Beschlussvorschlag

 

Zu 1)  

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V m. § 5 Abs. 2b BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan mit der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Teilflächennutzungsplanes bezieht sich auf die in den Anlageplänen gekennzeichneten 5 Bereiche des Emmericher Stadtgebietes in den Ortslagen Klein-Netterden und Vrasselt.

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan dahin gehend zu ändern, dass die bestehende Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen einschließlich ihrer Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen für einen Bereich zwischen Bundesautobahn A3 und Kapellenberger Weg / Dürkolfstraße aufgegeben werden soll.

 

Zu 2)   Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung in den beiden Bauleitplanverfahren eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als besondere Beteiligung entsprechend Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen.

 


Herr Kemkes erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Kaiser fragt, ob nicht erst der neue Regionalplan abgewartet werden sollte, weil bestimmt noch Änderungen kommen.

 

Herr Kemkes antwortet darauf, dass wenn die Verwaltung Flächennutzungsplanänderungen betreibt, hat sie formal die Landesplanung zu beteiligen. Dabei wird die Verwaltung konkret erfahren, welche Auffassung die Landesplanung zur Planung der Verwaltung haben wird. Die Landesplanung wird dabei mit Sicherheit auch Belange aus deren Planung zum neuen GEP zum Ausdruck bringen. Herr Kemkes ist der Meinung, dass die Stellungnahme der Landesplanung abgewartet werden sollte.

 

Mitglied Brouwer und seine Fraktion begrüßen die eingehende Untersuchung des Emmericher Gebietes. Damit gibt es ein Konzept für vorliegende und künftige Anträge. Weiter wird die positive Standortzuweisung und auch die Aufhebung von Ausschlusskriterien begrüßt. Die Abstimmung mit dem Regionalplan, weil dort keine Deckungsgleichheit vorliegt, kommt ja noch und im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird der ASE das Thema ja noch öfter auf den Tisch bekommen. Mitglied Brouwer stellt den Antrag gemäß Vorlage abzustimmen.

 

Mitglied Sloot hat eine Frage zu den grenznahen Bereichen. Da ja bekannt ist, dass in den Niederlanden ebenfalls entsprechende Pläne zur Durchführung kommen sollen, möchte Mitglied Sloot wissen, ob die Pläne der Niederländer Einfluss auf die Pläne der Stadt Emmerich am Rhein haben können, ob die deutschen und niederländischen Pläne miteinander abgestimmt werden und ob der Stadt Emmerich aufgrund der niederländischen Pläne ggf. massive Einschränkungen drohen können.

 

Hierauf nimmt Herr Kemkes wie folgt Stellung. Die vorhandenen Planungen auf der niederländischen Seite wurden hinsichtlich der Abstände mit berücksichtigt. Die Verwaltung wird natürlich die Niederländer auch an ihrem Verfahren beteiligen. Mögliche wesentliche Einschränkungen kann Herr Kemkes nicht erkennen.

 

Mitglied Lindemann trägt vor, dass in der Konzentrationszone I es bereits zwei Windenergieanlagen gibt und eine dritte beantragt ist und demnächst gebaut wird.

Da in dieser Konzentrationszone kein Platz mehr für eine weitere Anlage ist, möchte Mitglied Lindemann wissen, ob denn dann dieser Bereich noch in eine Konzentrationszone benannt werden muss.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs legt dar, dass der Hintergrund der Benennung die bereits bestehenden Anlagen sind. Stehen die Anlagen bereits in einer Konzentrationszone, ist ein sog. Repowering möglich. Stehen sie nicht drin, ist ein Repowering nicht möglich. Die Bennennung der Konzentrationszone ist eine Sicherung, für die bestehenden Anlagen und für die Anlage, die noch gebaut wird. Von daher werden die Betreiber der Anlage ein vitales Interesse an der Beibehaltung der Konzentrationszonen haben.

 

Mitglied Kaiser erkundigt sich, ob das den Tod von 8 Windkraftanlagen in 15 Jahren bedeutet, wenn der Beschluss verabschiedet wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es den Tod der Windkraftanlagen bedeutet, die nicht in den ausgewiesenen Konzentrationszonen stehen und das Leben vieler neuer Windkraftanlagen in den neuen Konzentrationszonen.

 

Mitglied ten Brink merkt an, dass es Nennenswert ist, dass die ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen jetzt das 10fache betragen. Früher waren es 22 ha, jetzt sind es 225 ha. Er ist der Meinung, dass die Stadt Emmerich sehr viel für "grüne Zeit" tut.

 

Mitglied Lindemann fragt, ob die Verwaltung Einfluss darauf hat, wo zuerst eine Anlage gebaut wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs legt dar, dass es mit der Ausweisung der Konzentrationszonen zwei Wirkungen gibt. Außerhalb der Konzentrationszonen ist der Bau von Windenergieanlagen nicht möglich, innerhalb ist es wohl möglich. Darauf wie sich der Eigentümer in der Konzentrationszone organisiert, hat die Verwaltung keinen Einfluss, das ist Sache des Eigentümers. Hierbei handelt es sich um freie Marktwirtschaft, freies Handeln des Einzelnen.

 

Mitglied Leypoldt zeigt auf, dass bedingt durch die Abstandflächen in einer Konzentrationsfläche nur eine bestimmte Zahl von Anlagen genehmigungsfähig sein werden und möchte daher wissen, ob von der Verwaltung abschätzbar ist, wie viele Anlagen in den Konzentrationsflächen tatsächlich geplant werden können.

 

Hierauf erklärt Herr Kemkes, dass es schwierig ist diese Frage zu beantworten, weil die Zulassungskriterien im Genehmigungsverfahren von detaillierten Untersuchungen abhängig sind. Bei der Benennung der Konzentrationszonen hat die Verwaltung Wert darauf gelegt, dass aus städtebaulichen Aspekten, die Flächendarstellungen für die Konzentrationszonen so groß gestaltet werden, dass in einer Fläche immer mehrere Anlagen (mindestens 3 Windenergieanlagen) möglich sind und nicht nur Einzelanlagen.

 

Der Vorsitzende Jansen lässt über den Antrag des Mitgliedes Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.