Sitzung: 02.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 0072/2014
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt das Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB zur
Kenntnis.
Zu II.1) - 4) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass den Anregungen aus den
Stellungnahmen im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gefolgt wird.
Zu II.5) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass die Anregung der ULB bzgl.
des Artenschutzes planungsrelevanter Fledermausvorkommen bereits abgehandelt
wurde.
Zu II.6) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Stellungnahme des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege im Rheinland zu folgen und die Begründung mit dem Umweltbericht
zu der 80. Flächennutzungsplanänderung zu ergänzen.
Zu II.7) – 9) Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein nimmt die Hinweise aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 BauGB als 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.
Mitglied Lindemann hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.