Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich an der Wardstraße dahingehend zu ändern, dass die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt wird in gewerbliche Baufläche.

 

Der Änderungsbereich betrifft die Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 27, Flurstücke 45 und 130.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Flächennutzungsplanänderung in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Lindemann stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Lindemann, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.