Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt aus, dass der Abriss relativ geräuschlos erfolgt ist und abgeschlossen ist. Die Frage der Bauleitplanung, Bebauungsplan und der damit verbundene Bauantrag beschäftigt die Verwaltung. Das gravierende Problem der Abstandsflächen muss jedoch gelöst werden. Diese Frage war vom Investor durchaus berücksichtigt worden. Der Eigentümer hat dem Investor per notarieller Vereinbarung eine entsprechende Zusage gemacht; der Verwalter hat sich allerdings anders entschieden. Der Investor ist bemüht, die Frage persönlich mit dem Eigentümer zu klären. Die Verwaltung geht davon aus, dass es zu einer Lösung kommt. Erst danach kann weiter gearbeitet werden, d. h. Fertigstellung des Bebauungsplanentwurfes, Entwurfsbeschluss und Offenlagebeschluss.