Mitglied Spiertz empfindet die Situation als lächerlich; das Thema der Abstandsflächenproblematik ist nicht neu. Bereits in der Planung aus dem Jahr 2007 war diese Problematik ein Thema. Er wundert sich, dass erneut sowohl Kosten in der Verwaltung als auch an anderer Stelle produziert werden. Er stellt nunmehr diverse Fragen, die er schriftlich beantwortet haben möchte.

  • War dem Herrn Schoofs diese wichtige Erkenntnis in der Ratssitzung im Mai 2014 bekannt?
  • Liegen der Verwaltung Pläne vor, die einen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch zulassen würden?
  • Kann es sein, dass dieses wichtige Detail dazu führt, dass die geplante Tiefgarage dann nicht gebaut wird?
  • Wurde überhaupt schon ein Bodengutachten, statische Berechnungen der Gründung wie z. B. Pfahlgründung, in Auftrag gegeben?
  • Wenn die Tiefgarage nicht gebaut wird, werden dann auch keine Wohnungen erstellt?
  • Ist es richtig, dass Herr Schoofs im Mai 2010 Entwürfe vorgelegt hat, die ausschließlich nur Handel und keine Wohnungen und keine Tiefgarage vorgesehen haben?
  • Werden wir zur Ratssitzung am 26. September diesen Jahres eine Beschlussvorlage aus der ASE-Sitzung vom 26. August vorliegen haben?
  • Kann der Plan „Einzug Handel und Bau der Wohnungen“ zum Ende 2015 noch eingehalten werden?

Erster Beigeordneter Dr. Wachs sagt eine schriftliche Stellungnahme zu.

 

Mitglied Bartels fragt, wie die Zeitachse aussieht, wenn das Einvernehmen mit dem Besitzer nicht hergestellt werden sollte und eine evtl. Umplanung erforderlich wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass er diesbezüglich keine Aussage treffen kann. Er geht davon aus, dass sobald die Baulasteintragung erfolgt oder auch nicht, der Zeitplan entsprechend modifiziert wird.

Auf weitere Anfrage von Mitglied Bartels, ob es richtig ist, dass dem Bauamt noch keine genehmigungsfähigen Planunterlagen vorliegen, antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass vorerst die Bauleitplanung abgearbeitet werden muss. Dies bedeutet, dass ein entsprechender Entwurf erarbeitet werden muss, der beschlossen werden kann. Dies setzt allerdings die Klärung der Frage der Abstandsfläche voraus. Die Einreichung eines Bauantrages ist erst dann sinnvoll, wenn der Bebauungsplanentwurf vorhanden ist.

 

Mitglied Tepaß führt aus, dass Herr Schoofs in der letzten Ratssitzung gesagt hat, wenn bestimmte 4 Punkte nicht gegeben sind, das Projekt gestorben ist. Er bittet die Verwaltung um genaue Information in der nächsten Sitzung, um welche Punkte es sich dabei handelt. Er hat gehört, wenn Penny tatsächlich am Neumarkt angesiedelt wird, die Wollenweberstraße und Neuer Steinweg ausgebaut wird. Ferner hat er gehört, dass Herr Schoofs 120 ebenerdige Parkplätze fordert.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass Herr Schoofs bei der Vorstellung des Projektes in der Ratssitzung verschiedene Prämissen dargelegt, die für das Projekt existenziell wichtig sind. Ein Beispiel waren die ebenerdigen Parkplätze in Kombination zur Schnittschnelle zur Tiefgarage. Ein Verkehrsgutachten muss erstellt werden, da neue Verkehrströme durch das Projekt erzeugt werden. Ein konsistenter Bebauungsplan erfordert entsprechende fachgutachterliche Betrachtung; nicht nur im Hinblick auf verkehrliche Gegebenheiten sondern auch noch andere relevante Aspekte. Das Verkehrsgutachten muss nachweisen, dass bestimmte Belastungen nicht eintreten. Die von Mitglied Tepaß angesprochenen Maßnahmen im Straßennetz sind von der Verwaltung und Herrn Schoofs zu keinem Zeitpunkt erörtert worden.