haben, zu erweitern. Die Nachbarn könnten sich ja zusammen tun.
Vorsitzender Jansen gibt zu bedenken, ob die Nachbarn überhaupt bereit
sind, die Kosten, die dadurch entstehen würden, zu übernehmen. Sein Vorschlag
ist, es bei dem einen Objekt zu belassen.
Herr Kemkes trägt die weitere Vorgehensweise vor. Bei entsprechender
Abstimmung würde die Verwaltung anstreben, zur nächsten Sitzung des ASE am
30.09.2014 eine Vorlage zu erstellen, um dort den formellen
Aufstellungsbeschluss zu fassen. In den Richtlinien, die der Rat auferlegt hat,
ist festgelegt worden, dass, wenn es um die Kostenbeteiligung von
Antragstellern für Planungskosten bei der Änderung von Bebauungsplänen geht, es
Vereinbarungen geben muss, die vor Einleitung des Verfahrens abgeschlossen sein
müssen. Die Verwaltung würde die Zeit dazu nutzen, mit dem Antragsteller in
Kontakt zu treten, diese Formalie zu erledigen und dann eine Vorlage für den
30.09.2014 zu erstellen. Das Ganze wird dann im vereinfachten Verfahren
abgewickelt, damit keine weitere Zeit verloren wird.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag des Mitgliedes Lindemann
abstimmen.