Herr Kemkes beantwortet eine Anfrage von Mitglied Ulrich aus einer früheren Ratssitzung.

Dieser möchte wissen, ob man den Elsepaßweg mit einer Geschwindigkeit von bis zu

100 km/h befahren darf, weil dort keine Schilder stehen und die Straße außerhalb der geschlossenen Ortschaft sich befindet?

Herr Kemkes teilt mit, dass die Prüfung ergeben hat, dass seitens der Verwaltung kein Erfordernis für Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, weil die Rechtsgrundlagen fehlen.

In den letzten 3 Jahren hat es lediglich einen Wildunfall gegeben.

Die Straßenverkehrsordnung besagt, " … dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden können, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“ Die Gefahrenlage die sich auf dem Elsepaßweg tatsächlich abbildet, entspricht nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung.