Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 27, Flurstücke 45, 130, 159 und für Teilbereiche der Flurstücke 60 und 160 sowie für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Emmerich, Flur 34, Flurstück 44 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 27/2 -Wardstraße / Süd-.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Spiertz wünscht sich für die Zukunft bei Themen, wo es um Investitionen von Industrieunternehmen geht, mehr Fingerspitzengefühl walten zu lassen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.