Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I)            Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

Zu II.1) - 4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass den Anregungen aus den Stellungnahmen im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gefolgt wird.

Zu II.5)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass die Anregung der ULB bzgl. des Artenschutzes planungsrelevanter Fledermausvorkommen bereits abgehandelt wurde.

Zu II.6)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu folgen und die Begründung mit dem Umweltbericht zu der 80. Flächennutzungsplanänderung zu ergänzen.

Zu II.7) – 9) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Hinweise aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  i. V. m. § 1 Abs. 1 BauGB als 80. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Mitglied Lindemann hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.