Sitzung: 26.08.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Herr Kemkes beantwortet eine Anfrage von Mitglied Ulrich aus einer
früheren Ratssitzung.
Dieser möchte wissen, ob man den Elsepaßweg mit einer Geschwindigkeit
von bis zu
100 km/h befahren darf, weil dort keine Schilder stehen und die Straße
außerhalb der geschlossenen Ortschaft sich befindet?
Herr Kemkes teilt mit, dass die Prüfung ergeben hat, dass seitens der
Verwaltung kein Erfordernis für Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, weil die
Rechtsgrundlagen fehlen.
In den letzten 3 Jahren hat es lediglich einen Wildunfall gegeben.
Die Straßenverkehrsordnung besagt, " … dass Beschränkungen und
Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden können, wenn auf Grund
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen
genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ Die Gefahrenlage die sich auf dem
Elsepaßweg tatsächlich abbildet, entspricht nicht den Anforderungen der
Straßenverkehrsordnung.