Sitzung: 02.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 16 0054/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den
Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19.
Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit
Beschluss vom folgende
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 11.02.2014 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamt-erträge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
56.289.932 57.910.704 |
608.000 839.406 |
- - |
56.897.932 58.750.110 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen |
51.841.072 53.159.806 3.826.442 4.386.436 547.000 1.254.844 |
608.000 849.406 - 1.467.000 1.479.000 - |
- - - - - - |
52.449.072 54.009.212 3.826.442 5.853.436 2.026.000 1.254.844 |
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 547.000 EUR um 1.479.000 EUR
erhöht und damit auf 2.026.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der bisherige
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen
Jahresergebnisses im Ergebnishaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
in Höhe von 1.620.772 EUR um 231.406 EUR erhöht und damit auf 1.852.178 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der bisher
festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht
geändert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Stadtkämmerer Siebers erläutert die Vorlage.
Mitglied Kukulies stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.