Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 11.02.2014 erlassen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamt-erträge

 

 

 

EUR

 

 

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

 

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

 

und damit

der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

 

56.289.932

57.910.704

 

 

608.000

839.406

 

 

 

-

-

 

 

56.897.932

58.750.110

 

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

51.841.072

53.159.806

 

 

 

3.826.442

4.386.436

 

 

 

547.000

1.254.844

 

 

 

 

608.000

849.406

 

 

 

-

1.467.000

 

 

 

1.479.000

-

 

 

 

 

 

 

-

-

 

 

 

-

-

 

 

 

-

-

 

 

 

 

52.449.072

54.009.212

 

 

 

3.826.442

5.853.436

 

 

 

2.026.000

1.254.844

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 547.000 EUR um 1.479.000 EUR erhöht und damit auf 2.026.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

 

§ 4

      

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnishaushalt wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.620.772 EUR um 231.406 EUR erhöht und damit auf 1.852.178 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

      Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§§ 7 – 9

 

      Werden nicht geändert.

 

 


 

Stadtkämmerer Siebers erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.