Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Kinderschutzkonzept so umzusetzen und die Verwaltung mit dem Aufbau eines „Netzwerkes Kinderschutz“ zu beauftragen.

 


 

Als Tischvorlage wird § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) nachgereicht.

 

Bürgermeister Diks erläutert, dass das Jugendamt bereits Mitglied vieler Netzwerke und/oder Arbeitskreise ist und daher mit den in § 3 Abs. 2 KKG genannten Stellen, die zur Bildung eines „Netzwerkes Kinderschutz“ einbezogen werden sollen, bereits jahrelang intensiv und gut zusammen gearbeitet wird.  Das im Bundeskinderschutzgesetz geforderte Kinderschutzkonzept des Jugendamtes sei  vorhanden.

 

Mitglied Trüpschuch erkundigt sich, ob Kooperationsvereinbarungen gem. § 8a SGB VIII auch mit Sportvereinen abgeschlossen wurden.

 

Herr Barfuß erklärt hierzu, dass Vereinbarungen nach § 8a SGB VIII mit den Sportvereinen nicht bestehen, dies auch nicht vorgesehen sei. Es bestehe ein Beratungsangebot von Seiten des Jugendamtes im Bedarfsfall. Mit den Sportvereinen bestehen Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII. (Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen). Darin sei geregelt, für welche Tätigkeiten die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtend ist.  

 

Der Bürgermeister weist auf das Treffen „Netzwerk Kinderschutz“ am 12.11.2014 hin.

 

Mitglied Trüpschuch stellt den Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen.