Sitzung: 26.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 0084/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V m. § 5 Abs. 2b
BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan mit der Darstellung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufzustellen. Der räumliche
Geltungsbereich dieses Teilflächennutzungsplanes bezieht sich auf die in den
Anlageplänen gekennzeichneten 5 Bereiche des Emmericher Stadtgebietes in den
Ortslagen Klein-Netterden und Vrasselt.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan
dahin gehend zu ändern, dass die bestehende Darstellung einer
Konzentrationszone für Windenergieanlagen einschließlich ihrer Höhenbegrenzung
der Windenergieanlagen für einen Bereich zwischen Bundesautobahn A3 und Kapellenberger
Weg / Dürkolfstraße aufgegeben werden soll.
Zu 2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt
die Verwaltung in den beiden Bauleitplanverfahren eine Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als besondere Beteiligung entsprechend
Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in
Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Herr Kemkes erläutert die Vorlage.
Mitglied Kaiser fragt, ob nicht erst der neue Regionalplan abgewartet
werden sollte, weil bestimmt noch Änderungen kommen.
Herr Kemkes antwortet darauf, dass wenn die Verwaltung
Flächennutzungsplanänderungen betreibt, hat sie formal die Landesplanung zu beteiligen.
Dabei wird die Verwaltung konkret erfahren, welche Auffassung die Landesplanung
zur Planung der Verwaltung haben wird. Die Landesplanung wird dabei mit
Sicherheit auch Belange aus deren Planung zum neuen GEP zum Ausdruck bringen.
Herr Kemkes ist der Meinung, dass die Stellungnahme der Landesplanung
abgewartet werden sollte.
Mitglied Brouwer und seine Fraktion begrüßen die eingehende Untersuchung
des Emmericher Gebietes. Damit gibt es ein Konzept für vorliegende und künftige
Anträge. Weiter wird die positive Standortzuweisung und auch die Aufhebung von
Ausschlusskriterien begrüßt. Die Abstimmung mit dem Regionalplan, weil dort
keine Deckungsgleichheit vorliegt, kommt ja noch und im Zuge des Bauleitplanverfahrens
wird der ASE das Thema ja noch öfter auf den Tisch bekommen. Mitglied Brouwer
stellt den Antrag gemäß Vorlage abzustimmen.
Mitglied Sloot hat eine Frage zu den grenznahen Bereichen. Da ja bekannt
ist, dass in den Niederlanden ebenfalls entsprechende Pläne zur Durchführung
kommen sollen, möchte Mitglied Sloot wissen, ob die Pläne der Niederländer
Einfluss auf die Pläne der Stadt Emmerich am Rhein haben können, ob die
deutschen und niederländischen Pläne miteinander abgestimmt werden und ob der
Stadt Emmerich aufgrund der niederländischen Pläne ggf. massive Einschränkungen
drohen können.
Hierauf nimmt Herr Kemkes wie folgt Stellung. Die vorhandenen Planungen
auf der niederländischen Seite wurden hinsichtlich der Abstände mit
berücksichtigt. Die Verwaltung wird natürlich die Niederländer auch an ihrem
Verfahren beteiligen. Mögliche wesentliche Einschränkungen kann Herr Kemkes
nicht erkennen.
Mitglied Lindemann trägt vor, dass in der Konzentrationszone I es
bereits zwei Windenergieanlagen gibt und eine dritte beantragt ist und
demnächst gebaut wird.
Da in dieser Konzentrationszone kein Platz mehr für eine weitere Anlage
ist, möchte Mitglied Lindemann wissen, ob denn dann dieser Bereich noch in eine
Konzentrationszone benannt werden muss.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs legt dar, dass der Hintergrund der
Benennung die bereits bestehenden Anlagen sind. Stehen die Anlagen bereits in
einer Konzentrationszone, ist ein sog. Repowering möglich. Stehen sie nicht
drin, ist ein Repowering nicht möglich. Die Bennennung der Konzentrationszone
ist eine Sicherung, für die bestehenden Anlagen und für die Anlage, die noch
gebaut wird. Von daher werden die Betreiber der Anlage ein vitales Interesse an
der Beibehaltung der Konzentrationszonen haben.
Mitglied Kaiser erkundigt sich, ob das den Tod von 8 Windkraftanlagen in
15 Jahren bedeutet, wenn der Beschluss verabschiedet wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es den Tod der
Windkraftanlagen bedeutet, die nicht in den ausgewiesenen Konzentrationszonen
stehen und das Leben vieler neuer Windkraftanlagen in den neuen
Konzentrationszonen.
Mitglied ten Brink merkt an, dass es Nennenswert ist, dass die
ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen jetzt das 10fache betragen. Früher
waren es 22 ha, jetzt sind es 225 ha. Er ist der Meinung, dass die Stadt Emmerich
sehr viel für "grüne Zeit" tut.
Mitglied Lindemann fragt, ob die Verwaltung Einfluss darauf hat, wo
zuerst eine Anlage gebaut wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs legt dar, dass es mit der Ausweisung der
Konzentrationszonen zwei Wirkungen gibt. Außerhalb der Konzentrationszonen ist
der Bau von Windenergieanlagen nicht möglich, innerhalb ist es wohl möglich.
Darauf wie sich der Eigentümer in der Konzentrationszone organisiert, hat die
Verwaltung keinen Einfluss, das ist Sache des Eigentümers. Hierbei handelt es
sich um freie Marktwirtschaft, freies Handeln des Einzelnen.
Mitglied Leypoldt zeigt auf, dass bedingt durch die Abstandflächen in
einer Konzentrationsfläche nur eine bestimmte Zahl von Anlagen
genehmigungsfähig sein werden und möchte daher wissen, ob von der Verwaltung
abschätzbar ist, wie viele Anlagen in den Konzentrationsflächen tatsächlich
geplant werden können.
Hierauf erklärt
Herr Kemkes, dass es schwierig ist diese Frage zu beantworten, weil die
Zulassungskriterien im Genehmigungsverfahren von detaillierten Untersuchungen
abhängig sind. Bei der Benennung der Konzentrationszonen hat die Verwaltung
Wert darauf gelegt, dass aus städtebaulichen Aspekten, die Flächendarstellungen
für die Konzentrationszonen so groß gestaltet werden, dass in einer Fläche
immer mehrere Anlagen (mindestens 3 Windenergieanlagen) möglich sind und nicht
nur Einzelanlagen.
Der Vorsitzende Jansen lässt über den Antrag des Mitgliedes Brouwer,
nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.