Sitzung: 26.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0070/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 27, Flurstücke 45, 130, 159 und für
Teilbereiche der Flurstücke 60 und 160 sowie für einen Teilbereich des
Grundstückes Gemarkung Emmerich, Flur 34, Flurstück 44 einen Bebauungsplan
aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 27/2 -Wardstraße / Süd-.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Mitglied Spiertz wünscht sich für die Zukunft bei Themen, wo es um
Investitionen von Industrieunternehmen geht, mehr Fingerspitzengefühl walten zu
lassen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach
Vorlage zu beschließen, abstimmen.